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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 07.03.2008
Ort: Köln
Beiträge: 14
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Meine Sachbearbeiterin verlangt von mir alle Kontoauszüge für den Zeitraum November 2006 bis heute vorzulegen.
Darf die ARGE überhaupt Kontoauszüge über einen so langen Zeitraum verlangen ? Habe auch das Problem das ich gar nicht mehr alle Kontoauszüge habe und Online kann ich auch nur die letzten 3 Monate einsehen. |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 504
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(Büschen mehr Info, bitte)
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#3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Wie wird der "Wunsch" begründet?
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
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Das steht ohne weitere Begründung in einer E-Mail meiner Sachbearbeiterin in der ich Ihr einige Fragen gestellt habe und um schriftliche Beantwortung gebeten habe.
Ich denke das ist reine Schikane weil ich um schriftliche Beantwortung meiner Fragen gebeten habe und eine eigene Version der ELV abgegeben habe und nicht wie gewünscht die Version meiner Sachbearbeiterin unterschrieben habe. Hier die Mail: Sehr geehrter Herr *****, Ihre genannten Email sind hier eingegangen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen in eine persönlichen Gespräch. Eine Einladung geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. Bitte bringen Sie zu diesem Termin alle Unterlagen über Ihre Bewerbungsaktivtäten mit. Sollten Sie Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen beantragen, sprechen Sie bitte vor Antritt der Reise mit der entsprechendne Einladung des Arbeitgebers in der Eingangzone vor und beantragen diese. Darüber hinaus bitte ich um Vorlage ALLER Kontoauszüge für den Zeitraum November 2006 bis heute. Bitte richten Sie alle Anfragen zukünftig an das Teampostfach: Koeln.ARGESued-Team*******@arge-sgb2.de, da nur so eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anfragen gewährleistet ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag |
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 26.11.2006
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Kopieren von Kontoauszüge - Der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden- Württemberg
Schau mal in diesem Beitrag wär interessant für dich LG Hexe |
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#6 |
Emailadresse berichtigen!
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Also muss ich nur die Kontoauszüge der letzten 6 Monate nachweisen, oder ?
Allerdings habe ich vor ca. zwei Monaten bereits die Umsatzanzeige der davorliegenden drei Monate abgegeben. Was kann ich gegen diese pure Schikane vom Arbeitsamt diese Auszüge nochmals vorzulegen unternemen ? |
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#7 | ||
Elo-User/in
Registriert seit: 24.01.2007
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nur die letzten 6 Monate kopieren und darauf hinweisen wie es dort im > Datenschutz beim Arbeitslosengeld II: Anforderung von Kontoauszügen steht !!
Oder man hat sich vertan mit 2007,also November 2007 !! Kann auch passieren,nachfrage und gegebenfals auf das § 60 Abs. 1 SGB I aufmerksam machen !! Die Arge versucht alles,um an Daten zu kommen die für sie lukrativ. greatz |
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#8 |
Emailadresse berichtigen!
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Habe heute die Einladung zum 24.04.2008 bekommen.
Dort steht es auch so drin: Bitte bringen Sie zum Termin alle Nachweise Ihrer Bewerbungsaktivitäten der letzten 3 Monate (Absagen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Bestätigungen von Arbeitgebern über persönliche Bewerbungen, etc.) sowie alle Kontoauszüge seit November 2006 mit. Die wollen tatsächlich alle Kontoauszüge haben. Werde das Schreiben "Datenschutz beim Arbeitslosengeld II" kopieren und mitnehmen. In wieweit dürfen die aber die Bewerbungsaktivitäten verlangen ? Ich habe das letzte Mal anfang 2007 eine ELV unterschrieben, die schon lange abgelaufen ist und in der stand das ich jeden Monat die Bewerbungsunterlagen nachweisen muss und nichts von dem Zeitraum über 3 Monate. Können die mich dafür sanktionierenen wenn ich nur die Bewerbungsunterlagen des letzten Monats mitbringe ? |
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#9 |
Emailadresse berichtigen!
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Kommst Du aus NRW, NDS... legste nichts vor. Keine Kontoauszüge!
Wenn aus BaWü & Bay... da siehts anders aus. Ansonsten Mal nachfragen, ob irgendein Verdacht vorliegt, oder reine Neugier. Das Thema KONTOAUSZÜGE wurde schon reichlich diskutiert. http://www.elo-forum.org/antr-ge/229...rttemberg.html Mich hats auch betroffen, die haben NICHTS bekommen, ausser einer aktuellen Kontenübersicht. Warum verlangen die sich das von dir? Schwarzarbeit oder gar Vermögen? Kennen die die KONTENABFRAGE denn nicht? Oder wissen die was und wollen es nicht verraten...oder wissen nichts und würden gerne mehr wissen... Du hast doch wohl "nichts zu verbergen" ![]() ![]() ![]() DIE SOLLTEN SICH ERSTMAL DIE VON DER LIECHTENSTEIN DVD KRALLEN! |
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#10 |
Emailadresse berichtigen!
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Ort: Köln
Beiträge: 14
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Ich komme aus Köln. Wieso muss ich wenn ich wenn ich in NRW wohne keine Kontoauszüge vorzeigen ?
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#11 |
Elo-User/in
Registriert seit: 01.09.2007
Beiträge: 504
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Die werten Vor-Schreiber sehen es recht positiv, dass bisher nur eine landessozialgerichtliche Äußerung zur "Korrektheit" von Vorlage der letzten 3 Monate Kto.ausz. bei ERSTanträgen existiert; daraus kann man mit etwas offensiver Einstellung folgern, dass in Folgeanträgen von (3) Auszügen für zurückliegende Monate nicht leistungsrelevant sind, dies auch durch ein älteres Urteile BVerfG halbwegs gedeckt (halbwegs, weil sich sonst niemand dran hält).
Die "Kompletterhebung" ist allerdings selbst von den Durchführungsvorschriften der AfA nicht vorgesehen, und auch die süddeutschen Hardliner Bayern und BaWü wollen "nur" 6 Monate zurückliegend (was auch schon die Vollkontrolle darstellt). Für so einen Round-up wie bei Dir sollte eigtl. ein konkreter Verdacht auf Leistungsbetrug vorliegen, und danach solltest Du zunächst auch fragen. Ansonsten ist die Geschichte weit überrissen, die Mitwirkungspflicht überspannt, der Zusammenhang mit aktueller Bedürftigkeit nicht gegeben usw. Scheint aber Kölner Ehrgeiz zu sein. M. |
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#12 |
Registriert seit: 25.11.2007
Beiträge: 436
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Hallo @ all,
dazu gibt es auch noch folgendes zusagen: Ein Arbeitsloser muss mangels Rechtsgrundlage nicht die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen. Eine Mitwirkungspflicht zur lückenlosen Vorlage von Kontoauszügen für einen Zeitraum von drei Monaten ist vom Gesetzgeber in den §§ 56 ff SGB II nicht vorgesehen worden. Einfach mal so versuchen, würde mich überhaupt auf keine weitere diskusion einlassen, da du ja schon beschrieben hast, das du weitere Kontoauszüge eingereicht hast, würde die Sachbearbeiterin noch auf die Akte verweisen,denn die Dame sitzt doch an der Quelle. Gruß Schimmy |
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