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#476 | |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 24.06.2013
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Altes Thema und doch immer wieder gern genommen und deshalb "Klartext ohne wenn und aber"!
Niemand betritt die Wohnung eines anderen ohne dessen Einverständnis, nicht einmal die Bullizei!!! Das ist Unmissverständlich und nicht Fehlinterpretierbar in Artikel 13 GG geregelt, also Euren verbrieften Grundrechten! Ausschließlich mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbefehl in Beisein der Polizei ist das Betreten Eurer persönlichen Schutzzone ohne Euer vorheriges Einverständnis möglich! Ende der Spekulationen und Mißverständnisse!!!
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#477 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 08.03.2013
Ort: Dol Guldur
Beiträge: 1.676
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Es nennt sich Durchsuchungsbeschluss.
Zudem ist die Durchsuchung zur Nachtzeit (21:00 bis 04:00 bzw. 06:00 Uhr, § 104 StPO) unzulässig (Ausnahmen sind Gefahr im Verzug, ein entwichener Gefangener oder auf frischer Tat erwischt). |
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#478 |
Elo-User/in
Registriert seit: 07.09.2012
Beiträge: 333
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Wie ist das eigentlich:
Hab ich das Recht auf das Prüfprotokoll nach einem Hausbesuch, wie man immer wieder liest? Wenn ja, gibt es dafür irgendwo nen Paragraphen? Ich hab bisher nur gefunden, dass man das durch Akteneinsicht einsehen kann, wenn der Prüfdienst das Protokoll verweigert ...
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Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!
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#479 | ||
Forumnutzer/in
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Dementsprechend den penetrierenden Elo-Wart auf diesen Leitfaden hinweisen und vielleicht das Wort Dienstaufsichtsbeschwerde fallen lassen. Dabei ist ein Prüfprotokoll nicht identisch mit dem Prüfbericht, der umfangreicher ist. Entsprechende Links gibt es hier im Thread.
Bei der Akteneinsicht müsste der Prüfauftrag, das Prüfprotokoll und der Prüfbericht aufzufinden sein. Wenn nicht, fehlt etwas. Nahezu immer fehlen die notwendigen Voraussetzungen für eine Wohnraumpenetration. (Gründe für den Zweifel an den Angaben des Elo, Begründung, dass eine Penetration den Zweifel behebt, Begründung, dass kein milderes Mittel hierfür zur Verfügung steht, ...)
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"Alles, was man zum Leben braucht, ist Unwissenheit und Selbstvertrauen, dann ist der Erfolg sicher." - Mark Twain "Things fall apart; the jobcenter cannot hold; Mere anarchy is loosed upon the world" "The best lack all conviction, while the worst Are full of passionate intensity." - William Butler Yeats |
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#480 |
Forumnutzer/in
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#481 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 31.07.2012
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'N paar Links:
Bsp für ein Prüfprotokoll: https://www.elo-forum.org/alg-ii/hau...ml#post1606662 Musterprotokoll und Prüfbericht, sehr informativ: https://www.datenschutzzentrum.de/so...ausbesuche.htm Eine routinemäßige Wohnraumpenetration zur Verdachtsfindung ist definitiv unzulässig!
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"Alles, was man zum Leben braucht, ist Unwissenheit und Selbstvertrauen, dann ist der Erfolg sicher." - Mark Twain "Things fall apart; the jobcenter cannot hold; Mere anarchy is loosed upon the world" "The best lack all conviction, while the worst Are full of passionate intensity." - William Butler Yeats |
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#482 | ||
Elo-User/in
Registriert seit: 07.09.2012
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Danke für die Links ![]()
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Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!
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#483 | ||||
Forumnutzer/in
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Interessant.
