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#1 |
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Hallo!
Zählt die Kaution zum Vermögen im Sinne von ALG 2 und wird diese angerechnet? LG Sommer |
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#2 |
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Hallo Sommer 06,
auf so allgemein gehaltenene Fragestellungen eine Antwort zu geben, die Dir etwas nützt, ist schwierig. Schildere doch einfach mal, was los ist und dann sehen wir weiter. LG Marion
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Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- |
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#3 |
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Ich bin vor 5 Jahren in meine jetzige Wohnung eingezogen.ALG 2 beziehe ich erst seit diesen Jahr April.Die Kaution wurde vom Vermieter auf meinen Namen angelegt.Zählt diese Kaution zum Vermögen und wird sie bei ALG 2 angerechnet?
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#4 |
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Ein klares Nein!"
Da diese kaution nicht verfügbares Kapital ist und nur bei einer auflösung des Mietverhälnisses frei werden würde! Anders sieht es aus bei den enormen Zinsen ;) die Deine Kaution abwirft :) ich denke mal das würde schon an Einkommen grenzen ;) |
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#5 |
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Aber diese Zinsen sind doch dann auch erst anrechenbar als Einkommen,aber dem Zeitpunkt wo ich ALG 2 bekomme und nicht früher oder?
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#6 |
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:icon_kinn: würde ich auch so sehen! allerdings.... nei ich denke mal das der Zinsertrag nicht solche Demensionen hat das Du damit diese groß angerechnet bekommst aber wie grad bemerkt hab ist der Forenwachhund ja On und der sagt bestimmt etwas dazu ;)
meistens klappt es wenn man ruft :pfeiff: :pfeiff: :pfeiff: Arco :) |
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#7 | |
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Es ist richtig das dies Geld nicht freiverfügbar ist und demnach nicht als verwendbar gilt.... deswegen ist es doch dein Geld und dein Vermögen. Die Zinsen sind allerdings jedes Jahr als "Einkommen" anzugeben und anrechenbar - jedenfalls gem. Gesetz - auch wenn die Summen wohl lächerlich sind ... die Zinsen vor Alg2-Bezug sind unschädlich, da sie ja dann dem Ursprungskapital zugerechnet sind und dann zu Vermögen wird. |
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#8 |
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hab doch gesagt det klappt ;)
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#9 | |
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Bin zwar kein Wachhund, aber wundere mich dennoch ständig wann du endlich ein 's' in Schleswig packst. :lol: Oder wohnst du da nicht? :?: :hihi: :hug:
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United we stand - divided we fall! Rechtsberatung? Von mir? Niemals! Ich bin dumm wie Bohnenstroh ;) |
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#10 |
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Hatte das " S " beantragt als einmalige Beihilfe! hab grad die Bewilligung bekommen :lol: und es eingetrage THX Intimidated_1 habs nicht bemerkt ;)
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#11 |
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Arco,also wär es ja somit auch so,wenn man nur durch die Kaution über den Freibetrag des Vermögens kommen würde,das dann gleich das ALG 2 gekürzt wird?Obwohl die Kaution nicht verwendbar ist?
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#12 | |
Elo-User/in
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Allerdings kommt jetzt wieder mein ABER ! ! - wenn du z.B. ein Schonvermögen hättest von 2.000 Euro und eine Kaution von 500 Euro, dann hättest du ein Gesamtvermögen von 2.500 Euro - gut/schlecht, jetzt stellt sich aber die Frage wie die 2.000 Euro angelegt sind und ob dann in diesem Fall umgeschichtet werden kann... Du siehst - es ist nicht alles so einfach - nächste Frage ;) ;) :pfeiff: |
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#13 |
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wie meinst du das umgeschichtet werden kann?Ich hätte z.B. die 2000 Euro ausgeben können,da sie auf Girokonto lagen.Aber dann wär ich doch trotzdem noch 500 Euro über dem Schonvermögen,wenn ich die 2000 Euro ausgeben würde?
