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#51 | |
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zumindest meine Hinweise möchte ich nicht als "Handlungsanweisung" missverstanden wissen, sondern als Skizze eines möglichen Weges, für den Du Dich selbst entscheiden und den Du selbst gehen musst. ![]() Noch ein letzter Hinweis. Wie Bambi_69 sehr schön aufgezeichnet hat, gibt es mehrere Möglichkeiten. Diese aber zu vermengen, d.h. sowohl formalistisch abzusagen als auch selbstbewußt-kämpferisch das Gespräch zu suchen/akzeptieren, halte ich für nicht vereinbar. Aber Du hast die Wahl ![]() lG Horst EOF (end of file) ![]() ein, wie ich meine, wertvoller thread, da alle, über die reine Sachvermittlung hinaus, behutsam miteinander umgegangen sind, wo verdammt finde ich den Stern ![]() |
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#52 | |
Elo-User/in
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![]() ![]() Liebe Grüße Bambi_69
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen stellen keinerlei Rechtsberatung dar sondern entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. |
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#53 | |
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Jetzt habe ich mal geschaut: Da sind ja soviele Sterne! Das ist einerseits interessant, andererseits glaube ich, dass ich damit jetzt bestimmt mit einem Blaulicht auf dem Kopf zur ARGe kann. Denn jetzt ist jeder hierauf aufmerksam geworden. Und vielleicht lesen die Beschäftigten dort auch hier mit. Und ich habe ja noch deren Schreiben hier veröffentlicht. Da müssen sie sich ja wiedererkennen. Wenn das mal kein Spiessrutenlauf gibt. Aber ihr meint eas ja alle so gut mit euren wertvollen Ratschlägen, da gehören die Sterne bestimmt automatisch dazu. Und ich bin davon überzeugt davon, dass es trotzdem besser ist, mich an das führende Forum hier zu wenden. Könnt ihr die Sterne wenigstens für eine Zeitlang entfernen? |
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#54 |
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#56 | |
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Auf mein Antwortformular bekam ich jetzt folgenden Brief: Ihre Kundenreaktion vom.... Grußformel Ihre Beschwerde vom... (vor den Einladungen) liegt mir zur Beantwortung vor. Die hierin enthaltenen Vorwürfe sind schwerwiegend und werden hier sehr ernst genommen. Aus diesem Grund wurden Sie durch den zuständigen Teamleiter... zweimal eingeladen. [Bemerkung: die zweite Einladung kam am gleichen Tag dieses Schreibens, datiert vor 3 Tagen und auch mit dem Einladungstermin vor 3 Tagen, also in der Vergangenheit] Erfahrungsgemäß lassen sich Probleme in persönlichen Gesprächen am besten erörtern und Lösungsvorschläge erarbeiten. Gleichzeitig dienen persönliche Gespräche zur Beseitigung vorhandener bzw. Vermeidung eventuell möglicher Missverständnisse. Ihr Schreiben vom [Martins Text] , mit dem Sie eine vorherige schriftliche Beantwortung Ihrer Beschwerde und Festlegung der strittigen Punkte fordern, ist daher ebensowenig nachvollziehbar wie Ihre Ablehnung eines solchen Gespräches. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Beschwerdegründe nicht aufrechterhalten und werde den Vorgang abschließen. Ich weise Sie jedoch nochmals darauf hin, dass die zuständigen Teamleiter (...) zu klärenden Gesprächen jederzeit bereit sind. Im Bedarfsfall wollen Sie hier bitte einen Termin vereinbaren. Grußformel xy Berater Führungskräfteunterstützung ------------ Das ist ja eine Reaktion, finde ich. Ich fühle mich jetzt wirklich als Mensch zweiter Klasse und mit einem üblen Trick (siehe die zweite Einladung, die am gleichen Tag stattfinden sollte als sie abgesendet wurde) verarscht. So wird man Beschwerden einfach los ohne sich schriftlich und damit nachweisbar äußern zu müssen und mein Wunsch nach einer schriftlichen Stellungnahme (Martins Text) wird einfach so abgetan. Na ja, was nicht sein darf kann einfach nicht sein, oder wie das Sprichwort auch heißt. Was ist denn eigentlich ein Berater Führungskräfteunterstützung und was würdet ihr mir jetzt empfehlen zu schreiben oder zu tun? Soll man so etwas durchgehen lassen? Ist so etwas die Regel und kommt so was häufig vor? |
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#57 | |
Gast
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Wenn Du bei Deinen Beschwerden bleiben willst, dann schreibe zurück, das Du zu keiner Zeit beabsichtigt hast, diese zurück zu ziehen. Falls Du bisher schlechte Erfahrungen gemacht hast, kannst Du es auch (wieder) reinschreiben und das Du deswegen lieber "die Sache" schriftlich machst. Dir ist bewusst, das es damit länger dauert, aber schriftliches ist eben rechtssicherer als mündliches. Nur so ein Vorschlag. |
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#58 | |
