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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 17.12.2007
Beiträge: 25
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Hallo zusammen !
Mal wieder ein Problem mit der ARGE in Westerburg. Es gibt ja zum 1.8 den Schulbedarf für Kinder die in der Schule sind. Ich habe diesen Schulbedarf nicht bekommen. Erst sagte man mir, das ich keine Schulbescheinigung brauche, weil meine Tochter fast 8 Jahre alt ist und mein Sohn fast 7 Jahre ist. Am Freitag 31.7 habe ich angerufen da sagte man mir das dass Geld bis Dienstag ( also heute drauf ist ) heute habe ich angerufen und da sagte man mir, die Schulbescheinigung würde fehlen. Diese bekomme ich aber nur von der Schule und da die Schule bis zum 24.8 bei uns Geschlossen ist, würde ich dann auch das Geld nicht mehr bekommen, weil ich ja dann schon das Schulzeug gekauft haben müsste. Also ich versteh hier langsam gar nichts mehr. Was kann ich nun machen ? Hat jamand nen Tip ? Gruß Mike |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 58
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vielleicht kannst du das aktuelle schulzeugnis vorlegen. darauf ist ja vermerkt schüler x ist in die nächste klasse versetzt.
und die schulbescheinigung dann nach ferienende nachreichen. wobei es sich ja eigentlich von selbst versteht, daß ein kind in dem alter schüler ist. auch ohne bescheinigung. und versuch einfach mal in der schule anzurufen. es kann gut sein, daß schon vor ferienende wieder jemand vor ort ist. da werden ja stundenpläne erstellt usw. judita |
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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#4 |
Elo-User/in
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Beiträge: 25
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Also auf ein zeugnis lassen die sich nicht ein, die wollen eine Schulbescheinigung von der Schule.
Ich habe mich jetzt eben Beschwerd, unten bei dem Link. Danke erstma für den Link, den werde ich mir merken ![]() Ich habe jetzt eben noch mal bei unserer Verbandsgemeinde angerufen, die wollen jetzt schauen ob die mir was schreiben können. Der Sachbearbeiter bei der Verbandsgemeinde, konnte aber auch nicht verstehen, das man für Kinder wo ohne hin eine Schulpflicht besteht eine solche Bescheinigung braucht. ![]() ![]() Aber danke für die Antworten Gruß Mike |
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#5 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 17.09.2007
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.099
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Lies bitte hierzu auch foldende Threads: http://www.elo-forum.org/alg-ii/4254...zuschu%DF.html http://www.elo-forum.org/25/42828-ha...rf-alg-ii.html § 24a SGB II in der Fassung v. 20.Juni 2009 (Zusätzliche Leistung Schule): http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ung-Schule.pdf
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*Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist. Kurt Tucholsky *rechtmäßig: mit dem Willen des zuständigen Richters vereinbar Ambrose Bierce (Des Teufels Wörterbuch) *Ich bin heut Morgen aufgewacht. Ich hab die Arme hochgestreckt, die Knie bewegt, den Hals gedreht...Es hat bei Allem "Knack" gemacht... Ich bin zu dem Schluß gekommen: Ich bin nicht alt ich bin knackig... ![]() |
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#6 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 4
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auf schulbedarf findest du sehr gute hifle dazu !
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#7 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 12.02.2006
Ort: Offener Vollzug
Beiträge: 1.287
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![]() Auch ein Brief und Anrufe bei der ARGE stoßen auf totale Ignoranz. Schulmittel-Zuschuss = 0 |
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#8 |
Redaktion
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 22.305
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Jetzt stelle bitte noch mal schriftlich (bitte am besten per Fax oder Einschreiben9 einen antrag auf diesen Schulbedarf und verweise auf die Gesetzeslage, wie sie ( http://www.elo-forum.org/alg-ii/4327...tml#post460074 ) beschieben ist.
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Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 IBAN: DE95 3705 0198 1900 0573 06 BIC: COLSDE33XXX Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland ![]() |
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#9 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 12.02.2006
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Beiträge: 1.287
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Hallo Martin
Ich war letzte Woche noch einmal persönlich bei der ARGE (mit Begleitung) und der Schulbedarf wurde gestern überwiesen ![]() |
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#10 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 1.336
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fast zu spät, aber trotzdem:
im Neckar-Odenwaldkreis z.B. haben viele Schulen für Schulbescheinigungen auch 1-2 Tage in den Ferien geöffnet. Steht meist am Schwarzen Brett oder in den Ferien als Aushang am Eingang. |
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#11 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 6
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Hallo, ich habe bis jetzt immer noch nicht das Schulgeld bekommen!!!
Ich habe es Mitte August telefonisch angemahnt, bekam dann einen Brief, ich solle bitteschön eine Schulbescheinigung meines Sohnes vorlegen, und der ist erst 12 Jahre alt! Am 31.08. war ich persönlich beim JobCenter mit Beschwerdebrief und Schulbescheinigung. Na ja - und bis heute habe ich noch keinen Cent überwiesen bekommen ![]() |
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#12 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 18
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Hallo
Habe vor etwa 1 Woche einen Antrag bei der Arge gestellt, die Kosten für einige Schulhefte und eine 2 Tage Klassenfahrt zu übernehmen. Heute erhielt ich einen Brief, das mir 100 € gezahlt werden. Doch ein Hinweis über die Kosten für die Klassenfahrt war nicht dabei. Die 100 € waren bereits auf dem Konto. Meine Frage: Sind die Kosten für die 2 tägige Klassenfahrt (36 €) schon dabei? Cu Kleine Hexe
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Cu Kleine Hexe ![]() ![]() |
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#13 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.04.2007
Beiträge: 1.642
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nein, kann ich mir nicht vorstellen, Klassenfahrten müssen zusätzlich übernommen werden
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catwoman |
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#14 | |
Forumnutzer/in
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Pauschalen sind nicht erlaubt für die Nr. 3 mehrtägige Klassenfahrten. Die Kosten für die mehrtägige Klassenfahrt sind in der Höhe in der sie anfallen zu erbringen.
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