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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 12.01.2009
Beiträge: 414
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ich habe am 28.09.2009 bei der Arge einen Antrag ALG2 abgeholt und man erklärte mir was ich zur Abgabe alles mitbringen soll. Unter anderem auch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
ich bin also direkt auf meine Bank und habe ab Antragstellung 28.09.09 rückwirkend 3 Monate bis 28.07.09 die Auszüge ausgedruckt. Nun war am 21.10.09 der Antragsabgabgabetermin und der nette Sachbearbeiter will die Auszüge bis 21.10.09 noch haben. Ist das richtig? Ausserdem hat er alle Kontoauszüge kopiert.
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Aus Hackepeter wird Kacke später. ![]() |
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#2 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 1.141
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Kontoauszüge niemals abgeben, weder in Kopie noch Original. Es ist nur Einsichtnahme erlaubt, sonst nichts. Hat man Dir gesagt, daß Du Positionen schwärzen darfst und wenn ja, welche? Fordere die ARGE auf die rechtswidrig angefertigten Kopien zu vernichten. Will die ARGE das nicht, dann wende Dich an den Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslands. Und natürlich der übliche Rat: Gehe niemals allein zur ARGE! |
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#3 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 17.09.2007
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.099
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Die Antwort von Antwort*gg* ergänze ich mal mit folgendem link (Willi sei Dank*lächl*)
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms...tz_IV_2009.pdf ...ich hab jetzt keine A. ob es in den restlichen Ländern auch so ausgeführt wird...ich geh mal davon aus ...also wie schon erwähnt...es geht um die Vorlage der Auszüge ...davon haben die meisten JC/ARGEN noch nichts gehört ![]() ...regelmäßig verlangen sie einfach "Kontoauszüge"...da steht nichts von Vorlage in ihren Schreiben...und schon gar nicht der Hinweis auf Schwärzung ...in der Praxis hast du kaum die Möglichkeit die Auszüge einfach nur vorzulegen...das muß regelmäßig hart erkämpft werden...da kommen dann solche "Vorschläge" wie: *...lassen Sie doch die Auszüge hier, wir schicken sie auch dann zurück ![]() *...wenn nein, dann lassen Sie die Auzüge am Tresen kopieren, die sind dafür da *...kopieren Sie die Auszüge und schicken Sie die her Also im Klartext nochmal 1. eine Vorlage der Auszüge ist keine zwingende Pflicht (Mitwirkung)...sondern nur auf Verlangen 2.auf Vorlage bestehen 3. keine Kopien...weder selber anfertigen noch anfertigen lassen (SB darf z.B. auch nicht mit deinen Auszügen in einen anderen Raum verschwinden!!...sprich bei der Vorlage ist man dabei)
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*Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Ich bin heut Morgen aufgewacht. Ich hab die Arme hochgestreckt, die Knie bewegt, den Hals gedreht...Es hat bei Allem "Knack" gemacht... Ich bin zu dem Schluß gekommen: Ich bin nicht alt ich bin knackig... ![]() |
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#4 |
Elo-User/in
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 710
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Also nachdem ich mir das hier http://www.geocities.com/bgb_hamburg.../kontoauszuege
durchgelesen habe werde ich nur noch einen lehren Auszug mit Kontostand übermitteln. Schaut euch das mal an Leute ![]() |
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gültig, kontoauszüge, zeitraum |
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