![]() |
#1 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.12.2005
Beiträge: 1.031
![]() |
![]()
hallo,
ich habe ein Angebot das ich im EU Ausland einen Job bekommen würde. Es ist erstmal ein Halbjahresvertrag (Probezeit) Das Anfangsgehalt beträgt 1200 € so das circa 800 € Netto bleiben. Da ich meine Wohnung,meine Familie in Deutschland habe würde ich immer Sonntag abend zum Job fliegen (1,5Stunden) und könnte Donnerstag vormittags wieder nach Hause fliegen.(30 Std.Stelle) Nun meint die Arge das sie die Leistungen sofort einstellen würde da sich durch die Arbeit mein gewöhnlicher Aufenthalt sofort ins Ausland verlegen würde. Das halte ich für völlig verkehrt. Auch würden meine Kilometer für den Freibetrag nur bis zur deutschen Grenze gelten.? Sie sind auch der meinung das dies keine sozialversicherungspflichtige Stelle sei da die sozialversicherungspflicht ja nicht in DE bestehe. Ich bin aber der Meinung das ich neulich was davon gelesen habe das eine sozialversicherungspflichtige Stelle im EU Ausland einer Sozialversicherungspflichtigen Stelle im Inland gleich gestellt ist. Es ging da wohl um einen Vermittlungsgutschein. Könnt ihr mir da weiterhelfen? klaus |
![]() |
![]() |
#2 | |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 2.166
![]() ![]() ![]() |
![]()
Wende dich doch mal an VerBisUser, der kann dir da sicher mehr zu sagen.
__
Hartzer Linchen ![]()
|
|
![]() |
![]() |
#3 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 07.11.2007
Ort: Sachsen
Beiträge: 5.935
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Geregelt ist das scheinbar in dieser Broschüre der AA:
INTERNATIONALES RECHT DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (RECHTSKREIS SGB II) Fachliche Hinweise Teil A Allgemeine Hinweise zur Anwendung des EU-Rechts Diese findet man auf dieser Seite Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de Dort im unteren Teil die Tabelle mit der Überschrift "Internationales Recht der Arbeitslosenversicherung (Rechtskreis SGB II)" |
![]() |
![]() |
Stichwortsuche |
sozialversicherungspflichtigen, tätigkeit, unterschiede |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
§21 Abs. 4 SGB II und Tätigkeit in einer WfbM | lostbuthappy | ALG II | 1 | 27.09.2009 18:05 |
Unterstützung bei einer selbständigen Tätigkeit | gere | Existenzgründung und Selbstständigkeit | 2 | 06.03.2008 01:34 |
Sanktion wegen Abbruch einer "zumutbaren Tätigkeit" aufgrund psychischer Probleme | Dennis_der_Tausendsassa | Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege | 0 | 20.06.2007 15:02 |
Unterschiede eG und Ehepaar | sindytomlea | Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie | 3 | 10.07.2006 18:39 |