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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 19.08.2008
Beiträge: 56
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Guten Tag zusammen
In meiner Stadt ist es so geregelt, dass der Regelsatz von der Arbeitsagentur überwiesen wird und die KdU von der Stadtverwaltung. Von der Arbeitsagentur erhielt ich in 12/2009 die Antragsvordrucke zugesendet. Im Vordruck sind auch Angaben zu den KdU abgefragt und von mir beantwortet worden. Gleichzeitig habe ich in einem Freifeld des Antragsvordruckes nachgefragt, ob ich den Antrag zusätzlich auch an die Stadtverwaltung richten soll. Hierzu wurde keine Stellungnahme abgegeben. Anfang 01/2010 erhielt ich von der Arbeitsagentur den Bewilligungsbescheid jedoch nur bezüglich der Regelleistung, bezüglich der KdU erfolgte keine Stellungnahme. Gilt der Antrag nun auch bzgl. der KdU als gestellt, oder bin ich verpflichtet an jede Behörde einen Antrag zu richten? Danke schonmal.
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Einen schönen Gruß Rainer Wirklich reich ist man, wenn man sich um 1 Mio verzählt und es nicht bemerkt. |
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.06.2006
Ort: Hannover
Beiträge: 8.488
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Die Beörden sind verpflichtet, Anträge, für die Sie nicht zuständig sind, untereinander weiterzuleiten.
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Viele Grüße aus Hannover |
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