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#1 |
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ich bekomme am Mittwoch meinen Arbeitsvertrag
![]() Mein Bruttogehalt ist sehr hoch, für 20 Stunden in der Woche (sollte der AG auch noch Eingliederungshilfe bekommen, steigt es sogar noch). Kann ich bei der ARGE anrufen, am Mittwoch, und mich und meine beiden Kinder abmelden? Ich muss allerdings erstmal noch abwarten, wann Zahltag ist. Ich möchte bloß ganz gerne diese nervigen Zusatzblätter umgehen, sieht blöd aus, bei so nem Gehalt, auch noch HartzIV zu beantragen, nur um zu erfahren, dass man sowieso kein Geld mehr bekommt. Wenn im AV als Zahltag der 01.03.09 steht (mal angenommen) und ich sofort (am Mittwoch, bevor die Zahlung für März seitens der ARGE angewiesen wird) eine Abmeldung beantrage, bin ich dann verpflichtet, die Zusatzblätter auszufüllen? |
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#2 | |
Elo-User/in
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Von irgendwelchen Zusatzblättern ist mir nichts bekannt. Obige Nachweise reichen für die Prüfung vollends aus. |
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#3 |
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die schicken bei Veränderungsmitteilungen immer die Zusatzblätter 2.1 und 2.2 mit, 2.2 is fürn Arbeitgeber. Aber ich will ja keine Veränderungsmitteilung machen, sondern eine Einstellung der laufenden Leistungen.
Also reicht das, wenn ich um sofortige Einstellung bitte, dann den AV hinschicke und später die Lohnabrechnung. |
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#4 | ||
Elo-User/in
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![]() Deinen neuen Arbeitgeber geht es ja zudem auch nichts an, dass du ALG II bezogen hast. Und das Argument, dass es keine Veränderung, sondern eine Einstellung ist, passt auch gut.
Das ganze Procedere dient ja auch nur dazu, um festzustellen ob du Leistungen zurückzahlen musst (Zuflussprinzip). D.h. wenn dir Ende Febuar dein ALG II für März überwiesen wird, du aber im März auch dein Gehalt bekommst, so wird eine Rückzahlung für März fällig. Darum wird der ganze Aufwand betrieben. Die könnten nämlich auch sagen " alles egal, Hauptsache der Empfänger ist raus aus dem Bezug", aber die wissen, dass man sich in aller regel erst aus dem Leistungsbezug abmeldet, wenn von irgendwoher Geld kommt. Und davon versucht man sich dann noch einen Teil zu holen. ![]() |
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#5 |
Forumnutzer/in
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Wenn man nicht unbeding muss, würde ich auch den Arbeitsvertrag nicht vorlegen. Was da drinsteht, geht die ARGE schlicht nichts an.
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Viele Grüße aus Hannover |
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#6 | |
Elo-User/in
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Mario Nette |
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#7 |
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wenn es sich vermeiden lässt, dann schick ich natürlich nicht den AV hin.
Aber mal ne andere Frage: Angenommen, in dem AV (den ich noch nicht habe, da die ARGE sich Zeit lässt mit der Förderungszusage) steht, dass ich Ende Februar den Lohn für die Hälfte vom Februar bekomme, gilt dann immer noch Zuflussprinzip? Ich meine, Geld, welches Ende des Monats gezahlt wird, zählt doch eigentlich für den Folgemonat, oder seh ich das falsch? ![]() |
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#8 |
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da hast Du recht, dann darfst Du die Hälfte des Januar-ALG zurückzahlen , denn da hast Du dann bereits eine Überzahlung
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#9 |
Elo-User/in
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#10 |
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Okay, sorry die ALG Leistung Ende Februar ist bei ALG II für März, bei ALG I für Februar, auf jeden Fall wird es dann verrechnet
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#11 |
Forumnutzer/in
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Du teilst der ARGE formlos die Arbeitsaufnahme zum..... mit und kündigst die sofortige Mitteilung über den ersten Gehaltseingang auf Deinem Konto an. Wenn das Gehalt eingegangen ist, meldest Du das unter Beifügung des Kontoauszuges, auf dem Du den Arbeitgeber auch schwärzen kannst.
