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#1 |
Gast
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Hallo liebe Mitstreiter!
Warum auch immer habe ich diesen Monat meinem Lohn bereits auf dem Konto. Sonst kommt er Anfang bis Mitte des Folgemonats. Ich hatte also diesen Monat zwei Eingänge und wäre damit nicht mehr bedürftig. Dafür aber vermutlich im nächsten Monat ohne Einkommen. Wie wird das gehandhabt? Muss ich es überhaupt melden, wenn es eine Ausnahme ist? Wenn streng nach Zuflussprinzip gehandelt würde, hätte ich ja einen deutlichen Vorteil, da ich zwar diesen Monat keine Leistung bekommen würde, nächsten aber den volle Bedarf. Das wäre für mich ein "Gewinn" von über 400 €. Gibt es da nicht eine Regelung, dass dann der Zufluss übers Jahr betrachtet gemittelt wird? Schönen Rest vom Feiertag! |
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#2 |
Gast
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Ich such mir einen Wolf. Das einzige was ich gefunden habe ist folgendes Urteil: B 14 AS 25/13 R
In dem vorliegenden Fall war aber der Leistungsanspruch nicht weggefallen ... |
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#3 |
Foren-Moderator/in
Registriert seit: 19.11.2010
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@en Jordi
Schau bitte mal hier in dieser PDF - Datei zum Thema Einkommen und Berechnung http://harald-thome.de/fa/harald-tho...18.08.2016.pdf
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#4 |
Gast
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Danke! Es scheint streng nach Zufluss zu gehen.
Wenn es nur einmalig oder ein Versehen ist, sollte man es vielleicht gar nicht erwähnen, oder? |
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#5 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.07.2011
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Bei allen beiden Einkommen müssen die Abzüge, Freibeträge usw. abgezogen werden. Es sollte somit keinen Unterscheid geben, ob nun 2 Einkommen in 1 oder in 2 Monaten erfolgen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ha...ag_061134.html |
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#6 |
Gast
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Der Anwalt bezieht sich doch auf das von mir genannte Urteil.
Den Unterschied hatte ich in #1 genannt. Er läge bei über 400 €. Ich würde einen Monat gar nichts bekommen, da der Bedarf gedeckt ist, den anderen aber den vollen Bedarf, weil es kein Einkommen gibt. Ein lukratives Geschäft, wenn es dem AG öfter passieren sollte. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das JC so rechnen würde. |
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#7 |
Elo-User/in
Registriert seit: 19.04.2012
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Also ich hatte beim JC diesbezüglich auch mal nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Wenn man z. B. im Monat Mai den Lohn von April (da zu spät vom AG gezahlt) und den Mai-Lohn bekommen würde, sind es laut JC 2 Einnahmen. Von der höheren Einnahme (falls man unterschiedlichen Lohn/Gehalt bekommt) wird sowohl der Freibetrag, als auch die restlichen 20% etc.... abgezogen. Vom zweiten Einkommen hingegen werden nur noch die 100€ Freibetrag abgezogen. Bleibt man dann trotzdem noch im Bezug, ändert sich nichts bzw. bekommt man somit logischerweise weniger Aufstockungsbeitrag für Mai und den vollen Aufstockungsbetrag rückwirkend für April. (da im April ja dann kein Lohn/Gehalt für April eingegangen ist). Sollte man hingegen durch diese Doppelzahlung in dem Monat Mai aus dem Bezug fallen, wird das übersteigende Einkommen auf die nächsten 6 Monate verteilt. Hat man also im Juni dann wieder vollen Anspruch, wird dort 1/6 des übersteigenden Einkommens abgezogen. Ob das jedoch wirklich stimmt, weiß ich leider nicht. |
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#8 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 26.11.2012
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#9 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.05.2007
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... und das auch nicht:
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#10 |
Gast
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Nein, in der verlinkten pdf ist auch ein Fallbeispiel zur doppelten Lohnzahlung. Die Frage der Freibeträge hat das BSG geklärt. Dass wird sicher in der Praxis oft missachtet.
Was die Anrechnung betrifft bezieht sich die Aussage auf einmaliges Einkommen. Freibeträge gibt dafür aber nicht, weil die Versicherungspauschale schon mit dem Erwerbseinkommen abgegolten ist. |
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#11 |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.03.2016
Beiträge: 213
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Kann man dieses Thema an einem Beispiel verdeutlichen?
