![]() |
#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Hallo,
bin hier mal über suchen gegangen, aber leider nicht so recht fündig geworden. Folgendes zum Thema: Ein Bekannte kam neulich zu mir mit ihrer Berechnung für das ALG II mit der Frage ob ich die Richtigkeit überprüfen könnte. Sie hat ein eigenes Haus für das sie noch den Kredit abzahlt und aber auch drei Zimmer untervermietet. Dadurch wird es wohl etwas komplizierter. Gibt es für so etwas Fachleute die solche Berechnungen prüfen können? ![]() Wäre für hilfreiche Antworten dankbar Danke D. |
![]() |
![]() |
#2 |
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4.189
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Definition
Bei Untervermietet kassiert ARGE die komplette Mieteinnahme. Untervermieten kann man aber nur was man selbst angemietet hat. Somit kann hier nur ein "normales" Mietverhältnis vorliegen. Mit der Folge, die Mieteinnahmen sind ananlog dem § 82 SGB XII zu bereinigen. Der Vermieter wird ähnlich behandelt wie andere Gewerbetreibende. Und schon hat SB Probleme. Die vollen Kosten des Hauses minus der bereinigten Mieteinnahme ergibt dann die KdU des Antragstellers. Tilgung wird immer noch nicht übernommen. Tilgung sind keine Kosten. Da hier ein Einkommensfreibetrag zu gewähren ist, könnte man mit einem Teil dessen die Bank beglücken. Bitte nur Mindestbeträge tilgen. Mit jeder Tilgungsleistung sinkt der Zinsanteil uin der Annuität. |
![]() |
![]() |
#3 | |
Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.512
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Und hier gehts lang zum § 11 SGB II. ; )
__
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. ![]() |
|
![]() |
![]() |
#4 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Hallo,
danke für die Info. Na gut dann ist es vermietet und nicht untervermietet. Auch die anderen Infos sind soweit verständlich. Trotzdem sind die Berechnungsbögen so kompliziert und undurchsichtig, dass sie die gerne mal überprüft hätte. Gibt es da irgendwelche Anlaustellen die so etwas machen? Oder gibt s da nur den ALG 2 Rechner, der hier im Forum in einem anderen Thread verlinkt ist? Danke für Antworten. MfG D. |
![]() |
![]() |
#5 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
@gerda52
die Mieteinnahmen sind doch eigentlich zweckbestimmte Einnahmen, denn sie dienen doch zum Erhalt und der Bewirtschaftung des Hauses und des Grundstückes. MfG D. |
![]() |
![]() |
#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 16.03.2008
Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 6.174
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Neulich gab es ein Urteil, dass Mieteinnahmen keine Einnahmen sind, durch die die Regelleistung gekürzt wird, sondern nur auf die Kosten der Unterkunft angerechnet werden dürfen.
Also durch die Mieteinnahmen verringern sich die KdU |
![]() |
![]() |
#7 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
@ela1953
das habe ich jetzt schon verstanden. Das beantwortet ja aber noch nicht meine eigentliche Frage. Trotzdem Danke für die schon gegebenen Antworten. MfG D. |
![]() |
![]() |
#8 | |
Redaktion
Registriert seit: 21.03.2007
Ort: NRW
Beiträge: 4.512
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
__
Private Mostrichfabrikation - Der Verzehr meiner gerne und oft verteilten Beitrags-Kostproben erfolgt auf eigene Gefahr. ![]() |
|
![]() |
![]() |
#9 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Kann mir bitte jetzt noch jemand meine eigentliche Frage beantworten?
Gibt es da Fachleute oder Institutionen welche die Berechnungen überprüfen könnnen? Oder muss man sich da selbst behelfen? MfG D. |
![]() |
![]() |
#10 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 18.09.2008
Ort: Lippe
Beiträge: 331
![]() |
![]()
Ich lasse meinen Bescheid von einer Bekannten überprüfen.
Die arbeitet bei einer anderen Arge. Mal schauen was dabei rauskommt. Die Bescheide sind ja völlig unübersichtlich. ![]() Gruß Eierbecher |
![]() |
![]() |
#11 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
#12 |
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4.189
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
§ 82 SGB XII, weil dort die Bereinigung in der zugehörigen Verordnung, § 7, eindeutig beschrieben ist.
|
![]() |
![]() |
#13 | |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Und da das alles völlig unklar ![]() ![]() Gruß D. |
|
![]() |
![]() |
#14 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Hallo Dringend!!!!!
Kann mir jetzt bitte mal jemand der Ahnung hat sagen, ob ich die DV richtig interpretiert habe. Es ist sehr dringend !!!!!!!!! da die Widerspruchsfrist langsam abläuft und ich möchte meine Bekannte eigentlich nicht hängen lassen. Nur einen Anwalt kann sie sich erst recht nicht leisten. Grüße D. |
![]() |
![]() |
#15 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 23.605
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
__
§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
|
![]() |
![]() |
#16 | |||
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Grüße D. |
|||
![]() |
![]() |
#17 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.305
![]() |
![]()
Stelle mal die Sachen ein. Mit allen drum und dran. Dann kann ich dir das auch berechnen.
