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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 12.04.2016
Beiträge: 7
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Hallo liebe Leute,
ich brauche Hilfe oder Rat, wie ich mich am besten verhalten kann. Ich habe Ende März mein Studium abgeschlossen, keinen Job gefunden und bin zum Jobcenter, nun konnte ich heute den Antrag nicht stellen, weil man mich und meinen Freund doch als Bedarfsgemeinschaft und nicht als Haushaltgemeinschaft eingestuft hatte. Der nöchte Termin - Monta, 18.04.16. Nun habe ich fast gar kein Geld mehr und heute wurde mir gesagt, dass die bearbeitungszeit circa 6 - 8 Wochan lang dauert. Auf meine Frage, ob ich frpher etwas bekommen kann - ja, auf Antrag auf Nothilfe kann ich 100 Euro bekommen. Wie soll ich denn meine Miete zahlen??? Stattdessen wurde ich schon richtig von ArbeitDirekt bearbeitet und sie wollen mich unbedingt in ein Call Center reinstecken (obwohl ich nicht mal ein Cent von denen bekommen habe). mensch, ich bin so blöd, dass ich die EGV unterschrieben habe.... wusste gar nicht, dass ich mich weigern kann.... Hilfe! Wie soll ich mich denn gegen diese maßnahmen wehren? |
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#2 | ||||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 28.12.2013
Beiträge: 1.111
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Siehe mehr zum Datenschutz hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek...eld_table.html Im JC besteht ihr auf einen Antrag auf Vorschuss in VOLLER Höhe der Euch zustehenden Leistungen. Im folgenden Link könnt ihr Euch einen Antrag auf Vorschuss per copy & paste rausziehen. Diesen betreffend Eurer Angaben anpassen, ausdrucken, vom Original noch eine Kopie machen, im JC die Kopie mit Eingangsstempel, Datum und Unterschrift bestätigen lassen. Frist von max. 3 Werktagen setzen. Sollte nach 3 Werktagen kein Geld auf Eurem Konto sein (oder ihr das Geld bis dahin nicht in bar erhalten haben), dann direkt einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen. Eine Vorlage für einen Eilantrag für das Sozialgericht findet ihr auch in folgendem Link: https://www.elo-forum.org/antraege/1...ml#post2002906 Sollte das JC sich weigern den Erhalt Eures Antrags auf Vorschuss per Eingangsstempel abzustempeln, dann ist das unzulässig. Die MÜSSEN das machen, da gibt es auch ein Schreiben des BMAS: https://www.elo-forum.org/afa-jobcen...taetigung.html. Am Besten dieses Schreiben gleich mit ausdrucken, damit ihr das dem JC zur Not mal vorlegen könnt. Sollte das JC dennoch die Annahme Eures Antrags auf Vorschuss verweigern, dann den Antrag eben zusammen mit Deinem Freund als Zeugen in den Hausbriefkasten einwerfen und auf Umschlag draufschreiben, dass der Inhalt im Umschlag bezeugt werden kann; Eure beiden Unterschriften drunter UND - nicht vergessen! - ein Foto von dem Umschlag machen, wie ihr ihn gerade in den Hausbriefkasten werft (oder Video machen). Ansonsten den Antrag auf Vorschuss nachweisbar per Einschreiben Übergabe und per Fax vorab ans JC schicken. Dann mit allen Unterlagen direkt zum Sozialgericht gehen und Eilantrag stellen!