Ich habe leider "nur" die mittlere Reife und verstehe es nicht richtig. Beispiel: Ein Aufstocker bekommt 1000,- Netto jeden Monat und sein Lohn(die 1000,-) ist immer der gleiche Betrag! > Kann man besser rechnen. Person A hat im Mai 1000,- bekommen und da sein Chef über Pfingsten Urlaub macht, bekommt er sein Juni Gehalt schon am 31.05(Statt wie üblich am 10.). Er hat also im Mai 2x1000,- bekommen und bekommt im Juni kein Geld von seiner Firma. Vom JC bekommt er jeden Monat 500,-€ als "Aufstockerbetrag"(es gehört eine Familie zu der BG). Was ist im Mai? > Er hat Lohn Mai und Juni bekommen Was ist im Juni? > Er bekommt kein Geld von seiner Firma Wie sehen seine Einnahmen im Mai und Juni aus? Was ist mit dem JC? Kann dies einer berechnen? Oder bleibt alles beim "Alten"? |
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#12 |
Gast
Beiträge: n/a
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Streng nach Zuflussprinzp müsste er im Mai das Alg-II zurückzahlen dafür aber im Juni den vollen Bedarf bekommen.
Das kann ich mir eben nicht vorstellen, da es für die Behörden ein "Verlust" von einigen hundert Euro darstellen würde, mal abgesehen von dem bürokratischen Aufwand. |
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#13 | ||
Elo-User/in
Registriert seit: 19.04.2012
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Was genau wird dann vom 2. Gehalt/Lohn angerechnet?
z. B. 600€ Brutto für April und 700€ für Mai uns beides wird im Mai gezahlt als laufende Einnahmen)
Ich habe nur ein Beispiel gefunden und dort steht nur, das beide Einkommen in dem Monat des Zuflusses angerechnet werden, aber nicht in welcher Art und Weise. (von jedem Einkommen den vollen Absetzungebetrag oder beide Einkommen zusammen und davon nur einmal alles???) |
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#14 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Die Frage nach den Freibeträgen stellt sich aber in meinem Fall nicht, weil das Einkommen zu hoch ist. |
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#15 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 26.11.2012
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#16 |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.03.2016
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So ganz genau ist die "Geschichte" wohl nicht zu berechnen.
Scheint unheimlich kompliziert zu sein, aber wohl für beide Seiten. Mein Beispiel(Nummer11) kann ich mir eher als "Normaler" Vorgang vorstellen. Beim Lohn wäre es ein unglaublicher bürokratischer Aufwand für die JC, und für den "Kunden" ein richtiger "Zeitfresser". Die Bearbeitung würde Wochen dauern, es gibt ja auch sehr viele Aufstocker. Beim Lohn(wenn es immer der gleiche Betrag ist) wird es wohl normal weiter laufen. Kann mir nicht vorstellen, dass es einen Monat gar nichts gibt vom Amt bzw. für den anderen Monat das "Doppelte" vom Amt. Bei Guthaben Heizkosten oder "Lottogewinn" wird natürlich immer angerechnet. Aber beim Lohn ist es wohl doch anders. |
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#17 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ich hatte irgendwas im Hinterkopf, dass Einkommen auch bei unregelmäßigem Zufluss auf 12 Monate verteilt wird, aber finden kann ich das nicht mehr.
Ich werde es einfach nicht melden und gut ist. Wenn sie es mitbekommen, habe ich mir nichts vorzuwerfen, da ich dem Steuerzahler eine Menge Geld gespart habe. |
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#18 | ||
Elo-User/in
Registriert seit: 19.04.2012
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1200€ Brutto und 1000€ Netto nehme ich mal als Grundlage. - 100€ Grundfreibetrag - 180€ (20% von 100,01€ - 1000,00€) - 20€ (10% von 1000,01 - 1200,00€) = 300€ Freibetrag für Monat Mai und da der Lohn für Juni gleich ist, ebenfalls nochmal 300€ Sind also folglich 600€, die ihm im Monat Mai nicht angerechnet werden dürfen. Somit werden also 1400€ angerechnet. (2x700€ Lohn) Der Aufstockungsbetrag von 500€ wird ja gezahlt, damit der komplette Anspruch der BG gesichert ist bzw. der Lohnabstand (oder wie auch immer man das nennt) gewahrt bleibt. Da nun aber ein weiterer Lohn von 700€ in dem Monat erhalten wird, kann folglich die BG den Gesamtanspruch allein aufbringen bzw. liegt somit 200€ über dem regulären Aufstockungsbetrag, welcher dann folglich für Mai wegfällt. Wenn im Juni somit kein Lohn kommt, müsste hier also das JC dann den kompletten Regelsatz von Person A + Person B zahlen, damit wieder der Gesamtanspruch gedeckt wird. (also wohl mehr als 500€) Die Überzahlung von 200€ im Mait (700€ Lohn, obwohl nur 500€ Aufstockung nötig gewesen wären), dürfen scheinbar dann im Juni bzw. Folgemonate nicht mit angerechnet werden, da es ja laufende Einnahmen sind und keine einmaligen. Hoffentlich habe ich das so alles richtig verstanden und falls nicht, wäre ich über eine Richtigstellung sehr froh. |
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#19 |
Elo-User/in
Registriert seit: 23.03.2016
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Danke, weiß aber auch nicht ob es richtig ist.
