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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 08.11.2006
Beiträge: 56
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Hallo,
ich habe hier seit einiger Zeit den Antrag auf UBV liegen (bereits abgestempelt). Bis dato habe ich diesen aber nicht in Anspruch genommen. Sprich, die Bewerbungen habe ich von meiner Regelleistung (276€) bezahlt. Nun reicht das Geld aber vorne und hinten nicht mehr, und ich muss diesen nun einreichen/abgeben. Zur meiner Frage: Kann ich von dem Zeitpunkt an, an dem der Antrag abgestempelt wurde, rückwirkend Bewerbungskosten erstattet bekommen? |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 2
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Soweit ich weiß zählen die dinger für 1 jahr. du must nur beläge dafür haben was du an unkosten hattest. versuch es einfach
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 218
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In manchen Städten reicht auch die Auflistung der Firmen wo du dich beworben hast, mit jeweiligem Datum der Bewerbung. Und es gibt pauschal € 5,00 pro Bewerbung, max. € 260,00 / Jahr
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"Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer) ----------------------------------------------------- |
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#5 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 14.02.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.042
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![]() Was heißt "rückwirkend"? Du musst doch deine Bewerbungen erst einmal sammeln. Alle schriftlichen Bewerbungen ab Stempel (Datum) kannst du abrechnen. (1 Jahr) Einige Arge wollen nur eine tabellarische Auflistung mit schon genannten Eintragungen, andere wollen zusätzlich die Anschreiben haben, andere wiederum akzeptieren nur Bewerbungen, wo du schriftliche Absagen vorlegen kannst. Ist leider so. |
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ubv, berwebungskosten, antrag |
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