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#1 |
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Liebe Forengemeinde,
ein Bekannter ist völlig außer sich. Sein Vater ist verstorben und hinterließ eine Frau und ein erwachsenes "Kind". Es gibt weiterhin ein Haus, in welchem der Vater und die Mutter lebten. Dieses Haus gehört der Mutter ohnehin zur Hälfte, die Hälfte des Vaters erben laut gesetzlicher Erbfolge nun der Sohn und die Mutter. Dem Sohn würde dann also ein Viertel des Eigeheims gehören. Muss er als HartzIV-Empfänger seine Mutter zur Auszahlung des Erbes und somit zum Hausverkauf zwingen, um mit dem Geld seinen Lebensunterhalt zu bestreiten? Oder kann er das Erbe ausschlagen? Welche Möglichkeiten hat er? Achso, er wohnt nicht selbst in dem Haus und ist 30 Jahre alt. Weiß jemand, was der Sohn nun tun kann/sollte? Ich hätte ihn gern beruhigt, aber mit diesen Gesetzen kenne ich mich nicht aus. |
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#2 |
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... theoretisch nach der Gesetzeslage ( meine nicht SGB II ) kann Er die Erbschaft selbstverständlich ausschlagen.
Allerdings wird da die Arge wohl nicht so mitspielen. Da es hier um viel Geld geht und die Lage verzwickt, würde ich mich hier bei einem Fachanwalt beraten lassen ..... sonst geht es in die Hose ! ! |
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#3 |
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Interessanter Fall - ich würde mich freuen, wenn du mich auf dem laufenden halten könntest.
Denn meine Arge hat die Erbsache meines Vaters zu meiner Privatangelegenheit erklärt. Obwohl dabei € 33.000,- in bar, vermutlich auch Wertpapiere verschwunden sind und der Erbscheininhaber JEDE Auskunft zu seiner Tätigkeit um den Tod meines Vaters verweigert. Das soll aber nicht daran liegen, daß der Typ Beamter in der BA/Arge ist - und die Erde ist eine Scheibe. Schau dich mal bei mir unter WWW um. Natürlich sollte er die Erbschaft ausschlagen, sonst müßte seine Mutter ihn ausbezahlen und dazu vermutlich auch das Haus verkaufen. Wohnug ist sicher teurer wie das Haus und dann muß ergänzend ALGII beantragt werden. Die Ausschlagung ist für normale Menschen sicher normal, nur ob die Bürokraten das einsehen, von kapieren möchte ich nicht reden, glaube ich nicht. Ich drücke die Daumen, daß alles klappt. Denn bereits der Todesfall ist schon Streß genug und nun noch die argen AGREtypen
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viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * |
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#4 | |
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#5 |
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Hey, Ihr seid ja schnell.... Herzlichen Dank!!!
Naja, er schätzt vorsichtig, dass das Haus einen Wert von 80.000 Euro haben könnte, davon ein Viertel wären also 20.000 Euro. Deutlich über seinem Vermögensfreibetrag von ca 5.000 Euro. Wir haben schon gedanklich allehand durchgespielt... die Frage ist halt, welche Möglichkeiten die ARGE hätte, ihn dazu zu zwingen, dass er von der Mutter die Auszahlung fordert (wahrscheinlich stellen die einfach die Zahlung ein, könnt ich mir vorstellen). Letztendlich bliebe vielleicht die Möglichkeit, dass er da wieder einzieht und der Mutter ne verminderte Miete zahlt (ihr gehören dann schließlich 75 Prozent des Häuschens). Oder ist das jetzt zu doof gedacht? Man muss ja alle Möglichkeiten erwägen. PS. Klar geht er zum Anwalt. Aber nicht heute und morgen. Der Erbschein muss auch erstmal beantragt werden. Deshalb suche ich für ihn grad mal paar Meinungen, damit er sich auf die Situation gedanklich einstellen kann. |
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#6 |
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@Andi_
Wir kennen die ARGE und befürchten, dass dann da so argumentiert wird: Wer ein Erbe ausschlägt ist selber schuld, er hätte 20.000 Euro bekommen können, also rechnen wir das jetzt mal an und schmeißen ihn aus dem ALGII-Bezug... |
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#7 |
Forumnutzer/in
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ich kann mich den vorangegangenen Aussagen nur anschliessen.
