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#1 |
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Registriert seit: 10.09.2008
Beiträge: 1
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Hallo allerseits !
Brauche Hilfe dringend Hilfe von euch. Bekomme demnächst ALG II und habe einen 400 Euro-Job in Aussicht. Nun mein Problem. Davon kann ich natürlich nicht meinen Kindesunterhalt bezahlen (12+14 Jahre). Habe gehört, dass das von der ARGE übernommen wird, oder ist das nur eine Falschmeldung. Wenn ja, was muss ich dafür tun??? Danke für eure Hilfe im voraus...... |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Sachsen
Beiträge: 99
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Die ARGE übernimmt nicht die Unterhaltszahlungen von Dir. Aber wenn Du Einkommen erzielst, können Deine Unterhaltszahlung § 11 Abs 2 Nr. 7 SGB II von diesem Einkommen zusätzlich abgesetzt werden, also wird weniger Einkommen auf dein AlgII angerechnet. Voraussetzung hierfür ist ein Unterhaltstitel oder eine notariell beglaubigte Unterhaltsvereinbarung.
Bsp.: Wenn Du ALG II erhälst und einen 400,00 Euro - Job hast, dann ergibt sich ein anzurechnendes Einkommen von 240,00 Euro. Falls Du z.B. 200,00 Euro Unterhalt zahlen musst, dann dürfen nur noch 40,00 Euro auf dein ALG II angerechnet werden. Damit diese Unterhaltszahlungen auch berücksichtigt werden, solltest Du diese Ausgaben auf dem Zusatzblatt 2.1 (Einkommen) der ARGE eintragen, dort wird nach Unterhaltsleistungen gefragt. Als Nachweis würde ich eine Kopie des Unterhaltstitels und Nachweise (Kontoauszüge), dass der Unterhalt regelmäßig gezahlt wird mit einreichen. Allerdings würde ich den Bescheid genauer anschauen, denn es wird gern mal vergessen, den Unterhalt zusätzlich abzusetzen. Noch ein Hinweis: Falls es die Unterhaltszahlungen sehr hoch sind, und du nicht in der Lage sein solltest diese zu zahlen, dann kannst Du dich auch mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Denn eventuell könnte man die Änderung des Unterhaltstitels beantragen oder das Jugendamt könnte auch Unterhaltsvorschuss an die Mutter der Kinder zahlen. LG |
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