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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 21.07.2005
Beiträge: 37
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Hallo alle miteinander,
is ne etwas längere Geschichte aber ich versuche es mal zu erklären. Ich bin seit letztes Jahr August mit einem ehemaligen Studenten Freund selbstständig. Mir wurde bis Oktober diesen Jahres Einstiegsgeld gewährt. Da wir ,im Moment noch nicht soviel verdienen bekomme ich seit letztes Jahr August Ergänzendes ALG2. Mit meiner Sachbearbeiterin bei der AA wurde vereinbart ( leider nur mündlich), das ich alles halbe Jahr meine Buchhaltung einreiche damit Sie prüfen können ob ich noch bedürftig bin. Unsere letzte Buchhaltung haben wir im März eingereicht, wo dann auch befunden wurde, das ich noch ALG2 bedürftig bin und bis Oktober diesen Jahres die Leistungen bewilligt bekommen. So nun bekam ich Heute einen netten Brief , das es einen Datenabgleich gegeben hätte und dem Amt aufgefallen ist, das ich ja im April einen Nebenjob gehabt hätte und bitte die Abbrechung oder ähnliches einreichen möchte. Gesagt getan, Heute gleich alles vorbei geb racht und zur Sicherheit auch nochmal gefaxt und im Anschreiben erklärt, das die Abrechung vom Nebenjob ja automatisch im Oktober mit eingereicht worden wäre, da dann nach einem halben Jahr eh die Buchhaltung vom Steuerberater an das Amt gesendet worden wäre. Soweit zur Vorgeschichte. Als ich dann Heute auf dem Amt darum bat die SB persönlich zu sprechen wurde ich damit vertröstet das man nie genau wüsste wo sich die SB befinde. Sie wäre mal hier mal dort, schon komisch wie die Ihr Personal verwalten, aber naja wir lassen das mal dahin gestellt. Der Grund warum ich die SB gerne gesprochen hätte war, das ich ab nächster Woche für 14Tage in Urlaub bin und deshalb die Sache gerne vor Ort geklärt hätte, da ja in dem netten Brief gleich mit drinne stand das wenn ich nicht innerhalb von XX Tagen antworte mir meine Leistungen gestrichen würden. Für mich stellt sich nun die Frage ob ich als Selbstständiger der ERG/ALG2 bekommt dem Amt auch mitteilen muss, das ich in Urlaub fahre ? Oder ob es reicht wenn ich jemanden den Briefkasten bewachen lasse und lieber nix beim Amt erwähne. Grüße Desantes |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 424
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Da keiner sonst antwortet ->
Ich weiss es nicht, aber ich denke, dass für dich die ganz normalen Hass4-Regeln gelten: Also Du musst den Urlaub (max. 21 Tage pro Jahr) VORHER BEANTRAGEN und dann beten. :(
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Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar. |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 37
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Das wäre ja echt der Hammer schlecht hin. Schliesslich stehen ja alle Einstiegsgeld Bezieher ja eh nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung, was ja der eigentlich Grund für die Arge / AA ist das man den Urlaub anmelden muss. Echt abgefahren.
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#4 |
Elo-User/in
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.272
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... also dann will ich auch noch meinen Senf dazutun ;)
Solltest du keine Eingliederungsvereinbarung EGV haben bzw. dort nichts wegen Ortsabwesenheit drinsteht, dann müßtest du mit deinem Urlaub keine Probleme haben. Für Alg2-Bezieher besteht (noch bis 1.8.07) keine Residenzpflicht. Allerdings sollte man diesen "Urlaub" bekanntgeben. Anders ist es ab dem 01.08.2006 - dann gelten die verschärften Bestimmungen des SGB III wegen der Residenzpflicht und der Ortsabwesenheit auch für das SGB II/Alg2. Allerdings hat man dann einen "Rechtsanspruch" wenn keine Maßnahmen oder akute "Arbeitsangebote" vorliegen, dass man dann bis 3 Wochen in Urlaub fahren kann ohne Leistung zu verlieren. Dies kann dann ohne triftigen Gründe vom SB nicht abgelehnt werden. Also so oder so würde ich da mal anklopfen ..... |
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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In diesem Fall hier würde ich den Urlaub schon mit dem Amt abstimmen.
Denn hier gibt es offensichtlich ein Mißverständnis. Der Nebenjob hat doch wohl kaum etwas mit der gegründeten Selbständigkeit zu tun? Oder versteh ich das falsch? Und Nebentätigkeiten müssen dem Amt vorher angezeigt werden. Und deswegen würde ich in so einem Fall nicht einfach in Urlaub fahren. Aber das ist nur meine Art mit den Dingen umzugehen. :mrgreen: Normaler Weise (obwohl ... was ist bei diesem Amt schon normal :icon_kinn: ) müssen alle, die sich in Maßnahmen befinden, ihren Urlaub mit dem Maßnahmeträger abstimmen. Also im Falle von jemand der sich selbständig macht, ist es wichtig, dass er es mit den Belangen seiner Firma abstimmt. |
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#6 | ||
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 424
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Und die neuen Regelungen gelten doch bereits ab nächste Woche, da brauchen wir uns doch über die alten Regeln garnicht mehr unterhalten...
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#7 | |
Elo-User/in
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#8 | |
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#9 | ||
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