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#12 |
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alles klar
![]() Zu einer Überzahlung wird es im März kommen, da ich jetzt definitiv weiß, dass ich am 15.03.09 die Hälfte von meinem Bruttolohn für Februar erhalten werde, da ich ja nur nen halben Februar gearbeitet hab. Heißt, ich rufe am Montag dort an, informiere die über meine Arbeitsaufnahme, bitte um Einstellung der Leistungen ab April 2009 und schicke dann - für die Berechnung für März - nur meinen Kontoauszug hin, wo der Lohneingang ersichtlich ist. Das war's. Achja, und um einen Bescheid, dass die Zahlungen eingestellt sind, bitte ich noch, brauch ich bestimmt für's Wohngeld, sofern ich da noch was bekommen sollte. Beantragen kann man's ja erstmal. |
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#13 |
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sooooooo, da binsch nu raus ausm HartzIV-Krampf und es geht trotzdem weiter
![]() Also, ich hab die Veränderungsmitteilung ausgefüllt und meinen geschwärzten Kontoauszug mit dem Vermerk "zur Verrechnung mit dem Leistungsbezug des Monats März" hingeschickt. Heute gabs Post: Bla bla bla § 60 Abs 1 Nr.3 SGB I blablabla. Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht bitte ich Sie, bis spätestens 19. April 2009 folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorzulegen: Wir bitten um Rücksendung der beigefügten Zusatzblätter ausgefüllt von Ihrem Arbeitgeber. Ihre Mitwirkung ist erforderlich, weil ohne die erbetenen Unterlagen bzw. Nachweise nicht festgestellt werden kann, ob und inwieweit ein Leistungsanspruch für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen besteht. Sollten Sie bis zum o. g. Termin nicht antworten bzw. die angeforderten Unterlagen nicht einreichen, werde ich die Geldleistung für Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz versagen. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind als Anlage abgedruckt. Mit freundlichen Grüßen Ihre von-nichts-Ahnung-habende-Sachbearbeiterin Anmerkung von mir: Seit April beziehe ich keine Leistungen mehr, welches Geld will sie also versagen? ![]() ![]() Irgendetwas was ich jetzt beachten muss? |
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#14 |
Forumnutzer/in
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Dann lass Sie doch versagen
![]() Eventuell noch einen DReizeiler, dass Du ab, keine Leistungen mehr beziehst und deshalb die Unterlagen nicht zusenden wirst und Ende.
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Viele Grüße aus Hannover |
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#15 |
Forumnutzer/in
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Wie verhält es sich eigentlich bei Abmeldung wegen Eheschließung?
Muss man der ARGE den Namen, Beruf des Mannes sowie dessen Einkommensnachweis vorlegen? Oder reicht es aus, formlos zu schreiben: "Hiermit melde ich mich wegen Eheschließung vom Leistungsbezug zum XX.XX.200X ab." Gilt da das Datum der standesamtlichen Hochzeit oder ist da ein anderer Zeitpunkt relevant, z. B. ab wann man mit dem holden Gatten mitversichert ist? Was muss man bezüglich der KV beachten? |
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#16 | ||
Redaktion
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Na dann mal herzlichen Glühstrumpf...!!
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Viele SB sind halt ziemlich merkbefreit. ![]()
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#17 | |
Forumnutzer/in
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Aus meiner Sicht sieht das so aus: Man teil der ARGE die Eheschließung mit. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: a) Man war vorher schon in einer BG b) Man war vorher nicht in einer BG. Wenn a zutrifft dürfte sich im Bezug auf die ARGE nicht viel ändern, der Ehepartner ist der ARGE eh schon bekannt. Allerdings kommt für die KV jetzt das Thema Familienversicherung ins Spiel. Wenn b zutrifft aht man wiederum 2 Möglichkeiten: I Wenn man der ARGE die Daten des neuen Ehepartners mitteilt und sein Einkommen, übrläßt man der ARGE die Prüfung, ob der jetzt um den Ehepartner vergrößerten BG noch Leistungen zustehen. DAzu muss man halt alles offenlegen. II Wenn man das vermeiden möchte, und sich sicher ist, dass einem keine Leistungen mehr zustehen, bzw. man darauf verzichten möchte, würde ich mich eventuell sogar eunfach ohne Begründung abmelden. Aus meiner Sicht geht es die ARGE auch nichts an, wie man dann in Zukunft seinen Lebensunterhalt bestreiten will, warum das plötzlich geht usw.