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#14 | |
Elo-User/in
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So nochmal das Grundsätzliche: Zum Zeitpunkt des Alg2-Antrages, sagen wir mal April 2006 für den April 06, hättest du ein rechnerisches mögliches Schonvermögen abhängig vom Lebensalter (sagen wir mal 25 Jahre alt x 200 Euro) von 5.000 Euro ... OK !! Du hast egal was (Bargeld oder Sparbuch oder Kaution) tatsächlich ein angegebenes Vermögen von 4.000 Euro, liegst somit 1.000 Euro unter der Grenze des rechnerischen Schonvermögens ... OK !! Somit hast du ab April 06 4.000 Euro Vermögen was die Arge nicht anrechnen kann - eben bis zu den 5.000 € ... OK !! das heißt aber nicht das du von nun an noch 1.000 Euro irgendwo her nehmen kannst um diese auf 5.000 aufzufüllen, nein - alles was jetzt zustätzlich dazukommt ist in den meisten Fällen Einkommen und wird angerechnet... OK !! Also Stand ist immer der Zeitpunkt der Abgabe des Antrages und die dort gemachten Angaben .... OK !! So der andere Fall: Du hättest zum Zeitpunkt des Antrages mehr als diese 5.000 Euro rechnerisches Schonvermögen, sagen wir mal 7.000 Euro, dann müßtest du diese 2.000 Euro solange aufbrauchen bevor du Leistung bekommen würdest ... OK !! Zu deiner Frage, wären die ganzen 7.000 Euro z.B. als Kaution angelegt und damit nicht frei verfügbar, dann könntest du im Normalfall nicht gezwungen werden die Kaution anzugreifen weil es ja nicht geht. (Dann würdest du die 2.000 Euro Überhang als Darlehn berechnet und solange die Leistung Alg2 auf dieser Basis bekommen - und wenn mal die Kaution freiverfügbar wäre, davon die 2.000 zurückzuzahlen sein - aber lassen wir das mal beiseite) Hättest du die 7.000 Euro in 3.000 auf dem Sparbuch und 4.000 als Kaution wo man nicht dran kann, dann müßtest du von den 3.000 Euro auf dem Sparbuch die 2.000 nehmen und erst mal davon leben - und das meinte ich mit dem Umschichten .... OK !! ............................ Und nun zum Abschluß bevor wieder die Frage kommt, hättest du ein rechnerisches Schonvermögen von 5.000 Euro, und darin wären 1.000 Euro Kaution, und du würdest diese Kaution mal ausgezahlt bekommen, dann ist es kein Einkommen sondern es bleibt als Schonvermögen erhalten... OK ?? Puhhhhh - jetzt kann ich nicht mehr und ich hoffe das das alles auch so richtig ist ;) ;) So, und wenn du jetzt noch eine Frage hast, dann komme aber bitte mit den ganz genauen Zahlen rüber und den Daten - sonst drehen wir uns noch Weihnachten im Kreise ... Nicht böse gemeint :hug: :hug: |
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#15 | |
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#16 | ||
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#17 |
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Genossenschaftsanteile und Mietkautionen stellen kein verwertbares Vermögen im Sinne des § 12 SGB II dar, solange der jeweils zu Grunde liegende Mietvertrag besteht. Während der Vertragslaufzeit besteht für die betroffenen Hilfebedürftigen keine Möglichkeit, über das Vermögen in der Form der Genossenschaftsanteile oder der Mietkautionen zu verfügen. Dies ist auch mit der Bundesagentur für Arbeit geklärt und wird in den Hinweisen zu § 12 SGB II berücksichtigt.
Wenn dann allerdings nach einem Wohnungswechsel die Kaution oder der Genossenschaftsanteil zurückgezahlt wird, erhöht dieser Betrag den Kontostand und muss demzufolge beim nächsten Antrag als Vermögen angegeben werden. :hug: |
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#18 | |
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#19 |
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ja Arco ist in Ordnung,wenn ich das jetzt richtig verstehe,wird erst das Geld was über den Freibetrag ist,ab da ALG 2 gekürzt,richtig?
