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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo bin zur Zeit verheiratet und wir beziehen Hartz V .ich habe die Scheidung eingereicht und möchte in eine andere Stadt umziehen wegen einer neuen Freundin und bekomme dort auch einen 400 € Job.So nun habe ich mir in der neuen Stadt eine Wohnung gesucht die den Mietspiegel bzw den anforderung der Stadt entsprechen.dort habe ich am donnerstag einen Termin um zu klären ob sie die Miete übernehmen.Soweit so gut jetzt habe ich in Berlin angerufen meinen jetztzigen Wohnort und habe mich erkundigt was bzw wie ich fortfahren muß.dort sagte mann mir ich müßte nach berlin zum jobcenter und mir eine erlaubnis zum umzug holen.Also ich will keine Umzugskosten trotzdem müßte ich mir eine erlaubnis holen ist das so rechtens???leider ist es so das ich schon im neuen wohnort bin (kürten) und es nicht schaffe bis donnerstag nach berlin und zurück zu fahren was kann mir nun passieren dürfen die mir verbieten um zu ziehen ???
für antworten bin ich sehr dankbar |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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... warum werden manche Fragen immer hinterher gestellt wenn mann/frau schon Tatsachen geschaffen haben ? ?
Also, es ist richtig das die "abgebende Arge" dafür zuständig ist ! ! Einen Auszug aus der alten Wohnung wegen Scheidung ist ein offensichtlicher Grund und wenn Du keine Umzugskosten beantragen willst/hast, gibt es hier auch eigentlich kein Hindernis den Auszug zu verweigern. Teile SCHRIFTLICH mit einer Veränderungsanzeige (Einschreiben) den Wohnortwechsel der alten Arge mit und gebe dazu eine kurze Begründung warum etc.... Die melden sich dann wieder - denn eigentlich hättest Du das vorher machen müssen :( oder Du fährst hin.....http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/Veraend.pdf |
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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erstmal danke für die antwort.nein ich bin noch nicht umgezogen bin noch in berlin gemeldet auch beim zuständigen amt.wollte halt nur wissen ob sie mir den umzug verweigern dürfen habe jetzt donnerstag den termin im bergischen land beim amt und wenn die zustimmen und das ist jetzt meine frage, dürfen die denn zustimmen ohne abmeldung in berlin? dann ziehe ich zum 02.01.07 um. muß halt alles schnell gehen jetzt weil der vermieter eine entscheidung von mir will.und was kann mir im schlimmsten fall ohne zustimmung passieren können die mir mein geld komplett streichen ?
danke |
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#4 |
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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.... siehe bitte nochmal meinen Beitrag # 02 ;) da sind die Fragen eigentlich schon beantwortet.
Aber, normalerweise gibt es kein Grund Dir den Umzug zu verweigern ( grundsätzlich wegen der Scheidung sowiesonicht - allerdings eher in der gleichen Stadt ) und wenn Du einen JOB vorweisen könntest sogar bis ins Bergische. Allerdings ist deine alter Arge für die Zustimmung zuständig ! ! ! und nicht die neue Arge ..... Ich würde beantragen und mit Glück hast du (wegen Scheidung) sogar Anrecht auf Umzugskosten bis zur Erstausstattung wenn Du keine Möbel mehr hast etc..... EDIT: die RL können die Dir nicht streichen, aber bei der KdU kann es Schwierigkeiten geben .... |
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#5 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Allerdings: wen du einen Job hast, würde ich bei der alten ARGe die Genehmigung der neuen Wohnung schriftlich beantagen: verweigern können sie die Genehmigung wohl nicht, wenn du einen 400 € Job hast, mit dem du deine Hilfsbedürftigkeit ja verringern kannst. Wenn du die Genehmigung der alten ARGE hats, hast vielleicht auch die Möglichkeit irgendwelche Eingliederungshilfen zu bekommen... ich würds mir überlegen :-) Gruß aus Ludwigsburg |
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