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#1 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 13.02.2015
Beiträge: 583
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In meinem EGV ersetzenden VA steht, dass ich an einer Jobmesse teilnehmen muss. Dort steht nur das Datum. Die Uhrzeit wird mir wohl noch per Post mitgeteilt. Evtl. recht knapp einen Tag vor der Jobmesse.
Nun habe ich ein Vorstellungsgespräch am gleichen Tag (VV mit Rfb):
Ich gehe mal davon aus, dass das Vorstellungsgespräch eine höhere Priorität hat? Oder muss ich den Termin wegen der Jobmesse verschieben? |
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#2 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 18.11.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 1.926
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Ich würde wohl dem EGV-VA widersprechen.
Begründung: wenn es unzulässig ist, zur Teilnahme an einer Jobmesse mittels sanktionsbewehrtem Meldetermin einzuladen - dürfte es erst recht unzulässig sein, die Teilnahme stattdessen mittels noch höher sanktionierter VA-Auflage erzwingen zu wollen. Davon abgesehen ist es von Haus aus schwer vorstellbar, daß ein ´einzelner´ Termin etwas in einer auf ´mehrere´ Monate ausgelegten EGV (resp. einem EGV-VA) zu suchen haben könnte. Um die "Arbeitsbereitschaft" der JC-Widerspruchsstelle zu erhöhen, wäre evtl. auch noch ein Verweis auf den netten § 86a SGG angebracht. Ansonsten könnte ein Clown auf die Idee kommen, daß es das Wesen einer "richtigen" Jobmesse ist, daß sie einen ganzen Tag lang geht. Und du entsprechend auch vor oder nach dem Vorstellungsgespräch dort erscheinen könntest; dir die Zeit eh frei gestellt ist.
Wenn es grad "passen" sollte, würde ich frech anmerken: wer zuerst kommt, mahlt zuerst ![]() |
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#3 |
Elo-User/in
Registriert seit: 27.01.2014
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 812
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Moin @iSlave,
Dein Vorstellungsgespräch ist immer vorrangig zu bewerten. Bei einer Zeitdauer von mehreren Stunden gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um ein „höherwertiges“ Beschäftigungsangebot handelt, und der/die neue Mitarbeiter(in) mittels eines Assessment-Center ermittelt werden soll. Ansonsten erschließt sich mir nicht eine derart lange Zeitspanne für das Bewerbungsgespräch. Um vor etwaig entstehende Probleme mit dem JC gefeit zu sein, wäre ist aber wichtig, wenn du die Dauer deiner Anwesenheit vom Unternehmen bestätigen lässt. Sollte deine Vorstellungszeit kürzer ausfallen, kannst du ja anschließend trotzdem zur Jobmesse gehen. Für den Fall rechtswidriger Inhalte könntest du gegen den EGV-VA ggf. einen Widerspruch einlegen, sofern noch kein Monat nach der Zustellung vergangen sein sollte. Ist die Frist bereits abgelaufen besteht die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen.
__
(Dies ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar) |
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#4 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 04.01.2017
Beiträge: 1.026
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Mehrere Stunden Vorstellungsgespräch?
Assessment-Center oder ähnliches? Solche Aussagen sollten immer zum Job passen oder schriftlich vorliegen, sonst kann das Eis dünn werden. |
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#5 |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.03.2018
Beiträge: 77
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#6 |
Elo-User/in
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Beiträge: 583
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Es ist eine Bewerberrunde. Man solle mehrere Stunden einplanen.... Ist ein Helferjob.
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#7 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.03.2018
Beiträge: 77
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#8 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 10.01.2007
Beiträge: 1.257
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also, für viele Vorstellungsgespräche ist ein
Tag völlig normal, denn ein Assessment Centre dauert mindestens sechs Stunden. Aber für einen Helferjob wird es kaum ein Assessment Centre geben. |
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#9 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 28.01.2013
Beiträge: 3.099
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Eine "Jobmesse" kann kein sanktionsbewehrter Inhalt einer EGV/eines EVA sein. In einer EGV sollen konkrete Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vereinbart werden. In einem EVA sollen diese entsprechend festgesetzt werden. Der Besuch einer "Jobmesse" ist nicht mal eine Art "Vorbereitung zur Eingliederung in Arbeit", wobei selbst das nur eingeschränkt in einer EGV beidseitig vereinbart werden kann.
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#10 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 02.07.2010
Beiträge: 1.878
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Bestimmt handelt es sich bei den besagten Arbeitgebern um Sklavenhändler die wieder Daten Fischen wollen um ihren Bewerberpool zu füllen. Die meisten angebotenen Stellen existieren so oder so nicht nur in deren Fantasie.
Nehme einen Beistand mit zum besagten Termin und nicht zu vergessen die Fahrtkosten beantragen. |
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#11 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.03.2018
Beiträge: 77
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Füllt man dagegen die Formulare aus, stellt man fest dass sie gar keine passende Stelle haben und sie nur prekäre Jobs der Liste nach anbieten. Der Mitarbeiter der ZAF landet aber einen Treffer, denn jedes ausgefüllte Formular ist ein akquirierter Kunde DURCH ihn und entsprechend steigt seine Quote und sicherlich seine Boni auch. Letztendlich kann man auf so einer Jobmesse nur alles falsch machen -daher sollte man solche Fallen mit allen Mitteln meiden. |
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#12 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 15.01.2017
Beiträge: 659
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#13 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.03.2018
Beiträge: 77
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![]() Insofern halte ich es für sehr gewagt zu so einem Vorstellungsgespräch hinzugehen und darauf zu vertrauen dass die Masche "Ich bin der falsche für euch" auch wirken wird. |
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#14 |
Elo-User/in
Registriert seit: 08.05.2016
Beiträge: 38
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#15 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 15.01.2017
Beiträge: 659
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Und zum Thema Sanktionen bzw. Sperren: Höfliche und sachliche Fragen wird man doch noch stellen dürfen. Wenn der Sklavenhändler schon das Gespräch sucht, dann soll er auch Rede und Antwort stehen. Man ist nicht dazu verpflichtet, ein Auto, einen Führerschein, ein Telefon oder eine E-Mail-Adresse zu besitzen. Wer mir etwas mitteilen möchte, der möge dies bitte brieflich tun. Für Krankheiten kann man in der Regel nichts. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass unter solchen Umständen finito ist und es anschließend zu keiner Sperre/Sanktion kommt. Gerne mache ist das nicht. Es ist mir jedoch um einiges lieber als mich für Hungerlöhne sowie ohne jegliche Perspektive versklaven und verheizen zu lassen. |
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