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#1 |
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Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin 26, seit ca. 1 Jahr Hartz IV. Ich bin gelernte Industriekauffrau und finde keinen Job.Ich hab es satt und will eine zweite Ausbildung als Physiotherapeutin machen da die Chancen in dem Beruf wesentlich besser sind. Leider ist diese Ausbildung teuer und muss selbst bezahlt werden. Das Schulgeld jeden Monat könnte ich von meinen Eltern als Darlehen bekommen. Nun wird mir wenn ich das mache aber ALG II KOMPLETT gestrichen, es ist dabei völlig egal das ich keinerlei Einkommen mehr hab. Bitte, ich zeige Initiative und bin bereit nochmal zur Schule zu gehen etc., aber igendeine Form von Grundsicherung muss es doch geben wenn man nachweislich gar kein Einkommen hat. Mein SB meint wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe steht mir nicht mal Sozialhilfe zu.... Was kann ich tun? |
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#2 | ||
Elo-User/in
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die Frage ist nicht von schlechten Eltern ! ! Eigentlich klar ist, das wenn du dem Arbeitsmarkt nicht mindestens 3 Stunden am Tag zur Verfügung stehst, du keinen Anspruch auf Alg2 hast ! ! Da du schon eine abgeschlossene Ausbildung hinter dir hast, wird ein evtl. Baföganspruch auch "nicht" gegeben sein.... Hier stellt sich die Frage ob du bei dieser Ausbildung (ganztägig ?) nicht die Möglichkeit besteht diese 3 Stunden am Tag zur Verfügung zu stehen... Manche Studenten jobben ja auch nebenher ..... Ein Beipiel in meiner Familie; Schulausbildung Realschule, 1 Ausbildung abgeschlossen, jetzt in Abendschule wird Abitur nachgeholt.... Diese Person erhält Alg2 und soll sich kümmern einen Nebenjob anzunehmen. Aber wie gesagt, er bekommt Alg2 ! ! Also irgendwie geht es doch ! ! |
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#3 |
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Hab das selbe Problem. Soweit ich weiß kann man BAföG beantragen sofern du in deiner 1. Ausbildung kein BAföG erhalten hast.
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#4 |
Gast
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Und womit Bafög zurückzahlen,wenn danach auch keinen Job?
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#5 | |
Elo-User/in
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#6 | |
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@ RatinaZ: Hast du nicht noch Anspruch auf ein Bildungsgutschein?? Wegen BAföG kannst du hier nachschauen: http://www.bafoeg.bmbf.de Oder informiere dich in deinem Ort bei der Stadt-/Gemeindverwaltung > Amt für Ausbildungsförderung! EDIT: Falls du BAföG Anspruch hast stelle den Antrag so schnell wie möglich! |
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#7 |
Elo-User/in
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Und wenn es möglich ist Bafög zu bekommen, dann nach den Bestimmungen dieses Merkblattes aus dem Link von Daniela_M:
http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_merk01.php Aber da muß dann Ratina es mit ihren Daten vergleichen ob es machbar ist .... |
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#8 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.12.2005
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@ arco
du mußt dem Arbeitsmarkt nicht 3 Stunden am Tag zur verfügung stehen um leistungen nach dem SGB II zu beziehen. Du müßt in der Lage körperlich und physisch 3 stunden täglich einer Erwerbsfähigkeit nachzugehen. Wenn du das kannst hast du anspruch auf Leistungen nach dem SGB II wenn dein Einkommen unter diesen Leistungen liegt. Als selbstständiger bekommst du auch Leistungen nach dem SGB II und mußt nicht dem Arbeitsmarkt 3 Stunden am Tag zur verfügung stehen. Michael |
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#9 | |
Elo-User/in
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das war gut :lol: :lol: ob diese Argumentation sich bei den Argen auch durchsetzt :hihi: :hihi: :pfeiff: ich könnte ja wenn ich wollte, aber ich will nicht :pfeiff: ..... ich versuchs das nächste Mal - mal sehen was passiert :daumen: |
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#10 |
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Wie ist es wenn man zur Miete wohnt, gibt es ein extra Formblatt zu den BAföG Antrag??
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#11 | |
Elo-User/in
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Die Antragsblätter sind auch in dem Link zu finden den du selber ins Forum gestellt hast .... Hier die Antragsformblätter: http://www.bafoeg.bmbf.de/antrag_formulare.php Frage Miete: es gibt Bafög incl. Wohngeld/Mietzuschuß siehe Link |
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#12 | |||||
Gast
Beiträge: n/a
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Fachinformationskatalog der Arge:
§ 7 SGB II
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#13 |
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Hab den Antrag diese Woche geholt und da steht nichts mit Miete. Vielleicht hab ich es auch übersehen. Oder müssen die Eltern nur eein Zettel schreiben das man Miete zahlt??
hier steht nur was von Mietbescheinigung: http://www.finanztip.de/web/beamte4u...g-ratgeber.htm |
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#14 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ein Mietvertrag muß nicht schriftlich geschlossen werden. Ist aber besser, wenn man einen hat, um zu beweisen, dass man Miete zahlt.
