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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 2
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Hallo liebe Community -
ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage an die Gemeinschaft. Ich habe Anfang Januar 2009 sehr Plötztlich meinen Arbeitsplatz Verloren. Daraufhin habe ich mich sofort bei meiner Arge vor Ort Arbeitssuchend gemeldet. Soweit war das auch kein Problem. Dann kam der Bewilligungsbescheid mit der Post. Aus diesem erfuhr ich das ich erst ab Februar 2009 Anspruch auf Leistungen habe da ich ja noch Lohn aus Dezember 2008 zu erwarten hätte. Auf mein Verwundern hin wurde mir Höflich Mitgeteilt das dies so Rechtens sei. Kann mir Einkommen aus 12/2008 Angerechnet werden ?? Hinzu kommt das ich derzeit noch auf die Abrechnung der Firma aus 01/2009 warte denn diese muss ich der Arge Vorlegen da ich vorher kein Geld bekomme. Beschäftigt war ich laut Kündigung (liegt der Arge vor) bis Einschließlich 13.01.2009. Was meint Ihr dazu ?? Lieben Gruß und Danke vorab. |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 22.09.2007
Beiträge: 200
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Hallo Terrorschlumpf!
Ja, das ist rechtens. Es ist unerheblich, wann das Einkommen erarbeitet wurde, wichtig ist nur, wann man es bekommt. Nennt man Zuflußprinzip, oder so ähnlich. Aber nicht ärgern, denn das bedeutet ja auch, daß Du, sobald Du wieder Arbeit hast, im ersten Monat auch noch Geld von der Arge bekommst, sofern der Verdienst erst im darauffolgenden Monat ausgezahlt wird. Zum Beispiel: Du fängst am 01.März an zu arbeiten, bekommst den ersten Lohn aber erst Mitte April. Dann bekommst Du für März noch das komplette Alg2. Regensburger |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 129
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Hier habe ich ein paar Tipps eines Rechtsanwaltes zu dem Thema gefunden:
http://www.ra-polzin.de/downloads/An..._auf_ALGII.pdf |
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 2
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Hallo -
lieben Dank für Eure Antworten. Ich habe mich über das Zuflußprinzig Informiert und es ist Rechtens wenn so Verfahren wird. Ich habe zwar erst mal das Nachsehen aber damit kann ich Leben. Lieben Gruß |
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alg2, anrechnung, einkommen |
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