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#1 |
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Hallo ...
BK-Abrechnung 2008 mit einer Nachzahlung von 102,78 Euro kam im Mai 2009. Daraufhin wurde bei der ARGE Thüringen (Kyffhäuserkreis) die Übernahme der Nachzahlung in voller Höhe beantragt. Da die ARGE wünschte, dass eine kleinere Wohnung genommen wird (nach Trennung). Nun kam heute ein Änderungsbescheid der ARGE,wo lediglich drin steht "Gewährung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung i.H.v. 64,83 Euro". Mehr steht nicht drin, nicht wieso der komplette Betrag von 102,78 Euro nicht gewährt wurde und auch nicht wie sie auf den Betrag kommen, da die Abrechnung 2008 in Kopie vorliegt. Was kann man da jetzt machen? Widerspruch einlegen oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Gruß |
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#2 |
Forumnutzer/in
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leider nur Widerspruch mit evtl. anschliessender Klage.
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#3 | |
Redaktion
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Wenn die Antwort dann nicht zufriedenstellend ist, kann immer noch eine Überprüfung der Bewilligung beantragt werden. Ich gehe davon aus, dass im Schreiben ein möglicher Rechtsbehelf nicht genannt wird. Falls doch, dann kann natürlich auch sofort Widerspruch eingelegt werden.
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
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Hallo ...
es ist ein ganz normaler Änderungsbescheid mit der Rechtsbehelfsbelehrung wie bei allen Bescheiden der ARGE ... im Berechnungsbogen wurde auch einfach der Betrag von 64,83 Euro zur monatlichen Miete hinzugefügt... Gruß |
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#5 |
Redaktion
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Ah so, das läuft hier bei uns ein wenig anders. Die nachvollziehbare Berechnung kann jedoch trotzdem verlangt werden. ; )
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#6 |
Forumnutzer/in
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Ich würde Wiedersprich einlegen ohne Begründung und mit gleichem Schreiben eine nachvollziehbare Berechnung verlangen. Begründung wird nachgereicht, sobald diese vorliegt.
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Viele Grüße aus Hannover |
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2008, antrag, antwort, bkabrechnung, nachzahlung, Übernahme |
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