Handelt es sich um einen Untermietvertrag muß der Vermieter einverstanden sein. |
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#15 | |
Elo-User/in
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Hi Daniela, wegen der Miete bitte hier eintragen: http://www.bafoeg.bmbf.de/pdf/Fbl1_07_04.pdf Zeile 53 bis 60 |
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#16 | |
Gast
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Folgendes Urteil habe ich noch gefunden:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...pl?htx=/my-soz ialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd =list&range=100,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=376
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#17 |
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Aus meiner eigenen Erfahrung sehe ich ganz andere Probleme:
Es wird vielleicht garnicht wegen Anspruch auf ALGII Probleme geben, sondern lediglich bei der Höhe. Da kann folgendes passieren: 1. du bekommst zB das sogenannte Schüler-BAföG (wird nach meiner Erfahrung für diese Schulische-Ausbildung zuständig sein) und somit fällt (nach Aussage meiner ARGE) der Anspruch weg. Ich weiß nicht ob dieses vor Gericht Bestand hätte, aber das BAfög wird auf jeden Fall angerechnet. 2. unabhängig davon wird die Frage aufkommen, wodurch die Ausbildung (zB Schulgeld) bezahlt wird. Dabei ist die Herkunft egal, da dir indirekt Geld zur Verfügung gestellt wird, von welchem genauso gut Essen und Miete bezahlt werden könnte. Somit wird deine Bedürftigkeit in Frage gestellt, welche absolute Grundvoraussetzung für jegliche Zahlung ist. Das hat zur Folge, daß dir ein eventueller ALGII-Anspruch um das Schulgeld gekürzt wird bzw, dass das Schulgeld angerechnet wird. In diesem Fall wäre das ja schon die ganze Höhe des Anspruchs, wodurch letztlich so gut wie nichts gezahlt wird. Das Selbe wurde mir auch bzgl meiner VHS-Kurse angedroht, die ich machen muß, um mich auf meine weitere Ausbildung vorzubereiten. Angeblich muß dort auch meine Kursgebühr angerechnet werden und das ALGII entsprechend gekürzt werden, da ich ja anscheinend nicht bedürftig sei, wenn ich mir soetwas leisten könne. Egal, wer das bezahlt hat. Aus reiner Menschlichkeit hat mein damaliger FM, SB oder wie auch immer darüber hinweg gesehen... Ich wollte vorher die gleiche Ausbildung machen, mit etwa der selben Vorgeschichte. Nur war ich U25 und mir wurde von der ARGE selbst zu einer 2.-Ausbildung geraten. Bei mir ist aus den oben genannten Gründen gescheitert... Allerdings hab ich's nicht vor Gericht gebracht, da mir das, auf Grund der Zeit die das braucht, auch nichts geholfen hätte. Versuchen kannst du's aber gern!!! :daumen: goodluck :daumen:
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entspringen meiner persönlichen Meinung und sind nicht verbindlich |
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#18 | |
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Ich nochmal...
Habe gerade in einem neuen Urteil in anderem Zusammenhang folgenden Satz entdeckt:
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entspringen meiner persönlichen Meinung und sind nicht verbindlich |
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#19 |
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Hab noch einige Fragen zum BAföG Antrag:
Formblatt 1 Zeile 48: "Leistungen für die berufliche Weiterbildung nach dem SGB III" in der Erklärung steht: Soweit über ein Antrag auf Leistung entschieden worden ist Bescheid beifügen> Meinen die damit auch ALGII?? Zeile 60: "Zahl der Bewohner der Unterkunft"> Nur ich oder noch meine Eltern und mein Bruder?? |
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#20 | |
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Hi Daniela, Na ja du stellst aber schwierige Fragen: Zeile 60: die gesamte Zahl der Bewohner der Wohnung, aber ohne Haustiere .... Zeile 48: wenn du Leistungen (Arbeitsförderungsmaßnahmen) vom Arbeitsamt bekommst oder beantragst hast hier eintragen - übrigens hier Alg1 bzw. dortige Arbeitsförderung gemeint - SGB III ist nicht Alg2 (SGB II) |
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#21 |
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Da war ich auch drüber gestolpert ;)
Mit den Bewohnern sind alle gemeint, die in der Wohnung wohnen. Die Anzahl würde auch der Vermieter auf der Mietbescheinigung erwähnen müssen. Was die Leistungen angeht, so ging es da (meiner Erinnerung nach) nur um andere Förderungen aber nicht um ALGII oder vergleichbares. In Lübeck sind die Leute vom BAföG-Amt sehr hilfsbereit gewesen, eventuell kannst du dich ja mal an deine vor Ort wenden wenn da noch mehr Fragen auftauchen. Ist ja nicht die ARGE ;)
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