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#1 |
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Mein Sohn,ALG Empfänger,lebt seit 2 Jahren in einer eigenen Wohnung.Diesen Monat wurde weder ALG 2 noch Miete überwiesen,mit dem Hinweis,seit dem 1.4.2006 müssten alle unter 25 jährigen wieder zurück zu den Eltern und hätten weder Anspruch auf eigenen Wohnraum noch auf finanzielle Unterstüzung.
Meiner Meinung nach war das doch etwas anders oder?Da galt das doch nur für die Jugendlichen die nach dem Stichtag eine eigene Wohung haben wollten. Bitte schnell antworten. |
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#2 |
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Den Bescheid würde ich gerne mal sehen.
Unglaublich. :motz:
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"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg |
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#3 | |
Elo-User/in
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Hallo Bine, wenn das so ist wie du hier geschrieben, ist das vollkommener Quatsch hoch drei !!!!! Hat er einen Bescheid bekommen, was schriftlich ?????? Sofort Widerspruch einlegen und wenn er kein Geld bekommt und auch kein Geld für die Miete etc. hat mit den Unterlagen 2 x kopiert zum Sozialgericht und eine einstweilige Zahlungsverfügung beantragen. |
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#4 | |
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Hier ist sofort ein Antrag auf EA beim SG zu stellen :!:
Bei Bedarfsgemeinschaften gelten für unter 25-jährige Arbeitslose ab 1. April neue Regeln.
http://www.bundesregierung.de/-,413....ungen-zum-.htm ;) |
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#5 |
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Er hat er schriftlich.Ich hab da heute schon angerufen,um 11.30 Uhr haben wir einen Termin bei seinem Sachbearbeiter.
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#6 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.12.2005
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Was wollt ihr denn noch bei eurem sachbearbeiter??
Der hat seine Anweisung und die führt er nur aus. so ist das halt im obrigkeithörigem Deutschland. Ihr müßt auch hier gleich zum Sozialgericht gehen und euch eine EA beantragen |
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#7 |
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Dreister geht´s ja wohl nicht mehr :motz:
Ich persönlich würde mich in diesem Falle gar nicht mehr mit dem Sachbearbeiter auseinander setzen. Der Fehler ist so offensichtlich, dass er ihm bewusst sein muss. Er wird mit Sicherheit - ohne Konsequenzen für ihn - zurückrudern, wenn ihr ihm begreiflich macht, dass ihr um die Widrigkeit seines Bescheides wisst. Ab zum Sozialgericht und das von denen klären lassen! Weiter würde ich persönlich in diesem Falle weitere Maßnahmen (Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsbeugung/Willkür) in Erwägung ziehen, denn das sieht mir nicht nach einem Versehen aus, sondern nach dem offensichtlichen Versuch, aus der eventuellen Unwissenheit von Leistungsbeziehern Kapital zu schlagen!
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In zeitgemäßer Abwandlung: Ich wünscht´, ich könnt´mir so viele Lebensmittel leisten, um so viel fressen zu können, wie ich kotzen möchte! Meine Beiträge in diesem Forum stellen meine persönliche Meinung dar - keine Rechtsberatung! |
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#8 |
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Beiträge: 109
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Da muß ich unbedingt zustimmen.
Selbst wenn er euch Zugeständnisse macht, wird dies nur mündlich erfolgen was ganz genau keinen Wert haben dürfte. Deren Aussagen und die folgenden Taten sind selten dergleichen. Da du nunmal den termin hast: NIMM DIR UNBEDINGT EINEN ZEUGEN MIT!!! -einen möglichst Unabhängigen und glaubwürdigen. LASS DIR JEDES ZUGESTÄNDNIS SCHRIFTLICH MITGEBEN sofern möglich :stern: :stern: :stern: GOOD LUCK
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entspringen meiner persönlichen Meinung und sind nicht verbindlich |
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#9 | |
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Wie schon festgestellt wurde, ist in den neuen Vorschriften von Auszug aus dem Elternhaus die Rede, nicht von Wiedereinzug. Ich würde auch sofort eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen. Übrigens, wo steht eigentlich, dass Eltern ihre unter 25 Jahre alten Kinder behalten müssen, obwohl sie volljährig sind? Ich suche immer noch nach der Regelung in dieser Hinsicht. Wie will man die Eltern zwingen, diese "Bedarfsgemeinschaft" fortzusetzen? :kratz: :kratz:
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Die Dummheit drängt sich vor, um gesehen zu werden; die Klugheit steht zurück, um zu sehen. (Verf.unbekannt, Realitätsgehalt 100 %) - Keine Rechtsberatung, die ist Sache der Rechtsanwälte- |
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#10 |
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Hallo,ich habe da gestern mal ganz kräftig aufgeräumt.Hab mir vorher noch ein schlaues Hartz 4 Buch gekauft.
Und siehe da, zahlen weiter das ALG2, zahlen seine neue Wohnung in der Alten ist der Schwamm) und bezahlen sogar die Kaution dafür. Nebenbei hab ich ihnen mit dem Minister gedroht,der kommt nämlich noch diese Woche in unseren Ort zum Bürgergespräch. :lol: |
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#11 |
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War klar, dass die da kräftig zurückrudern - aber probieren kann man es ja mal, findet sich sicher der ein oder andere Uninformierte, der sich einschüchtern lässt!
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