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Viele Grüße aus Hannover |
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#18 |
Forumnutzer/in
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Nein, wir sind keine BG. Wir haben uns kennen gelernt und es steht nun das Thema Heiraten im Raum.
Nach der Hochzeit wäre ich dann nicht mehr Leistungsempfänger, da nicht mehr bedürftig. Mein Zukünftiger ist privat Krankenversichert. Da gibt es bestimmt auch eine Möglichkeit der Familienversicherung. Danke erstmal für die Info ![]() |
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#19 |
Forumnutzer/in
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Noch ne Frage: Könnte die ARGE auf die Idee kommen (die haben ja immer ganz dolle Ideen ...), nach meiner Eheschließung Sozialleistungen, die ich bis dahin bezogen habe, zurückzufordern, da mein zukünftiger Mann über ein überdurchschnittlich gutes Einkommen verfügt.
Irgendwo im Forum hab ich mal was in der Richtung gelesen, dass Leute, die z. B. wieder berufstätig werden, und somit aus dem Leistungsbezug austreten, Leistungen, die sie als Bedürftige erhalten haben, zurückerstatten müssen ... ![]() |
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#20 |
Emailadresse berichtigen!
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Nein ALG II Leistungen müssen nicht zurückgezahlt werden
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#21 | |
Forumnutzer/in
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#22 |
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Doch... meines Wissens schon. Das kostet dann aber extra... Wenn ich das recht erinnere, zahlen Familienmitglieder einen reichlich geminderten Beitragssatz. Das war zumindest vor etlichen Jahren so. Ob das immer noch so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen...
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#23 |
Gast
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hallo zusammen,
private KV/PV besteht keine familienversicherung. lediglich per einzelvertrag und ev. eine anwartschaft für die ehefau/mann. private versicherung lohnt nur bei verbeamtung mit staatszuschuss. ansonsten bleibt die möglichkeit der freiwilligen Pflichtversicherung in der GKV/PV. derzeitiger mindestbeitrag ca. 145€ kurt war etwas schneller ![]() leider geht das nur noch mit der familienmitversicherung bei berufssoldaten ÖD. und beamten auf lebenszeit, hier greift noch die regeung der PKV mit 30% eigenanteil 70% staatsanteil, je kind 30% von 100. d.h. in zahlen ein durchschnittlicher gesunder mann von 30 jahren bezahlt ca. 150€ selbst in die PKV, für die ehefau ca. 150€ zusätzlich (ev. risikozuschläge), genauso bei kindern. liebe grüße von barbara |
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#24 |
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soooooooooo, ich bewege mich hoffentlich in der letzten HartzIV-Runde.
Heute kam ein Anhörungsbogen, in dem mir vorgeworfen wird, ich hätte zu Unrecht Geld bezogen. Wer nach oben scrollt, weiß, dass das ja nun mal so gar kein neuer Fakt ist. Es ist ein Betrag von 214,71 Euro zu erstatten (haut auch so ungefähr mit dem HartzIV-Rechner ausm Netz hin) Soweit so gut. Nun aber ein Satz, der mir nicht ganz einleuchtet: Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie darauf hin, dass der Erstattungsbetrag grundsätzlich in einer Summe zurückzuzahlen ist. Eine ratenweise Rückzahlung kommt bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht. Dazu müssen ggf. die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt werden. Ende. Keine rechtliche Begründung dieses Satzes. Nichts. Nirgendwo im Leben muss ich meine Verhältnisse offenbaren, wenn ich was auf Raten abbezahlen will. Warum bei der ARGE? Kann sein, dass ich am Verfolgungswahn leide, aber ich befürchte, die machen das mit Absicht, weil ich mich kategorisch weigere, Arbeitsvertrag und Lohnbescheinigungen hinzuschicken. Ebenso verweigerte ich das Ausfüllen der Einkommensbescheinigungen. (wie ja weiter oben nachlesbar) Zusammenfassend möchte ich gern wissen, ob die eine Ratenzahlung nur nach Abklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse genehmigen dürfen, oder nicht. |
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#25 |
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ALso ehrlich gesagt, diese Forderung kann ich nachvollziehen.
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