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#1 |
Emailadresse berichtigen!
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Hallo ihr!
Ich bin neu hier und habe gleich mal ein Problem, bei dem mir hoffentlich jemand weiterhelfen kann! Ich habe mir während des Studiums eine Sehenscheidenentzündung zugezogen. Die ist nun schon sehr langwierig und muss evt. demnächst opperiert werden. Da ich nicht lange am Computer arbeiten kann (tippen/Maus) habe ich mein Studium unterbrochen. Da ich auch nicht körperlich arbeiten kann, bin ich die nächsten Wochen quasi arbeitsunfähig. Weiß jemand vielleicht ob ich Recht auf Arbeitslosengeld(Hartz4) habe, obwohl ich nie gearbeitet habe? Krankengeld bekomme ich ja wohl nicht, da es ja keinen Verdienstausfall gibt?!? Ich habe nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt, aber nach meiner ersten Begegnung bezweifle ich, dass ich dort ernsthaft beraten werde. Was sollte ich beantragen? Brauche ich eine Krankschreibung? Gibt es evt. Sachen, die man besser nicht sagt?!? Kann ich auch Leistungen beziehen wenn ich (wieder) bei meinen Eltern wohne? Ich hatte beim Arbeitsamt um ein Informationsgespräch gebeten, musste den Termin aber absagen und habe ihn telefonisch verschoben. Da wurde mein Gesprächsparten sofort patzig und hat mir mit einer 12-wöchigen Sperre gedroht. Jetzt habe ich echt Schiss bekommen bei meinem Termin nächste Woche etwas falsches zu sagen. Wäre echt super wenn mir jemand helfen könnte!!! Vielleicht war/ist jemand in der gleichen Situation? Jetzt schon mal vielen, vielen Dank ![]() |
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#2 |
Forumnutzer/in
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Hi...
für einen guten Rat gibst Du eigentlich zuwenig Informationen. Wie alt bist Du? Hast Du eine Ausbildung? Von was hast Du bislang gelebt? Im Prinzip sind Dir Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet bis Du eine Ausbildung abgeschlossen hast. Als Auszubildender kannst Du unter bestimmten voraussetzungen Ausbildungsbeihilfe beantragen, als Student Leistungen nach BAFöG. Wenn Du krank bist, kommt es darauf an, wie lange Du noch arbeitsfähig bist. Da Du noch nie gearbeitet hast, fällt ALGI weg. ALGII-Anspruch hast Du dann, wenn Dir Deine Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind und Du mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Wenn nichts davon zutrifft, musst Du Dich an das Sozialamt wenden. Wie Du das schilderst, wendest Du Dich am besten gleich an das Sozialamt; die beraten kompetent und kostenlos. MfG |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 2
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Hallo!
Erstmal danke für die schnelle Antwort. ![]() Zu deinen Fragen: - ich bin 26 Jahre - ich habe ein Studium mit Bacchelor abgeschlossen - bisher haben mich meine Eltern unterstützt. Nun aber nicht mehr. - arbeiten kann ich wohl auch keine 3 Stunden am Tag, wenn ich dazu die Hände brauche Wenn ich einen Bacchlor habe, habe ich ja offiziell schon eine Ausbildung abgeschlossen. Dann sind meine Eltern wohl nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet?! Bis zu welchem Alter müssten sie denn zahlen? "Wenn Du krank bist, kommt es darauf an, wie lange Du noch arbeitsfähig bist." Wie meinst du das? |
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#4 |
Forumnutzer/in
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Hi...
wie ich das meine? ..lies meine Antwort mal richtig durch: Du hast nur ALGII-Anspruch, wenn Du mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Der Unterhaltsanspruch an Deine Eltern dürfte passe sein, aber das muss ich noch nachprüfen. Wende Dich also an das Sozialamt. Sicher werden die Dich einem Amtsarzt wegen der Arbeitsfähigkeit vorstellen. Da kann von arbeitsfähig bis erwerbsunfähigkeit alles bei rauskommen. MfG |
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