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#1 |
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Hallo,
ich habe leider ein kleines Problem: Ich habe nach meinem ABi zwei Monate gearbeitet, obwohl ich ALG II beziehe. ICh wusste nicht recht, was es damit auf sich hat und wollte nur mein Taschengeld aufbessern und die Zeit bis zum Studium sinnvoll nutzen. Nun muss ich das Geld nachzahlen und es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Ordnungswiderigkeit eingeleitet gegen mich eingeleitet. Leider habe ich das zu spät gemeldet (5 Monate später). Ich bin nun ein Student. Das Geld muss ich nachzahlen, was ich natürlich machen werde. Aber im BRief war auch die Rede von einem Bußgeld bzw einem Verfahren usw. Ist das sowas wie eine Anzeige? Also wäre ich dann etwa vorbestraft oder wie ist das da? Und wie viel wäre dan das Bußgeld? Ich will einfach nur das zahlen was die von mir verlangen und das ganze hinter mich bringen. Sollte ich dazu ein Anwalt einschalten oder soll ich denen einfch sagen ihr habt recht, ich zahle das Überfällige Geld und das Bußgeld? Hat jemand da Erfahrungen? Würde mir sehr helfen. Vielen Dank, lg |
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#2 |
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Ordnungswidrigkeit ist vergleichbare harmlos! Gut, dass es keine Strafanzeige ist!
Und vorbestraft ist man danach schon garnicht! Wenn die Vorwürfe stimmen, musst Du wohl mit dem Bußgeld leben. Erst wenn Du das nicht bezahlst, landet die Sache beim Gericht! Und Vorsicht: einfach mal auf Verdacht Widerspruch einzulegen, geht bei Ordnungswidrigkeitsanzeigen nicht! Wenn der Widerspruch abgewiesen wird, landen die meist auch direkt automatisch vor Gericht! Man kriegt keine zweite Chance, das OWI-Verfahren vorher durch Zahlung des Bußgelds abzuschließen. |
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#3 |
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Wende Dich an den Absender des Schreibens- und biete die Rückzahlung an, schreibe es so wie Du es hier geschrieben hast, das Du nicht wusstest das man es sofort melden muss, wenn Du Glück hast wird dann das Verfahren eingestellt
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#4 |
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Hallo,
vielen Dank für die Antworten, jetzt bin ich etwas erleichtert. Werde mich morgen sofort darum kümmern. Noch eine kleine Frage: Weiss jemand vielleicht, wie hoch das Bußgeld sein kann? Im Brief stand da was von bis zu 5000€ :S lg |
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#5 |
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Kann , muss aber nicht, je mehr Du kooperierst desto weniger wird da erfahrungsgemäss kommen, sollte dennoch ein Verfahren eingeleitet werden nimmst Du Dir am besten einen Anwalt
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#6 | |
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Am Ende kam ein Bescheid über 20 Euro! Da waren die Verfahrengebühren (20 Euro) und die "Auslagen der Verwaltung" (3,50 €) teurer als das Bußgeld! ![]() |
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#7 | |
Elo-User/in
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#8 |
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Und von da aus surfst Du?
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#9 |
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Ich habe auch seit drei Monaten ein "Ordnungswidrigkeitsverfahren" durch die ARGE am Hals, in Höhe von 135,00€ natürlich zwei mal Widerspruch.
Die ARGE behauptete einfach ich wäre früher ausgezogen und hätte mich nicht rechtzeitig umgemeldet - dumm für die ARGE das ich das Gegenteil beweisen kann! Nach meinem zweiten Widerspruch kam wieder die Ablehnung und die Frage; "Sind Sie damit einverstanden das dies an die Staatsanwaltschaft ** geht?" Antwort; "Ich bin Ausdrücklich damit einverstanden!" Nun warte ich seit drei Monaten auf die Staatsanwaltschaft? Am Wochenende schreibe ich der ARGE wegen Untätigkeit. ![]() Die wissen ganz genau das sie A: gelogen und B: Rechtsbeugung begangen haben. Ach, und mein RA hat Akteneinsicht, inklusive elektronischer Fallakte angefordert. Das ganze läuft über PKH - und hoffentlich wird der ARGE durch das Gericht die Kosten auferlegt. Und wegen Falschaussage und Rechtsbeugung im Amt fahre ich dem Fallmanager auch noch an den Karren - die örtliche Presse jedenfalls zeigt sich schon interessiert. P.S. - Es handelt sich um den Kreis Groß-Gerau in Südhessen. ![]() |
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#10 |
Gast
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Hallo ihr lieben,
och ja ich hab auch eine ordnungswidrigkeit am hals über 35€, 20€ gebühr und 3,50€ postzustellung. angeblich sind 14 tage meldung eines heizkostenguthabens nicht zeitnah. habe ebenfalls einen beratungsschein geholt und hab die sache beim anwalt. mal sehen was draus wird. und weil hier im forum so viele so ein ding an der backe habe, frage ich mich ob das jetzt die neuste masche der argen sind. liebe grüße von barbara |
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#11 | |
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#12 |
Elo-User/in
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Ganz einfach! Wenn die Staatsanwaltschaft keinerlei Kenntnis von der Sache hat, könnte das als Schikane gelten von der Arge.
Daher sollte ein Anwalt sofort die Sache in die Hand nehmen. |
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#13 |
Elo-User/in
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#14 | |
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Richtig! Danach sieht es nämlich aus - mal eben dem Leistungsbezieher noch ein wenig Angst einjagen - er könnte ja die 135€ ohne Widerstand bezahlen? Das Einwohnermeldeamt am alten Wohnort wusste davon gar nichts und von sich aus werden die auch nicht aktiv, - erst wenn man persönlich vorspricht, mit Personalausweis legitimiert wird man Ab -umgemeldet. Oder die Behörde am neuen Wohnort (wie bei mir) macht das - Kostenlos übrigens. ![]() Für wie Blöd hält die ARGE Groß-Gerau einen eigentlich? ![]() In diesem Amt und der übergeordneten Behörde des Kreises findest du nur Lügen, Drohungen und Schickane - zum Glück hat das Sozialgericht Darmstadt das mittlerweile erkannt und urteilt entsprechend. |
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#15 |
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![]() Leute, Leute, Ihr immer mit Eurer "Rechtsbeugung". Googeln macht schlau! Rechtsbeugung ist ein Sonderdelikt, das können per Definition nur Richter und noch ganz wenige andere begehen. Sachbearbeiter oder sonstwer bei der ARGE nicht! Nichtmal der Oberhansel der ARGE kann das. |
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#16 | |
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Schon klar, man hätte auch schreiben können - der SB/Fallmanager hat das Recht mißbraucht um ungerechtfertigt unter Zuhilfenahme von Lügen, Falschaussagen und Drohungen Sanktionen zu verhängen. Er hat das Sozialrecht "gebeugt" zu meinem Nachteil und zum Nachteil dritter - einzig allein weil ihm vielleicht meine Nase nicht gepasst hat, wer weis das schon? |
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