Also, wenn ich unter datenschutzzentrum.de lese, oder vielleicht im Leitfaden (http://www.harald-thome.de/media/fil...20.08.2010.pdf , PDF-Seite 13, Rechte des Betroffenen (6.23)), finde ich:
Dadurch wird der Tipp für mich gut genug. Man kann es einfordern und hat das Recht dazu. Da die Capos aber kaum willens und fähig sind, rechtskonform zu handeln, ist einer von vielen Gründen gefunden, Hausbesuche zu vermeiden.
Das ist höchstens ein Prüfanlass. Nochmal die Voraussetzungen, diesmal aus dem Leitfaden, PDF-Seite 10 (Beweismittel):
Ein guter Elo leiht sich für einige Tage oder Wochen die notwendigen Dinge von Freunden, Verwandten und mildtätigen Zwergen. Also nicht geeignet. Erforderlich: Wenn man eidesstattliche Versicherungen der Bedarfsgemeinschaft, deren Anverwandten und Rabbiner vorlegt, dann ... tja. Oder eine Bescheinigung der Feuerwehr, dass man wirklich im Wortsinne abgebrannt ist. Oder ... Angemessen: Zwei der sechzehn Kinder sind hypersensible Persönlichkeiten. Oder ... Da wäre schon durchaus Diskussionsbedarf anzumelden. Anders sieht es natürlich aus, wenn man, wie es bei Erstausstattungen eher die Regel als die Ausnahme ist, unter einem gewissen Zeitdruck steht. Dann kann man sich natürlich notgedrungen und zähneknirschend mit einer Wohnraumpenetration einverstanden erklären. Dabei sollte man sich Beistände besorgen, die übrigens auch hier nicht verweigert werden dürfen. Ebenso sollte keine der Jobcenter-Sensordrohnen des Modells Capo IV unbeaufsichtigt durch die Gegend laufen dürfen.
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"Alles, was man zum Leben braucht, ist Unwissenheit und Selbstvertrauen, dann ist der Erfolg sicher." - Mark Twain "Things fall apart; the jobcenter cannot hold; Mere anarchy is loosed upon the world" "The best lack all conviction, while the worst Are full of passionate intensity." - William Butler Yeats |
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#484 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.03.2014
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Eine Rechtsvorschrift, die dem Hilfebedürftigen auferlegt, eine Besichtigung seiner Wohnung zu dulden, existiert nicht (Blüggel, SGb 2007, 336, 338; U. Winkler, info also 2005, 251, 253).
aus https://www.elo-forum.org/unterkunft...rdrigkeit.html (sehr brauchbarer Beschluss zu dem Thema gesamt - warum das Rad neu erfinden?!?)
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"HARTZ-IV" ist kurz erklärt: Politisch gewollte Armut im politisch gewollten Reichtum. |
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#485 | |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.01.2015
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ich stehe vorm Kollaps, wenn ich so was lese. MEINE Unterwäsche begutachten lassen und zeigen, dass das auch meine ist ! Da hätte ich die Polizei angerufen und denen was von sexueller Nötigung erzählt und eine Strafanzeige gemacht vor Ort... wahrscheinlich noch die Unterwäsche vor den Augen des JobCenter-Kontrollfreak anziehen und vorführen ! So was geht doch zu weit !!! lG |
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#486 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 31.07.2012
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Danke.
![]() Bei der Fülle von Urteilen alleine in diesem Thread ist es eigentlich ein Overkill, aber im Sinne von "Sprich leise und habe den größtmöglichen Knüppel dabei" kann man noch einen Blick in die Kommentarliteratur werfen. Beide folgenden Zitate beziehen sich auf den § 6 SGB II. Fettdruck vom Original belassen, farbliche Hervorhebung von mir. Münder, 2. Auflage 2006
Eicher/Spellbrink, 2. Auflage 2007
- eine mögliche Argumentation gegen die Beweisverwertung aus einer Überrumpelung, - eine Beurteilung der Bußgeldfähigkeit des Verhaltens des Züchtigungsorgans könnte auch bei nachträglichem Bekanntwerden für Budenzauber auf der Gegenseite sorgen, - auch hier sollte man nichts unterschreiben, so dass eine Einwilligung zu irgendetwas auch nicht durch Hintertüre konstruiert werden kann (konkludentes Verhalten).