Klingt unglaublich kompliziert für mich und wahrscheinlich auch für die meisten Ämter. Ganz ehrlich: Bei gleichen Lohn und dann natürlich bei gleichen "Aufstockungsbetrag" würde ich solche "Sachen" nicht melden wollen. Warum nimmt man nicht beim Lohn den Durchschnitt für die 12 Monate? Betrifft ja eigentlich auch "nur" die Aufstocker. Bei gleichen Lohn wäre es dann egal, ob er zu früh oder zu spät kommt. |
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#20 | ||
Elo-User/in
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Demzufolge mussten wir nun bei ihr einen Durchschnittswert angeben, mit dem für die nächsten 6 Monate gerechnet wird. Ist dann ein vorläufiger Bescheid. Nach den 6 Monaten wird dann für jeden Monat exakt nachgerechnet und dann wird sich rausstellen, ob eine Nachzahlung seitens des JC, oder von uns erfolgen wird. (ansonsten müsste man jeden Monat eine Neuberechnung durchführen und das ist weder dem JC, noch einem selbst zuzumuten) Naja scheinbar ist es das ja nicht, zwecks Zuflussprinzip. Denn je nachdem wieviel Aufstockungsbetrag man bekommt, kann man entweder einen Vorteil daraus haben, oder eben einen Nachteil. |
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#21 |
Elo-User/in
Registriert seit: 19.04.2012
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Gibt es schon neue Erkenntnisse, wie es rechtlich richtig gerechnet werden muss, wenn man in einem Monat die Löhne/Gehälter von 2 Monaten bekommt?
Bei uns wird das nämlich jetzt bei der Neubeantragung gleich doppelt der Fall sein. Im März Lohn für Februar/März bekommen und jetzt im August Lohn für Juli und wahrscheinlich auch August) |
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#22 |
Gast
Beiträge: n/a
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Es wird das Einkommen angerechnet, was im jeweiligen Monat zufließt.
Es wäre dann ja interessant, ob das JC es bei euch auch so handhabt, @sunnytn Beim Neuantrag müsst ihr ja Kontoauszüge vorlegen und könnt es also nicht "übersehen". |
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#23 |
Elo-User/in
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Ja anrechnen werden sie es auf jeden Fall. Die Frage die sich mir nur stellt ist folgende:
Welche Rechnung ist richtig: (Beispiel Lohn 1000€ Brutto) 100€ Grundfreibetrag 180€ Freibetrag (20% von 900€) 280€ anrechnungsfrei für Februar 100€ Grundfreibetrag 180€ Freibetrag (20% von 900€) 280€ anrechnungsfrei für März Macht folglich ein Freibetrag von 560€ für den Monat März richtig? Oder wird vom zweiten Lohn nur noch 100€ Grundfreibetrag abgezogen, womit letztendlich nur 380€ anrechnungsfrei sind? Denn durch die 2 Lohnzahlungen + meine Lohnzahlung, sind wir in dem Monat März überzahlt bzw. fallen aus dem Bezug raus, da wir folglich mehr haben, als uns zustehen würde. Nun ist die Frage, ob das übersteigende Einkommen dann auf die Folgemonate angerechnet werden darf, oder ob das nur bei Einmalzahlungen gilt, wie Weihnachtsgeld usw... Mfg |
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#24 |
Gast
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Grundsätzlich müssten beide Freibeträge berücksichtigt werden, aber eben nur im Zuflussmonat, s. das BSG-Urteil. Das spielt aber bei euch, wie bei mir keine Rolle, da die Berechtigung (Bedürftigkeit) ja wegfallen würde.
Für Februar sollte kein Einkommen angerechnet werden, also braucht es auch keinen Freibetrag. Ebensowenig darf "überschüssiges" Einkommen auf Folgemonate verteilt werden. Das gilt nur für einmalige Einnahmen. Teile uns bitte mit, wie das JC es letztlich berechnet. |
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#25 | |||
Elo-User/in
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Ja das werde ich tun. |
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