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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.02.2007
Beiträge: 1
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Hallo,
ich war in den Zeitraum 2005 bis Januar 2006 Hartz 4 Empfänger. Ab den 1 Februar hatte ich das ungeheure Glück eine Sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle auf den 1 Arbeitsmarkt zu finden. Nun habe ich folgendes Problem mit meiner alten Behörde. Nach nun einem Jahr kriege ich ein Schreiben das ich die Vergütung für den Februar 2006, was mein erster Monat in meiner neuen Beschäftigung war und ich auch Gehalt erhalten habe, vollständig zurück zahlen soll, da ich zuviel erbrachte Leistungen bezogen habe. Sprich Hartz 4 und Gehalt. Kann ich dagegen irgendetwas unternehmen, gibt es vielleicht einen bestimmten Zeitraum indem das Amt nur die Möglichkeit hat die zuviel erbrachten Leistungen zurück zu fordern??? Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Hilfe! Mit freundlichem Gruss sebastian07 |
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#2 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.305
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Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass ALG2 in monatlich in Voraus erbracht wird und Du deshalb für den Monat Februar noch bedürftigt warst, da das Gehalt nicht im Voraus geflossen war. Im übrigen weist Du sie freundlich darauf hin, dass sie ihre Dienstanweisenungen der BA mal gründlüch zu diesem Theme studieren sollten. Mache dies bitte per Einschreiben.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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erbrachten, leistungen, rueckzahlung, rückzahlung, zuviel |
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