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"Alles, was man zum Leben braucht, ist Unwissenheit und Selbstvertrauen, dann ist der Erfolg sicher." - Mark Twain "Things fall apart; the jobcenter cannot hold; Mere anarchy is loosed upon the world" "The best lack all conviction, while the worst Are full of passionate intensity." - William Butler Yeats |
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#487 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 31.07.2012
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Einen dedizierten Paragrafen gibt es wohl nicht, aber eine Unterrichtungspflicht/Pflicht zur Übergabe einer Protokoll-Zweitausfertigung lässt sich konstruieren aus:
- der Dienstanweisung und fachlichen Hinweisen der BA (Leitfaden und FH zu § 6 SGB II), - dem § 67a SGB X, - dem § 19 BDSG, - dem § 1 IFG (Vorsicht bitte bei Optionskommunen; ich glaube, da ist das IFG des Landes zu wählen). Im Falle eines Falles müsste die korrekte Frage also lauten: Warum zum Henker habe ich den Wisch noch nicht auf dem Tisch? ![]()
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#488 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 15.07.2013
Beiträge: 593
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Wurde mir persönlich und Personen die ich begleitet habe sogar offen zugegen. Auf die Frage ob das denn auch während der Arbeitszeit der Fall ist und ob diese Aktivitäten denn auch während der Arbeitszeit gestattet (mit dem TL abgesprochen) seien oder ob man sich doch lieber um die Anliegen der Kunden bemühen sollte erhielten wir aber leider nur ein "grinsen" und keine Antwort... ![]() |
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#489 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.03.2014
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Wobei ich davon abrate Hausbesuche zu dulden (hatte selbst diverse Drohbriefe im Kasten vom JC....). Versagt haben sie nur einmal..... und vom SG wurde das aufgehoben.
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"HARTZ-IV" ist kurz erklärt: Politisch gewollte Armut im politisch gewollten Reichtum. |
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#490 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 31.07.2012
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Mir sann mir und wir wollen da mal rein. Abusive Rechtsauslegung ist besonders da Usus. Aber so was von. Ich schenke uns noch ein Gläschen Münder ein (sh. oben, Rdnr. 13, Auszug, Fettdruck von mir):
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"Alles, was man zum Leben braucht, ist Unwissenheit und Selbstvertrauen, dann ist der Erfolg sicher." - Mark Twain "Things fall apart; the jobcenter cannot hold; Mere anarchy is loosed upon the world" "The best lack all conviction, while the worst Are full of passionate intensity." - William Butler Yeats |
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#491 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 2.141
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Achso! Sicher nur wegen einer möglichen Verbesserung (Feng Shui usw.)
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"HARTZ-IV" ist kurz erklärt: Politisch gewollte Armut im politisch gewollten Reichtum. |
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#492 |
Elo-User/in
Registriert seit: 06.10.2011
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#493 |
Elo-User/in
Registriert seit: 08.07.2014
Beiträge: 219
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Mal eine Frage an Euch.