Auch ich empfehle dringend juristischen Beistand/Beratung, solltest Du in d. Nähe Bonns wohnen hätte ich einen kostenlosen Anwalt für Dich. Unter Tel. 0228-850 8025 kannst du mich bis 19.00h erreichen. Alles gute
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"10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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#8 | |
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Tatsächlich bekommt die Arge es überhaupt nicht mit, wenn jemand beim Gericht sein Erbe ausschlägt. Selbst wenn, kann er immer sagen, dass er als Alg2 Empfänger die Belastungen (Erbschaftssteuern, Hauskosten anteilig etc.) nicht hätte aufbringen können und schon deshalb - gerade als Alg2 Empfänger - das Erbe ausschlagen musste! Soweit ich weiß, gibt es die Kosten von der Arge nämlich nicht mal als Darlehen und bei der Höhe der Kosten kann er die gewiss nicht von seiner Existenzsicherung tragen :pfeiff:
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#9 |
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Nein, in der Nähe von Bonn wohnt er nicht sondern im tiefsten Osten. Trotzdem vielen Dank für das Angebot.
Ich denke, er wartet jetzt den Erbschein ab und wird sich dann um einen Abwalt bemühen und das Erbe ausschlagen. Denke, Eure freundlichen Beiträge werden ihn zunächst etwas beruhigen. Vielen Dank. |
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#10 |
Elo-User/in
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... nochmal, das Gespräch mit dem Fachanwalt ist hier absolut wichtig, denn ab einer bestimmten Erbsumme, und die ist hier überschritten ist NICHT sichergestellt das die Arge nichts mitbekommt :!: :!:
Auf diesen unsicherern Boden würde ich mich nicht begeben. Und, eine Ausschlagung in Verbindung mit der Arge ist auch noch nicht gegessen - ein Stichwort ist schon gefallen und dann gibt es noch das MUSS die eigene Hilfebedürftigkeit mit allen Mitteln zu verringern bzw. zu beseitigen.... Und nicht das es so passiert das die Erbschaft ausgeschlagen ist und die Arge sagt dann später " ist uns egal, wir tuen jetzt so als wenn das Vermögen geflossen wäre " und stellen die Leistungen ein ..... Also nochmal hier höchste Vorsicht ! ! ! Denn was WIR hier meinen (einschließlich meiner Meinung) ist vollkommen unrelevant ;) |
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#11 | |
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Außerdem zählt leider nur der Wissenstand (meistens negativ) und das Denk- Einfühlungsvermögen (garantiert negativ) des ARGE Mitarbeiters und seine gezinkten Würfel. Ich helfe gerne mit Unterlagen aus, daß meine ARGE (leider sind die Banden alle angeblich selbstständig) meine Erbsache mehrfach als "Privatangelegenheit" bezeichnet hat. einige stehen ja auch schon auf der Webseite.
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#12 |
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Ich kann mich ARCO da nur anschliessen. Ausserdem:
"Unterlässt der Empfänger von ALG II die Anzeige der Erbschaft, begeht er nach § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 63 Abs. 2 SGB II mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden kann. Außerdem macht er sich unter Umständen nach § 263 StGB wegen Betrugs strafbar. " Hey, ich mache die Gesetze nicht! |
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#13 |
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hier einiges über
"erbschaft und alg2": (auch über die ausschlagung) http://www.123recht.net/article.asp?a=18753
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************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. |
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#14 |
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siehe auch oben unter wichtig
beitrag von litsche v. 04.11. 19:07 h
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#15 |
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Also ich würde das so sehen, du bist nur verpflichtet, die Erbschaft anzuzeigen, wenn du diese antrittst (Vollzug). Die Arge bekommt nur mit, wenn du diese antrittst (Datenschutz). Antreten musst du diese nicht. Grundsätzlich ist eine Ausschlagung nicht sittenwidrig. Wenn dir wie hier mehr Nachteile aus der Erbschaft entstehen, wie Vorteile, kannst du die Erbschaft jederzeit ausschlagen.
Zur Sicherheit solltest du generell alle Aussagen hier, wie Arco schon richtig sagt, von einem Anwalt deiner Wahl bestätigen lassen! Wir können und / oder dürfen dir keine auf deinen Fall bezogene Rechtsberatung erteilen. Übrigens kann eine Existenzsicherung nur entzogen werden, wenn der Bedürftige nachweislich aus anderen Mitteln seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte. Dies kann er nicht, da er die Erbschaft rechtskräftig ausgeschlagen hat. Falsche Angaben macht man sicherlich nicht, indem man eine ausgeschlagene Erbschaft "verschweigt". Du kannst ihnen auch ruhig mitteilen, dass du die Erbschaft ausgeschlagen hast. Weil der Erblasser für dich ein so schlechter Mensch war, dass du von ihm einfach aus persönlichen Gründen nicht haben willst. Selbst menschliche Gründe reichen aus, eine Erbschaft auszuschlagen. Ich wüsste echt nicht, wie man solches anzweifeln können soll? Aber die Arge kann scheinbar so manches, was unsereiner in einem Rechtsstaat für unmöglich hält :pfeiff:
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#16 | ||
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1.
