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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 5
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Hey Leute,
Ich habe mal eine Frage... aber erstmal beschreibe ich kurz meine Situation... Noch vor ein paar Monaten war ich 3 Monate lang arbeitslos, und habe zusätzlich zum Alg1 aufstockendes Alg2 bekommen, da ich alleinerziehend bin und das Alg1 nicht reichte. So musste ich dann an einer Maßnahme teilnehmen und habe hierzu noch 130 € Kinderbetreuungskosten erhalten. Und nur einen Monat lang, weil ich danach wieder Arbeit gefunden habe. Nun bekam ich ein Schreiben, in dem stand ich müsse die 130 € zurückzahlen, weil ich ihnen nicht rechtzeitig Bescheid gesagt habe, dass ich Arbeit habe. Das stimmte natürlich nicht und ich konnte es beweisen (Kopie des Schreibens). Jetzt behaupten Sie ich hätte 2 Monate lang diese 130 euro bekommen, was aber auch nicht stimmt!!! Jetzt muss ich wieder Kontoauszüge zeigen! Worüber ich mich total ärgere, weil es ums Prinzip geht und sie bitte schön erstmal ihre eigenen Kontoauszüge ansehen sollen, ob das denn stimmt!!! Nun ja meine eigentlich Frage ist folgende: Wenn sie die Kontoauszüge sehen, können sie eig auch das Alg2 zurückverlangen? Weil mein Vorstellungsgespräch hatte ich am 28. und sofort Zusage - Am 29. einen Brief von Arge bez. Einstellung der Zahlung. Am 30. war das Alg2 für den Folgemonat auf dem Konto. Und am 05. des Folgemonats habe ich dann den neuen Job angetreten, der natürlich erst am Ende des Monats bezahlt wurde... :/ |
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#2 |
Forumnutzer/in
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Ort: Berlin
Beiträge: 5.691
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Wenn dein neues Gehalt am Ende des 1.Monats bereits auf deinem Konto eintraf, wirst du das ALG2 für diesen Monat aufgrund des Zuflussprinzips vermutlich an die ARGe zurück erstatten müssen. Wir raten in solchen Fällen - wenn rechtzeitig gefragt wird - darauf zu achten, dass der neue Arbeitgeber das erste Gehalt etwas zeitversetzt erst Anfang des 2. Monats auszahlt.
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Viele Grüße aus Berlin ----------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------- N.B. Meine Beiträge sind meine persönlichen Meinungen und keine Rechtsberatung. |
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#3 |
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Registriert seit: 13.12.2009
Ort: Bochum
Beiträge: 29
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Du mußt auf jeden Fall zurück zahlen aber das kannst du in ganz kleinen Raten machen, die können ja auch mal auf ihr Geld warten. Warum immer nur wir?
Gruß mibo00 |
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#4 |
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Beiträge: 5
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Mann... das ist ja echt ärgerlich!
![]() Ich stoße sie mit den Kontoauszügen bestimmt gerade erst dazu an, dass ich was zurückzahlen soll ![]() Bin ich eig. noch dazu gezwungen Ihnen Kontoauszüge zu zeigen? Ich meine, ich beziehe ja nichts mehr ![]() Können die nicht lieber in ihren Unterlagen gucken... ![]() |
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#5 | |
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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#6 |
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Beiträge: 5
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Naja alles was sie sagten ist: "Laut meinen Unterlagen sollten wir am XY Tag und am YX Tag zahlen"
![]() aber egal mir bleibt ja eh nichts anderes übrig als da nochmal vorbei zu kommen, man sitzt ja eh am kürzeren hebel, und muss erstmal beweisen, dass man im Recht ist ![]() |
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#7 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
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Ich würde überhaupt keine Kontoauszüge vorlegen. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du rechtzeitig bescheid gesagt hast, können die allenfalls ein Überzahlung zurück verlangen. Gibt es hierzu einen Bescheid? Dann bitte hier einstellen bzw. orginal abschreiben? Oder war dies eine Anhörung, dann auch bitte einstellen oder abschreiben.
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