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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Moin,
ich kann für ein Praktikum Geld bekommen. Dieses Geld würde ich gerne für ein weiteres Praktikum in den USA im Sommer verwenden. Kann man das irgendwie so machen, daß ich das Geld zweckgebunden bekomme? Z.B. das in der Überweisung steht: USA Flüge oder so ähnlich. Macht das irgendeinen Sinn oder wird das Geld in jedem Fall angerechnet? Und wenn es möglich ist, muß es dann genau der Betrag des Flugtickets sein oder kann es auch ein Pauschalbetrag sein? Man braucht dort ja auch ein Mietwagen etc. Zum Zeitpunkt des zweiten Praktikums werde ich kein ALG II mehr bekommen, weil ich dann wieder Student bin. Meine Frau und die Kinder werden aber weiterhin ALG II bekommen. Vielen Dank und viele Grüße, Mape |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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.... nicht das ich das irgendwie rauslesen könnte :(
Auch hier gelten aber die bekannten Grundfreibeträge 100 Euro plus 20 % usw.... |
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Aber wenn mir jemand ein Flugticket kaufen möchte, kann man mir doch den Betrag nicht als Einkommen anrechnen.
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 64
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DOCH - DIE können alles ! ! :(
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Gruß von Klaus Alles nur freie Meinungsäußerung gem. GG |
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#5 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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.... Beantworte Dir doch mal selber folgende Frage " Du machst einen Minijob (bei einer Electronicfirma) und bekommst 300 Euro im Monat - diese Summe zahlt dein Chef "zweckgebunden" für ein teures Gerät was Du später wenn die Summe zusammen ist bekommst " Was meinst Du was die Arge von diesem Geschäft hält :pfeiff: :pfeiff: |
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#6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Wie ist dann SGB II §11 Absatz 3 zu verstehen:
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen 1. Einnahmen, soweit sie als a) zweckbestimmte Einnahmen, b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären. Zweck der ALG II Leistung ist wohl ziemlich eindeutig die Sicherung des Lebensunterhaltes. |
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#7 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Unter anderem einmalige Leistungen der Beihilfe für einen Kühlschrank oder ähnliches, Leistungen der Tafeln etc.
50 Euro als Bargeschenk im Jahr |
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#8 | ||
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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Aber ich will die Gegenfrage wie folgt beantworten Auszug aus den Durchführungshinweisen;
Aber schreibe doch mal wie Du meine Frage beantwortet hast :!: :!: |
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#9 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Gruß aus Ludwigsburg |
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#10 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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Aber trotzdem vielen Dank für die ausführliche Antwort :hug:
Der einzige Murks an der Sache ist ja der, daß ich die Tickets schon gekauft habe und nur den Kaufpreis erstattet bekommen würde. Als durchlaufenden Posten sozusagen. Sonst hätte ich den Praktikumsgeber selbst das Ticket kaufen lassen, dann wäre überhaupt kein Geld geflossen. Da hätte auch die ARGE nichts sagen können. Jetzt habe ich das Geld vorgestreckt und würde es nur wieder zurück bekommen. Wenn ich jemandem Geld leihe und es später zurück bekomme, wird mir das ja auch nicht als Einkommen angerechnet. |
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#11 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.08.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.653
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Das meinte Arco ja ... stell' dir vor, jeder würde anstatt mit Geld mit einer "Sache" bezahlt werden... dann würde kein anrechenbares Einkommen mehr vorhanden sein. :D Ich (Minijob) hätte schon längst einen neuen Fernseher, eine neue Waschmaschine, neue Stühle für den Tisch und und und... Und da dies nicht sein soll, da ein Teil des Regelsatzes dafür vorgesehen ist, wird die "Sache" wieder in Geld umgewandelt und angerechnet... leider Gruß, Arwen |
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