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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 2
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Hallo,
ich habe einen Job und möchte gerne Erziehungszeit nehmen wenn unser 2. Kind im Dezember geboren wird. Meine Frau hat einen 400-Euro-Job, ist Studentin die im nächsten Jahr Prüfungen machen muß, weil sonst der Anspruch auf diese Prüfungen verfällt. Ich arbeite voll, würde bei der Erziehungszeit aber dann nur noch max. 30 Stunden in der Woche arbeiten können. Bei 30 Stunden/Woche wird mein Gehalt nicht mehr ausreichen und ich falle rein rechnerisch unter die Sozialhilfesatzgrenze. Muß das Arbeitsamt in dem Fall einen Ausgleich/Zuschuss zahlen oder können die das ablehnen weil ich ja "freiwillig" nur noch 30h/Woche arbeite und somit meinen geringen Verdienst selbst "verschuldet" habe? Danke schon mal für Antworten :) |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 11.09.2006
Beiträge: 991
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Hi
Du wirst nichts bekommen, denn als Ausgleich gibt es ja das Elterngeld mfg Strolch |
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#3 | |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.307
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Grundsätzlich kannst Du Erziehungsurlaub nehmen. Füßr diese Zeit muss dir dann ALG2 gewährt werden, sofern ein Anspruch besteht. Dies würde ich allerdings vorher genau ausrechnen.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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#4 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 2
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Danke, der Anspruch sollte IMHO schon bestehen. Momentan hab ich 1100-1200 Euro Netto, meine Frau 400 Euro, 2 Kinder (ab Dezember). Miete beträgt ohne Heizkosten 420 Euro, wenn ich nur noch 3 Tage die Woche arbeite (wir haben 8 Stunden-Dienste, tägliche Arbeitszeit kann nicht vrkürzt werden, also wären das 3 Tage/Woche, bei 4 Tagen komm ich über 30h) verdiene ich evtl. noch 700 Euro...
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#5 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 23.05.2006
Beiträge: 19
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Hallo,
dann rechne das doch mal in einem algII online rechner durch, zB bei Sozhilfe24.de Beachte aber, dass deine Frau NICHT zur Bedarfsgemeinschaft gehört! Aber ihr Einkommen wird schon zur Berechnung reingezogen, soweit wie ich weiß. 300€ Erz.geld gibts obendrauf. Gruß |
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algii, erziehungszeit, nehme, nur, 30h, arb |
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