Auf jeden Fall ein interessantes Thema und ich konnte auch für meinen Fall einige Infos rausholen.
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#17 |
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2. trifft nur auf den Pflichtteilanspruch zu (vgl. § 33 Abs. 1 SGB II in BGH NJW-RR 2005, 36 und § 90 BSHG a.F.) :pfeiff:
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#18 | ||
Gast
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Da müßte mir die ARGE erstmal schriftlich geben, daß die dann übernommen werden :-) Aber einen Anwalt zu fragen wird sicher die beste Lösung sein... Gruß aus Ludwigsburg |
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#19 |
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nochmal generell!!
es kann niemand gezwungen werden, ein Erbe anzutreten. Erst recht nicht, wenn die Erbsache noch mit Schulden belastet ist, oder wenn nicht absehbar ist, welche Schulden noch auf den Erbnehmer zukommen könnten. Allerdings muß der Erbverzicht oder die Ausschlagung des Erbes schriftlich erfolgen. ( hier ist jedoch auch wichtig, dass ein Ausschlagen bzw. Verzicht - verknüpft mit Bedingungen - nicht möglich ist. ) Gruß Listche
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"Wer die Menschen kennnenlernen will, der studiere ihre Entschuldigungsgründe." Christian Friedrich Hebbel |
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#20 | |
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Genau, von der Arge schriftlich geben lassen, notariell beglaubigt - denn sonst war es doch nur ein Versehen, überschreiten von Kompetenzen, usw. also das übliche.
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#21 |
Gast
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kleiner Tipp:
Dein Bekannter soll jetzt in das Haus mit einziehen(falls er eh nicht da schon wohnt und bei der ARGE die Übernahme der KdU beantragen. Vielleicht ist die Mutter ja auch pflegebedürftig und er kann zusätzlich noch Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen? Und hat er nicht damals (vor HartzIV) vorsorglich eine Abtrettungsverklärung(Sicherungsübereignung!) für den Erbteil zu Gunsten seiner Mutter unterschrieben, als sie ihm leichtfertig ein Privatdarlehen in Höhe von20000 Euro für ein Auto lieh (oder war es eine Wohnungseinrichtung), die er dann unwirtschaftlich mit den *****n durchgebracht hat? Da er auf Grund seines schlechten Lebenswandels vor HartzIV nicht tilgen konnte und nach HartzIV dazu aus Armutsgründen nicht in der Lage war, gilt die Erbmasse auch heute noch als Sicherheit für die arme Mutter und kann nicht verwertet werden, es sei dann, die Erlöse fliesen Ihr zur Tilgung des Darlehens zu! Wo sie denn die 20000 Euro damals her hatte? Die hat sie sich vom Munde abgespart und unter dem Kopfkissen versteckt, da sie in der Zeitung gelesen hatte, das Banken auch mehr das sind, was sie früher einmal waren! Wenn er jetzt noch seine Mutter im Streit rechtschaffend beschimpft und bedroht, brauchen wir uns um die 3/4 Haus, die der Mutter gehören, auch keine Sorgen mehr zu machen! Der undankbaren Sohn wird gänzlich nebst Pflichtteil enterbt, das Haus der Kirche vermacht und der Sohn bekommt lebenslänglich!( Nutzniess und Wohnrecht!) Sollte er aber Kinder haben, könnten die natürlich erben! Hallelulja! Unser Rechtsystem ist doch wirklich eines der Besten in der Welt! |
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#22 |
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Nachtrag:
Vorsichtig! Wenn Ihr Bekannter versucht, seiner Mutter mit der älteren Forderung die Ihr zustehende Sicherung streitig zu machen, indem er der ARGE von seinem Erbteil erzählt, nur weil ihm seine FM schöne Augen macht, könnte er sich wegen Gläubigerbegünstigung oder beiseite schaffen von Darlehenssicherheiten strafbar machen! Ein Anwalt würde der Mutter raten, Ihre Ansprüche durch Mahnverfahren zu sichern! (Nicht von mir, habe ich mal gelesen) Und morgen erzähle ich Euch, wie man Bundeskanzler wird, ohne auch nur einmal im Leben das Wohl des Volkes im Sinn zu haben! |
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#23 | |
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