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#1 |
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Ich bin 26 Jahre alt und möchte eigentlich eine Ausbildung machen und suche auch seit langem deswegen aktiv.
Die Arge dreht mir eine sinnlose Maßnahme nach der anderen an nach dem Motto Hauptsache aus der Statistik raus. Das geht dann nun soweit das ich Bewerbungstrainings etc und 2 ein Euro Jobs gemacht habe. Nun will man mich wieder in so eine 6 monatige Maßnahme bei der FAW stecken. Man geht auf meinen Wunsch überhaupt nicht ein, das will ich mir nicht weiter gefallen lassen. Die gängigen Sprüche sind welche wie "Sie sind zu alt" , "das wir eh nix mehr". Gibt es Möglichkeiten meinen Willen dort durchzusetzen? |
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#2 |
Elo-User/in
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Im Grunde musst du SB die richtigen Fragen stellen und möglichst alles schriftlich klären. Du weißt, was du willst - nämlich eine Ausbildung. Also lautet die erste Fragen: "Welche Möglichkeiten stehen mir offen, eine Ausbildung zu machen? Ich erwarte Ihre schriftliche Antwort." Die ARGE muss dich dahingehend beraten - das ist ihr gesetzlich bestimmter Auftrag. Fordere diese Beratung ein. Auf deiner Seite steht die Tatsache, dass du trotz der dir bis jetzt angediehenen Arbeitsmaßnahmen das Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht erreichen konntest und also diese Maßnahmen nicht zielführend sind. Eine erneute Vergabe derartiger Maßnahmen missachtet dann auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die ARGE-Mitarbeiter sind aber angehalten dazu, wirtschaftlich und sparsam zu arbeiten.
Ferner ist Eigeninitiative gefragt. Suche parallel auf eigene Faust nach Ausbildungsangeboten, die dir zusagen und konfrontiere die ARGE dann damit. Frage sie, wie dir diese Ausbildung ermöglichst werden kann. Mario Nette
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Im Süden, im Osten, im Norden, im Westen, es sind überall dieselben, die uns verpesten. Ca' canny! Ich bin durch Kaufhof gegangen - und das war für mich wie ein Museumsbesuch. (Frank Schwalm) Fehlende Tagesstruktur? Quatsch! Ich lebe in Gleitzeit. Bescheiß das Elend! Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten.
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#3 |
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Die Beratung sieht dann so aus... "suchen Sie sich einen mini/- helferjob."
Bei meinem letzten Termin wollte der SB mich quasi dazu zwingen diese Maßnahme zu machen, habe eine Bedenkzeit gefordert und muss nun am Freitag wieder hin wo er mir wahrscheinlich eine neue EGV trotz noch gültiger sowie die Maßnahme andrehen will. EGV werd ich natürlich nur einstecken und nicht unterschreiben. |
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#4 |
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Registriert seit: 18.08.2009
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eine Ausbildung muss man sich auch mal selber suchen...
ich bin der lebendiger Beweis, dass man eine Ausbildung mit ü25 beginnen kann... ich bin 30 u seit Anfang des Monats in Ausbildung... Hab mich einfach auf gut Glück beworben u es brachte etwas... Manchmal sollte man auch bereit sein, Sachen zu machen (Berufe) an die man sonst nicht gedacht hätte... oder die man auch vielleicht nicht machen wollte... |
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#5 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 12.02.2006
Ort: Offener Vollzug
Beiträge: 1.287
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Benutze die Suchfunktion zum Thema EGV da wirst du einiges dazu finden. Passend zum Thema http://www.elo-forum.org/eingliederu...tml#post478942 oder http://www.elo-forum.org/eingliederu...1-%FCltig.html |
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#6 | |
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Naja, ich bin auch Ü25 ich suche seit mehr als 4 Jahren nach einer Ausbildung. Habe zwar eine handvoll Vorstellungsgespräche gehabt, am Ende ist aber daraus nie etwas geworden. Erst letztens hiess es nach einem Einstellungstest (den ich bestanden habe) und einem Bewerbungsgespräch, dass ich (ohne ein Praktikum gemacht zu haben) nicht für den Beruf geeignet wäre, da ich bisher noch nicht in dieser Richtung gearbeitet habe. Tolle Logik, eigentlich wäre das ja schon zuvor durch meinen Lebenslauf klar gewesen. Ganz die Hoffnung aufgeben würde ich auch nicht, aber man darf sich auch nicht zu viel versprechen.
