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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 83
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Hallo Leute,
kurze Frage: Ich komme aus Aachen und kann für 14 Tage (10 Arbeitstage) in Duisburg arbeiten. kann ich die Fahrkosten von 10Tagen x 0,20 Euro/Tag x 140 km = 280 Euro komplett ansetzen oder gibt es einen Hoechstsatz ? Danke für Euro Auskunft. Bianca |
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.07.2005
Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.496
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Fährst Du jeden Tag 140 km? Oder ist das die gesamtsumme der Fahrten?
Wenn das die gesamten Km sind, dann befürchte ich, das die sagen werden, das 14 km im zumutbaren Rahmen sind. Da werden die nix zahlen. Wen Du allerdings 140 k pro Tag fährst, dann werden sie wohl was übernehmen müssen. Aber vor Arbeitsbeginn beantragen. Vor ca. 2 Jahren hatte ich für 280€ Fahrtkosten und die hatten 220,€ übernommen. "Mehr gibts nicht." Ob das allerdings jetzt noch so ist, kann ich nicht sagen.
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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 83
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Hallo Kalle,
Entfernung sind einfach ca 100 Km Dachte rechne täglich ab und schlafe in Duisburg |
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#4 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 05.07.2005
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Beiträge: 1.496
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Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme können gewährt werden 1. Reisekostenbeihilfe für die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle bis zur Höhe von 300 Euro, 2. Fahrkostenbeihilfe für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle für die ersten sechs Monate der Beschäftigung Und zu 2: Kein Kommentar :icon_kinn:
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