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#1 |
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Registriert seit: 25.09.2009
Beiträge: 5
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Hallo liebe Leute,
Ich bin Österreicherin, und bin seit 2 Monaten nach Deutschland gezogen. Ich habe mein Arbeitslosengeld von Österreich sozusagen mitgenommen. Mein Anspruch ist seit 21.09 beendet. Jetzt wollte ich ein Antrag auf ALG II stellen und man hat mir gesagt dass ich kein Recht drauf habe. Ich bin Schwanger und habe sonst keinerlei Einkünfte! Nach Österreich zurück möchte ich nicht. Wann hätte ich Anspruch auf ALG II als Eu-Bürger?? Müsste ich nicht normal Anspruch haben? Und was soll ich überhaupt tun, wenn ich keine Arbeit finde? |
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#2 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 11.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 2.218
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Hallo, Maki!
Ich fürchte, da hast Du ganz schlechte Karten ![]()
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Grüße aus Bärlin 500 - 30 - 10 netto....... Hartz IV muß weg ! Die Reichen sind so unersättlich, die wollen alles besitzen, sogar die Armut! Don`t dream it - be it ! Der beste Weg, einen schlechten Vorschlag vom Tisch zu fegen, besteht darin, einen Besseren zu machen ! Hier gibt`s nur Erfahrungsaustausch, keine Rechtsberatung ! |
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#3 |
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Beiträge: 168
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Hallo Marik,
bist du alleinstehend oder mit einem Deutschen verheiratet? Denn dann sähe die Lage etwas anders aus,dann wärst du Familienangehörige. Nach deinen Infos bis jetzt schaut es allerdings düster aus. Du hast keinerlei Anspruch in Deutschland auf Sozialleistungen und zudem stellt sich mir die Frage wie du krankenversichert bist? Du bist schwanger und wenn dein ALG I Bezug endet, wie läuft das dann nach Österreichischem Recht mit der Krankenversicherung? Der einzige Weg finanziell unterstützt zu werden,wäre der Rückzug oder anderweitige Geldquellen.
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"Wenn die meisten sich schon armseliger Kleider und Möbel schämen, wieviel mehr sollten wir uns da erst armseliger Ideen und Weltanschauungen schämen." - Albert Einstein Meine Beiträge spiegeln meine Erfahrungen und Ansichten wieder, nicht mehr und nicht weniger. |
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#4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Auf zum Rechtsverdreher würde ich sagen. Welche genaue Begründung hat die Arge angegeben?
Es gab, glaube ich, dieses Jahr ein Urteil zu dem Thema. Finde ich aber gerade nicht ... |
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 13.371
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#6 |
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Ich glaube, wenn du in Österreich wohnst und arbeitslos bist, musst du das Arbeitslosengeld gem. den österreichischen Gesetzen bekommen. Wenn du aber aus Österreich kommst - und das kommst du ja - "hängst" du zwischen den Stühlen und musst erst einmal eine Einbürgerung beantragen, bevor du ALG-II beantragen kannst (lt. § 23 SGB XII)
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Zur Klarstellung: Die Arge finanziert weder Banken, noch Kriege und noch nicht einmal die, die sie zu finanzieren hat. NUR SICH SELBST! |
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#8 |
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Beiträge: 5
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Vielen Dank für eure Antworten!!!
Irgendwer hat gefragt ob ich verheiratet bin! Nein also! Ich bin hier weil meine Schwester hier lebt, und ich wollte in der nähe von ihr sein. Mein Freund der ebenfalls in Deutschland lebt, hat mich nachdem ich Schwanger war "schreiend" vor angst verlassen. Ich bin ja eine die gern gearbeitet hat und das auch jetzt in der Schwangerschaft gerne tut nur wer nimmt mich schon wenn ich schwanger ist!? Ich bin nicht versichert also momentan nicht mehr. Ich müsste mich also privat versichern, nur womit wenn mir hier keiner hilft!! Ausserdem finde ich das nicht in Ordnung, weil ich hab mich dafür entschieden den Rest meines Lebens in Deutschland zu leben. Ich will mein Kind hier großziehen und sobald ich das Kind in den Kindergarten bringen kann möchte ich auch sofort arbeiten. Da kann ich ja auch nicht sagen ich weiss nicht ob ich weiterhin in Deutschland bleibe also zahl ich hier keine Steuer. Naja, ich habe morgen ein Probetag in einer Firma. Hoffentlich nehmen die mich so schwanger halt... :) Achso und weiss jemand wie lang ich arbeiten muss bis ich anspruch auf ALG 2 habe??? Ich mein ich kann ja nicht hochschwanger arbeiten, auch wenn ich will!! Lg Maki Vielen Dank im voraus |
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#9 | |
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Beiträge: 5
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hmmm Danke dir Argekritiker :-) Ich weiss aber leider nicht was das heisst oder wie ich eine Einbürgerung beantragen kann??? Lg |
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#10 |
Gast
Beiträge: n/a
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Geh bitte zu einer Rechtsberatung / zum Anwalt! Die können dir sicher mehr sagen und kennen auch die aktuelle Rechtslage.
Eigentlich darfst du als EU-Bürgerin nicht anders behandelt werden, als ein Inländer. Zu prüfen wäre, ob du in Österreich noch Ansprüche hast. Welche Gründe hat dir die zuständige Arge für die Ablehnung genannt? Hat sie dir ein zuständige Stelle genannt? Es kann nicht sein, dass niemand verantwortlich ist. ![]() |
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#11 |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 12.346
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Ansprüche auf ALG II sind nicht von der Dauer einer eventuell vorhergehenden Arbeit abhängig (sondern von Erwerbsfähigkeit), denn ALG II - = Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - ist eine Sozialleistung (anders als ALG I (SGB III) - dabei handelt es sich um eine Versicherungsleistung, bei der die vorhergehende Arbeit und die Beiträge relevant sind).
Mario Nette
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Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
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#12 | |
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Beiträge: 5
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Ja die haben mir einfach gesagt dass ich kein Anspruch habe, weil ich erst seit 2 Monate in Deutschland bin....ich soll mich erst in ein paar Monaten melden! :( Ja diese Anwälte wollen auch Geld :( kann mir sowas zurzeit leider nicht leisten! Lg Maki |
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#13 |
Gast
Beiträge: n/a
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Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich die Argen? Hast du das schriftlich? Hast du einen Antrag gestellt und eine schriftliche, begründete Ablehnung bekommen?
Wenn nicht, haben sie dich vielleicht einfach abgewimmelt. Vielleicht auch mal mit Beistand hingehen und dein Anliegen vortragen. Wovon lebst du denn jetzt? Ich weiß nicht, wo du wohnst, aber Rechtsberatung gibt es für Bedürftige auch kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. sds |
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#14 | |
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Beiträge: 5
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Hi en jordi, Also ich habe keinen Antrag gestellt weil die Dame dort beim Amt für Arbeit (Bottrop) gemeint hat, dass ich kein Anspruch auf ALG II habe und kein Antrag stellen brauche weil der sowieso negativ ausfällt. Also die hat mich quasi sofort rausgeschickt. :( Ja zurzeit leb ich vom "Kredit" sozusagen meiner Schwester. War heute auch schon auf ein Probetag für eine Arbeit. :-) Hoffentlich klappt das...dann brauch ich den Staat garnicht, wenn alles gut geht!! Vielen Dank für eure Bemühungen und Antworten LG Maki |
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