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Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen und unerträgliche Vorschriften machen, um die Schwachen vom Gericht fern zu halten, und den Armen meines Volkes ihr Recht zu rauben, um die Witwen auszubeuten und die Waisen auszuplündern. Jes 10,1-2 Wie lange wollt ihr unrecht richten und die Gottlosen vorziehen? Schaffet Recht dem Armen und der Waise und helft dem Elenden und Bedürftigen zum Recht! Errettet den Geringen und Armen und erlöst ihn aus der Gewalt der Gesetzlosen! Psalm 82 |
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#7 |
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Registriert seit: 18.08.2009
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nee aber wie sagt man so schön? die hoffnung stirbt zuletzt...
Ich hab´s geschafft also warum andere nicht? (wurde jüngeren bevorzugt u auch männern bevorzugt obwohl es mehr frauen als männer in der firma gibt ... muss ja auch ein grund haben) ich will einfach nur damit sagen... ich bin 30, hab nur ein abi in der tasche u sonst nichts abgeschlossenes u dennoch hab ich den sprung geschafft... ( hatte im lebenslauf stehen: seit.... : aktive suche nach ein ausbildungsplatz... ob das was gebracht hat? (hab nix von arbeitslosigkeit erwähnt) |
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#8 | |
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Registriert seit: 14.08.2008
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Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen und unerträgliche Vorschriften machen, um die Schwachen vom Gericht fern zu halten, und den Armen meines Volkes ihr Recht zu rauben, um die Witwen auszubeuten und die Waisen auszuplündern. Jes 10,1-2 Wie lange wollt ihr unrecht richten und die Gottlosen vorziehen? Schaffet Recht dem Armen und der Waise und helft dem Elenden und Bedürftigen zum Recht! Errettet den Geringen und Armen und erlöst ihn aus der Gewalt der Gesetzlosen! Psalm 82 |
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#9 | |
Forumnutzer/in
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Beiträge: 5.935
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Falls hier jemand aus Sachsen dabei ist, dann gibt es eine Chance für eine Ausbildung oder Modernisierung eines Berufesabschlusses bzw. neuen Beruf.
ESF-Projekt: QABII "Mit Erfolg zum Abschluss" Dieses läuft derzeit neu an:
Im Link dann eine Datei zum Herunterladen (= Sächsisches Amtsblatt Nr. 19 v. 7.Mai 2009) In diesem Amtsblatt heißt es u.a.: 1.2.2. ...Qualifizierung arbeitsloser Personen zum anerkanntenBerufsabschluss wird in modifizierter Form gefördert. 3.1. ...Die Teilnehmer müssen "mindestens einer der beiden Zielgruppen zuzuordnen sein: - als arbeitslos (§ 16 SGBIII) registrierte Personen ohneBerufsabschluss - einschließlich Personen mit abgebrochener Ausbildung/Studium - Langzeitarbeitslose (§ 18 SGB III) mit nicht mehr auf dem 1. Arbeitsmarkt verwertbarem Berufsabschluss Vermittlungen in Projekte dieses Förderschwerpunktes sind nur über die für den Teilnehmer zuständige Arbeitsagentur oder den Träger der Grundsicherung möglich." 3.2. "Anerkannte Berufsabschlüsse im Rahmen dieses Förderschwerpunktes sind: - Berufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung - reguläre Hochschulabschlüsse Darüber hinaus sind nach Genehmigung durch das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit auch andere anerkannte Berufsabschlüsse förderfähig - eine Liste wird bei der Bewilligungsstelle geführt." ___ Also im Berufenet steht bei jedem Beruf, ob er nach Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz oder eben nicht. Zum Hochschulabschluss: wenn jemand ein weit fortgeschrittenes Studium hat, aber der Abschluss fehlt (siehe Nr. 2.3.1.) "Darüber hinaus..." bedeutet, dass auch andere Abschlüsse genehmigt werden können (Obwohl sie nicht unter a und b fallen). Stichwort Ausbildung nach Landesgesetzen oder nach ... Das Staatsministerium prüft hier jeden einzelnen Beruf. --- Es werden auch niedrigere Berufsabschlüsse gefördert. Könnten Helferberufe sein. (habe ich nicht abgeschrieben, weil bischen lang und verstreut im Text). Es sind auch Teilqualifikationen im Sinne von Bausteinen förderbar, falls jemand nicht einen ganze Berufsabschluss schaffen kann. (vergleiche in Nr. 2.3.1). So ein Baustein soll im Sinne des Berufsbildes tatsächlich etwas wert sein. (meine Worte). Es gibt auch begleitende Hilfen in der Ausbildung. |
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#10 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 09.08.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 76
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was dir Mario Nette schrieb ist korrekt. Die Arge muß dich dahingehend beraten. Desweiteren suche dir eine Azubi stelle und stelle sie vor vollendete Tatsachen. Vie Glück
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Warum einfach ![]() ![]() wenn es auch Umständlich geht ![]() |
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