Dazu müssten aber auch alle Versicherungen, Steuern und Abgaben aufgelistet sein. Nur so kann man das ganze berechnen und die Richtigkeit überprüfen.
__
Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
![]() |
![]() |
#18 | ||
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Hallo,
danke für die Hilfe. Ich hoffe das ich alles beisammen habe. Namen und Nummern der BG habe ich natürlich geschwärzt, außer Geburtsmonat und Jahr der Tochter. Hier die Kosten und Einnahmen: Grundsteuer A = 3,96 € Abfallbeseitigung = 139,56 € Grundsteuer B = 99,45 € Wasser- und Bodenverbände = 35,85 € Wasserversorgungsverband Abschlag 08.09 u. 11.09 = 54,00 € Gebäudeversicherung = 142,69 € Schornsteinfeger = 43,64 € Mieteinnahmen = 300,00 € monatlich + Heizkosten = 50,00 € monatlich Der Berechnungsbogen ist im Anhang. Danke noch mal für die Hilfe. MfG D.
|
||
![]() |
![]() |
#19 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Irgendwie fehlt mir im Moment er Button um meine eigenen Beiträge zu bearbeiten. Die 36 Euro Netto Einkommen dei der Tochter, da fährt sie einmal in der Woche Zeitungen aus. Hab ich bei Einnahmen vergessen.
Gruß D. |
![]() |
![]() |
#20 |
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 4.189
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Die Kostenaufstellung passt nicht.
Es sind die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen. Müll zahlt man gew. nue einmal im Jahr. Grundsteuer 1x oder 4 x. Hier einfach alles zu zwölfteln, halte ich für unzulässig. Da würden nicht die tatsächlichen Kosten in Ansatz gebracht. Wenn das bedeutet, jeden Monat einen neuen Bescheid, dann ist das eben so. Vom Bereinigung der Mieteinnahmen sehe ich im Berechnungsbogen nix. Der Spass zu Schluß: Das Finanzamt wünscht auch eine Abrechnung. Nach einer gänzlich verschiedenen Methode |
![]() |
![]() |
#21 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Hallo,
die Grundsteuer und Müll ist für das ganze Jahr. Zahlungstermine 15.02.,15.05., 15.08., 15.11., jeweils Abschlag 60,74 € für Grundsteuer A/B und Müll. Von der Bereinigung der Mieteinnahmen sehe ich auch nichts, außer diese Einkommensbereinigung von 30€ auf Seite 9 bei der Mutter. Deswegen war ja meine Frage ob ich die DV zu § 82 SGB XII richtig interpretiert habe. Denn sie muss ja in den Widerspruch etwas reinschreiben. Und der muss leider morgen bei der ARGE sein. Leider habe ich noch keine Antwort von Martin. Ach und das FA ist momentan nicht wichtig, sondern nur der pünktliche Widerspruch bei der ARGE. Wenn sie denn einen begründet einlegen kann. Güße D. |
![]() |
![]() |
#22 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Na ja, dass wird wohl nichts mehr mit einer Antwort heute. Damit hat sich wohl der Widerspruch erledigt.
|
![]() |
![]() |
#23 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 23.605
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Du kannst erstmal fristwahrend Widerspruch einlegen und schreiben, dass detaillierte Begründung nachgereicht wird. Das geht.
__
§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
![]() |
![]() |
#24 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Danke für die Antwort. Das ist doch schon mal was. Und wenn sie dann doch keinen Widerspruch einlegen möchte, weil sich vielleicht die Arge zu ihren Gunsten verrechnet hat? Geht das auch?
|
![]() |
![]() |
#25 |
Emailadresse berichtigen!
![]() Registriert seit: 17.08.2009
Ort: Landkreis Cuxhaven
Beiträge: 28
![]() |
![]()
Wenn ich den Berechnungsbogen richtig deute stimmen doch auch die KdU nicht. Laut Merkblatt der Arge stehen ihr für zwei Personen 340€ zu, zuzüglich 60€ Heizkosten (das steht auf der Rückseite des Merblattes 1€ pro/m² sind angemessen, hab ich nicht mit eingescannt). Sie bekommt aber nur 275,89.
|
![]() |
![]() |
Stichwortsuche |
berechnung, hausbesitzer, prüfen |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
ALG 2 – Bescheid prüfen lassen ? | bert62 | ALG II | 10 | 14.09.2011 16:52 |
Bescheide prüfen | blattkaktus | KDU - Miete / Untermiete | 2 | 28.05.2009 13:59 |
Arbeitsbereitschaft prüfen? | 1EuroKasper | Ein Euro Job / Mini Job | 2 | 19.11.2008 13:09 |
Anwalt rät Bescheide prüfen zu lassen | wolliohne | Archiv - News Diskussionen Tagespresse | 6 | 22.10.2008 13:38 |
Arbeitslose Hausbesitzer bekommen höhere Zuschüsse | SiggiDo | Diskussionsbereich-> Urteile / Entscheidungen / Rechtsmittel | 1 | 24.11.2006 19:46 |