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#1 |
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Hallo folgende Frage gibt es denn Kindergeldzuschlag nicht erst bei einen bruttoverdienst von 900 € bei Paaren und zwar folgendendes meine Frau geht auf 30h stunden basis arbeiten und ich bekomme ALG I, ich weiß ja nicht in wie weit das ALG I da rein zählt.
Bruttoverdienst Arbeit 780,00€ ALG I 555,00€ Zudem haben wir für Dezember (gehaltseingang erster )ne neuberechnung bekommen soweit alles klar aber die Neuberechnung bezieht sich auch für Januar mit der kindergelderhöung in der ich gerne einen Widerspruch schreiben möchte gegen die Rückerstattung des Kindergelderhöhung da es ja nicht unserer Fehler war und der bescheid ja noch vom voringen Jahr war (bewilligungsbescheid August - Januar ) Außerdem ist mein ELO Überprüfungsantrag abgelehnt wurden da suche ich noch den Widerspruch zu aber mit den Tomaten auf den Augen (habe Grippe und Fieber möchte aber das fertig machen )FINDE ich den nicht Danke euch für eure beiträge habe das erwerbslosen Forum schon so oft weiter empfohlen das es bald über laufen sollte ![]() |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
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mmh kann meinen eigenen Beitrag momentan nicht bearbeiten wollte das Bruttoeinkommen abändern auf 833,28€ .
und auch gleich noch eine Frage : Freibetrag ????? 672,00 € ist gleich einen Freibetrag von 214,40 also 100,00 +(20% von 572) 114,40 = 214,40 wieso berechnet dann das AA 213,33 € als freibetrag ( wenn ich recht habe muß ich sofort die bescheide vom letzten jahr anschauen da scheint dann bestimmt der selbe fehler vor zu liegen ![]() |
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#3 | |
Forumnutzer/in
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brutto 833,28 € 100 € Grundfreibetrag 20 % vom Einkommen 100 bis 800 € (700 €) --> 140 € 10 % vom Einkommen 800 bis 833,28 € (33,28 €) --> 3,33 € Gesamtfreibetrag somit 243,33 €, im Berechnungsbogen aufgesplittet in 213,33 € Freibetrag und 30 € Einkommensbereinigung
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#4 | |
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Sorry Biddy das ist der aktuelle Lohn ,meine berechnung war für Dezember wo nur anteilig bezahlt wurde da erst ab 8.12.2009 gearbeitet wurde hatte das vergessen zu erwähnen ![]() |
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#5 | |
Redaktion
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Wichtig: Den Wohngeldantrag auch nicht vergessen.
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#6 | |
Forumnutzer/in
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Die ARGE ist auch nicht von anteiligem, sondern von vollem Lohn im Dezember ausgegangen, wenn sie 213,33 € + 30 € Gesamtfreibetrag gewährt hat. Mit Kinderzuschlag kenne ich mich nicht sonderlich aus, sorry, da müsste jemand anderer antworten. Vielleicht hilft auch das Merkblatt zum Kinderzuschlag, dort findest Du auch Berechnungsbeispiele und evtl. steht auch etwas zu Alg I dabei: Merkblatt Kinderzuschlag 2009 (Stand: Juli 2009) - www.arbeitsagentur.de
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