Ich beziehe Hartz4 und bin gerade nicht da, die netten Leute klingeln an der Tür und nur meine Frau ist da und Sie wollen dann in die Wohnung ? |
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#494 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 24.08.2007
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Ich kann nur sagen, was ich machen würde wenn da das JC vor der Türe steht:
Ja, aber bitte einen kleinen Augenblick. Ich beende nur eben ein Gespräch. Dann die Türe zu und die Polizei anrufen (hier stehen Leute die sich als angebliche JC-MA ausweisen, ich habe Angst!). Dann die Türe öffnen wenn die Polizei da ist und die Polizei als Zeugen nehmen. Anschließend wegen Nötigung Strafanzeige erstatten. (Geld wird eingestellt wenn sie uns nicht reinlassen) Ich selbst habe einmal noch zu SH-Zeiten solche Typen ins Haus gelassen. Ein sehr guter VW-Richter hat diese Typen in die Schranken anschließend verwiesen. Heute kommt mir keiner mehr in die Wohnung. Ich habe Möbel usw. und müßte dies im Falle des HartzIV-Bezuges eh aus dem Regelsatz zahlen weil es keine Erstausstattung wäre. Den Heizungsbedarf oder Strombedarf kann kein MA eines JC - da kein Fachmensch - beurteilen. Die Wohnungsgröße steht bereits anhand des MV oder einer Mieterbescheinigung beim ALG-II-Antrag fest und braucht nicht von den Nichtfachleuten geprüft zu werden. Ich lebe alleine, sonst würde eine weitere Person auf diese Wohnung angemeldet sein. Und alles andere geht die einen feuchten Kehrricht an.
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Es gibt keine Unterhaltspflicht, kein Unterhaltsrecht, keine Auskunftspflicht (nur als Zeuge vor Gericht), kein Auskunftsrecht für 2 nicht miteinander verheirateten oder verwandte Personen die kein gemeinsames Kind unter 3 Jahren haben. |
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#495 |
Elo-User/in
Registriert seit: 27.08.2012
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Ich habe den ganzen Beitrag hier nicht durchgelesen nur ein wenig überflogen hier auf der letzten Seite deshalb weiss ich nicht wegen was ein Hausbesuch anstehen würde in dem Fall, aber wie mein Vorgänger schon sagt Türe zu Polizei , warum nicht.
Ich hätte bei meiner Erstausstattung auch einen Besuch bekommen sollen (war eine WG) und habe dies aber schriftlich verweigert und ziemlich Druck auf Entscheidung bzw. Gewährung der Erstausstattung gemacht, gesagt dass ich auf einer Decke auf dem Boden schlafen muss und daher meine Rückenprobleme die ich sowieso hab meine Arbeitsfähigkeit nicht gerade fördert etc. Ende der Geschichte war , es kam KEIN Hausbesuch und bezahlt wurde nach persönlicher Abgabe des Schreibens UNVERZÜGLICH per Auszahlkarte. |
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#496 |
Elo-User/in
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ich bin umgezogen und habe dann die Übernahme der Kosten für Spermüll abfuhr und Transportauto meiner restlichen Möbel beantragt, daraufhin kam ein Breif man wolle mich besuchen.
ich habe das abgesagt und fragte wozu ein Hausbesuch? Das Auto steht niht in meinr Wohnung und der Sperrmüll ist auch schon abgeholt, aber ich kann die Belege gerne einreichen, wenn man diese will. Bis jetzt nichts weiter gehört, habe heute mal die Belege eingereicht. Hätte ich einem Hausbesuch zustimmen sollen? ich hab ja nichts beantragt wozu man den Bedarf hätte ermitteln sollen. |
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#497 | |
Elo-User/in
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Gestern kam dann der ablehnende Bescheid für die Übernahme dieser oben beschreibenen Kosten, Grund ich habe dem Hausbesuch nicht zugestimmt , ich habe mir den Umzug nicht genehmigegn lassen, (Umzug wegen Kostensenkungsaufforderun) und ich habe keine 3 KOstenvoranschläge für Transport gebracht. Ist das so ok? Oder kann ich da noch was für mch machen? |
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#498 |
Elo-User/in
Registriert seit: 28.08.2015
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Kann bitte jemand bis Montag antworten? Ich muß dann dem SB antworten und wüßte gern was ich sagen kann außer, deren Humbug wortlos und entsetzt hinzunehmen!
Danke! |
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#499 |
Elo-User/in
Registriert seit: 18.06.2015
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Du hättest es VORHER beantragen müssen. So bist du nun auf die Kulanz angewiesen.
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#500 | ||
Elo-User/in
Registriert seit: 04.05.2015
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Zusätzlich baust du hier DRUCK auf:
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