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Ja, ich finde, ich sollte auf jeden Fall etwas antworten. Denn so einfach annehmen, die Beschwerden wären von mir zurückgenommen, das geht einfach nicht. Immerhin hatte ich mir mit der Beweisführung recht viel Mühe gemacht. Jetzt ahne ich auch, wie das "Gespräch" gelaufen wäre. Zu Anfang hatte ein netter Nutzer es auf den Punkt gebracht, dass ich zunächst mit netten Worten, dann mit mehr Druck dazu gebracht werden sollte, etwas zu tun oder zu unterlassen. Wie meintest Du denn den von mir im Zitat bei dir unterstrichenen Satz? Grundsätzlich fehlt mir irgendwie das Formulierungsgeschick, wie ich jetzt antworten sollte. Auf jeden Fall werde ich meine Vorwürfe nicht zurücknehmen, denn dann hätte ich die Beschwerden ja nicht geschrieben. Und ich glaube, dass die Arge sie auch nicht entkräften kann, sonst hätte sie das getan. Bisher schon mal wieder einen lieben Dank an alle. |
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#59 |
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#60 | ||
Gast
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Kann man zumindest so verstehen. |
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#61 |
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Danke, Sancho, dass Du mir den Blickwinkel öffnest.
Ich dachte bisher, die wollten mit dieser Methode nur alles schnell unter den Tisch kehren. Die Beweise waren in den Beschwerdeschreiben. Wie darf ich denn eigentlich den Satz der Arge verstehen, "dass die hierin (in der Beschwerde) enthaltenen Vorwürfe hier sehr ernst genommen werden"? Auf ein Nachtragen und spätere "Abrechnung"? Denn sonst hätte man ja jetzt schriftlich antworten können. Ich glaube schon, ich habe ein Wahrnehmungsproblem. Was würde ich ohne euch bloß machen? Euch allen wünsche ich eine geruhsame Nacht :-) |
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#62 | ||
Gast
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Wenn der Poststempel es beweist, das es erst mit dem anderen Brief kam, sollten die das erst erklären (und lässt evtlle Rückschlüsse auf das "Gespräch" zu) ![]() |
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#63 |
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Oh je, dummerweise habe ich den Briefumschlag nicht mehr. Aber zu dem Gesprächstermin hätte ich eh nicht können, denn auf der Einladung stand das gleiche Datum wie der gewünschte Gesprächstag, der Brief kam dann nach 2 Tagen.
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#64 |
Gast
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Die ARGE hat ein Postausgangsverzeichnis in dem drin steht, wann der Brief raus ist. Falls die Post "geschludert" hat, ist es auch nicht Deine Schuld. Notfalls kann man noch eine "Erklärung" abgeben, das es so war, wie Du es beschrieben hast.
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#65 |
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Danke dir, Sancho.
Die Postlaufzeit war mit 2 Tagen normal, die 2te Einladung war halt genau am gleichen Tag geschrieben, als auch der Gesprächstermin sein sollte. Und dann ging der Brief erst zur Post. Also gut gelaufen für die Führungskräfteberatung, da man ja jetzt von gleich 2 Einladungen sprechen kann, obwohl es wirklich nur eine war, auf die man reagieren konnte. |
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#66 | |
Gast
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Also hattest Du nur eine Einladung, denn die Zweite kann man nicht zählen. |
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#67 |
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Ja, daran hatte ich gar nicht gedacht! Ich werde also mitteilen, dass ich meine Inhalte der Schreiben aufrechterhalte und man nicht davon ausgehen darf, dass ich davon Abstand nähme nur weil ich aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich korrespondieren werde. Im übrigen wäre tatsächlich nur eine Einladung eingegangen, weil.... Daran könne man bereits erkennen, wie das "Gespräch" gelaufen wäre. Man möge mir doch bitte wie in anderen Punkten auch - schriftlich - erklären, wie das mit der sogenannten 2 Einladung so gekommen wäre.
Ist so ein Berater Führungskräfteunterstützung eigentlich was wichtiges? Hat denn jemand schon mit diesen Leuten zu tun gehabt? Ich könnte mir vorstellen, dass sie die Beschwerderechtfertigungen für die Führungskräfte schreiben damit alles glatt abläuft? |
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#68 | |
Gast
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#69 |
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Entschuldige bitte Sancho, ich hatte meine Antwort noch geändert und eine Frage ergänzt.
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#70 | ||
Gast
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![]() Entscheidungsgewalt wird er aber, denke ich, nicht haben. Berater sind meistens Extern und "helfen" auch meistens nur bei Abläufen usw. |
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