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#1 |
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Registriert seit: 02.08.2008
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Guten tag zusammen
ich sitze gerade am ALG 2 Antrag den ich am 11.01 abgeben muss dabei ist mir folgendes aufgefallen mein Mann unsere zwei Kinder und ich sind eine BG alle 14 Tage und Ferien ist auch das Kind meines Mannes in unserem Haushalt den regelsatz für dieses Kind wird uns anteilig gezahlt doch wie ist das mit den Kosten für Unterkunft und Heizung auf unserem Grundstück stehen zwei Häuser in einem wohnen wir in dem anderen meine Schwiegereltern es gibt für alles nur einen Zähler einen Stromzähler einen Wasserzähler eine Rechnung für Müll nun rechnet die Arge siehe Beispiel für Trinkwasser jährliche Kosten 400,50€ ./. 6 ( wir 4P. und meine Schwiegereltern 2P. * 4 Personen das ist dann der Betrag den wir für Trinkwasser zahlen müssen aber was ist mit dem Besuchskind das verbraucht doch auch Wasser, Abwasser und Müll im Moment berechnen sie das aber nicht sondern tun so als ob das Besuchskind kein wasser abwasser Müll etc verbraucht die anderen Kosten werden ebenso nach dieser Berechnung ermittelt muss die Arge nicht rechnen Gesamtkosten 400,50€ ./. 7Personen *5 Personen? falls nicht wie wird dann gerechnet für das Besuchskind über eure Antworten würde ich mich sehr freuen LG neuling |
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#2 |
Registriert seit: 30.11.2009
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Eure KdU bleibt gleich, weil jeweils auf Personen aufgesplittet. Das wäre eine ewige Rechnerei.
Die Wasserkosten, die du ansprichst, zählen zu den Betriebskosten (bzw. Nebenkosten), welche vom Amt ohnehin übernommen werden. In diesem Falle auch, wenn das Besuchskind für "Mehrkosten" sorgt. Eine eventuelle Nachzahlung würde nach Vorlage der Endabrechnung übernommen. |
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