Okt. 05 Vermögen: 8574,15 Euro Freibetrag an Vermögen: 5350 ( 23 Jahre mal 200 +750 Euro) also 3224,15 Euro über den Freibetrag Kaution Dez.05 417,46 Euro ALG 2 Antragstellung erfolgte April 06 Wenn ich nun nach den Regelsatz gehe,was man ausgeben dürfte,wäre das ab 6.Okt.05 266,93 Euro Regelsatz November: 331 Regelsatz+ 74,87 Krankenversicherung Dezember: 331 Regelsatz+ 126,78 Krankenversicherung Januar: 331 Regelsatz+ 126,78 Krankenversicherung Febuar: 298 Regelsatz für mich+ 178,80 Regelsatz für mein Freund+128,63 Krankenversicherung März: 298 Regelsatz für mich+298 Regelsatz mein Freund+128,63 Krankenversicherung angemessener Verbrauch nach ALG 2: 2918,42 Euro Freibetrag 3224,15 Euro - 2918,42 Euro über Freibetrag: 305,73 Euro Durfte ich diese 305,73 Euro über den Freibetrag für die Zweitwohnungssteuer,GEZ,und für die Fahrschule ausgeben?Weil so würde ich ja dann unter den Freibetrag kommen.Oder fordert die ARGE die 305,73 Euro dann zurück,weil ich davon noch einen Monat hätte Leben können,bevor ich ALG 2 beantragte? Freibetrag 3224,15 Euro-844,68 Euro Geld zur Antragstellung April 06 2379,47 Euro Diese 2379,47 Euro hatte ich für " Luxusdinge" " verschwendet",darf ich das wie z.B. Lap Top: 849 Euro?Eigentlich schon oder,da ich ja so oder so unter den Freibetrag wäre und sich an der zustehenden Leistung der ARGE nichts ändern würde? Wie wird in diesen Fall mit der Kaution von 417,46 Euro verfahren?Wird diese auf den Freibetrag drauf gerechnet?Und diese Kaution muss ich aber nicht " verbrauchen" nur damit ich unter Schonvermögen falle oder? LG |
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#20 |
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Bildest du eine eigene BG oder besteht die BG aus meheren Personen?
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#21 |
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Seit Antragagstellung April 05 besteht die BG aus meinen Freund und mir
Vorher hatte ich bei meinen Eltern gewohnt,hatte für mich ein Zimmer und lebte von meinen Vermögen |
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#22 |
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ich mein April 06,sorry
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#23 |
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:stop: :stop: also zum letzten Male und in Zusammenhang mit dem anderen Thread ....
Löse dich bitte mal endlich von deinen Sorgen das du irgendetwas falsch gemacht hast und womöglich Leistungsmißbrauch betrieben hat ... Ich habe es schon paarmal geschrieben als es mir klar war was Sache ist, " mache dir bitte keinen Kopf mehr, es ist alles so in Ordnung " und jetzt suche bitte nicht mehr verzweifelt neue Sorgen - OK ! ! ! Du hättest mit deinen 23 Lenzen im April 2006 bei dem Antrag auf Alg2 ein Vermögen haben dürfen von 23 x 200 Euro und die 750 = 5.350 Euro (incl. die 417,60 Euro Kaution) :daumen: :daumen: (bevor jetzt Einer schreibt was ist jetzt noch mit den Freibeträgen für die Altersvorsorge - die lassen wir jetzt mal weg) Und diese Summe hattest du nicht - bzw. nicht überschritten - und somit ist alles im Grünen Bereich ! ! ! Und bevor du jetzt wieder anfängst zu rechnen von Oktober bis April - diese Summen sind von der Höhe unerheblich und nicht zu beanstanden... Und die "kleinen" Anschaffungen für den PC etc. sind auch ganz normal .. darüber habe ich ja auch schon geschrieben ... Also ..... es gibt für mich keine Grund hier Sorge zu haben, du hast alles richtig gemacht - OK ! ! ! Und jetzt sehe ich gerade die Frage von "Gast" - seit April 06 haben beide Alg2 beantragt und sind so wie ich es mitbekomen habe eine BG - aber erst seit dem April 2006 ! ! ! vorher haben beide keine Leistungen erhalten ..... und ich nehme an - es wird alles richtig berechnet ..... |
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#24 |
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Wenn du mit deinem Freund eine BG bildest, sind gemäß § 12 SGBII die Freibeträge für 2 Personen zu berücksichtigen, dies bedeutet für dich
einen Freibetrag für eure BG von 5350 EUROx2= 10700 Euro ;) |
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#25 |
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o.k.also wird die Mietkaution auf die 5359 Euro Freibetrag nicht drauf gerechnet?Ist es richtig,das erst ab dem Freibetrag des Vermögens,wenn ma diesen überschritten hat,jeder Euro aufs ALG 2 angerechent wird?
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