https://www.arbeitsagentur.de/web/wc...22DSTBAI377990
Leider musst Du Dich nun - aber erst sobald die EGV wirksam wird! (siehe oben) - an die Regelungen in der EGV bis zum Ablauf halten. Für dieses Thema eröffne einfach einen eigenen, neuen Faden und lade dort die EGV mal anonymisiert hoch (Scannen oder abfotografieren und mit Grafikprogramm die entsprechenden Stellen schwärzen/weißeln (Namen, nur das Wort "Jobcenter" stehen lassen, Codes schwärzen/weißeln, aber keine Datumsangaben), damit man mal drüber schauen und Dir was raten kann. In Zukunft weißt Du es jetzt ja. Eine EGV nimmst Du erstmal zur Prüfung mit. Dafür muss man Dir mind. 14 Tage Zeit geben. Dann machst Du schriftliche Vorschläge, wie Du die EGV geändert haben willst und schickst die dann nachweislich per Einschreiben Übergabe und per Fax vorab ans JC. Das JC muss auf Deine Vorschläge eingehen. Dann könntest Du nochmal Vorschläge einreichen und erst dann dürfte das JC Dir einen die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt schicken, wenn Du dann die EGV noch immer nicht unterschrieben haben solltest. Noch ein Tipp: gehe NIE ohne Beistand zum JC. Leider brauchst Du für deren Vorgehensweisen meist einen Zeugen (Zeuge darfst aber nicht sagen, sondern Beistand). Siehe hier: http://www.dielinke-nrw.de/fileadmin..._Jobcenter.pdf |
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#3 |
Elo-User/in
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Beiträge: 7
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Oh Mann, danke! Ja, ich bin selber schuld, habe mich leider nicht rechtzeitig informiert und bin alleine hingegangen, ohne zu wissen, was uaf mich zukommt und wie ich mich verhalten soll. Ok, ich versuche das alles jetzt mal umzusetzten :) Danke!!
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#4 |
Elo-User/in
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Beiträge: 7
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Wahrscheinlich wird das jetzt komisch klingen, aber ich werde das Ganze lassen, ich suche so schnell wie möglich selber einen Job und zwar egal welchen, Call Center, Putzen, Kneipe... und lasse die Exkrement. Die wollen mich so oder so zu so etwas zwingen, dazu kommt noch ständiger Druck, Minderwertigkeitgefühle, fertig machen... und so fühle ich mich nach erst paar Terminen. ich weiß nicht, wie all die leute das aushalten. Es ist keine Hilfe. Ich wollte nur paar Monate Geld zur Überbrückung bekommen. Ich will arbeiten,hatte schon immer neben meinem Studium gearbeitet, wollte aber eher einen Job mit einer Perspektive für Festanstellung finden. Dafür brauchte ich einfach finanzielle Unterstützung. Nach den Erlebnissen im JC will ich lieber Flaschen sammeln, vorm Kaufland betteln oder sonst noch was. Bin komplett entmutigt und ja, ohne Geld. Ich weiß, ich jammere rum, aber ich bin einfach so enttäuscht und ich finde es so deprimierend, was JC mit Menschen macht. heute habe ich mein Zeugnis abgeholt, der zweite Studiengang mit sehr gut abgeschlossen - ich kann mir damit den Popo abwischen.
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#5 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.07.2011
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Steht denn der Vorbehalt in deiner EGV?
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#6 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 12.05.2015
Beiträge: 1.384
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Du bist für mich ein lebendes Beispiel/lebender Beweis dafür, wie wenig die Nicht-HIV-Bevölkerung über die wahre HIV-Diktatur informiert ist - oder sich dafür wirklich interessiert - bis es einen selbst erwischt. Oder sich aber vermeintlich durch gängige Hetzberichte, -kampagnen über Elos ausreichend informiert fühlt. DIES IST KEIN ANGRIFF GEGEN DICH !!! Es zeigt mir einfach nur nochmal überdeutlich, in welch Parallelgesellschaften wir hier in D leben. Ich hoffe für Dich, dass Du einen auskömmlichen Job findest und Dir HIV erspart bleibt. Tausende hier in D sind ausgeliefert, sich dauerhaft von diesem System drangsalieren, demütigen und (psychisch) krank machen zu lassen. Wäre schön, wenn Du Deine kurze JC-Horror-Erfahrung unter die Leute bringst. Ob Dir jemand glauben wird oder vielleicht herunterspielen - nun, darauf hast Du leider keinen Einfluss. Die Medien wie BLÖD und Co. hast Du da gegen Dich. Schreibt eine zornige (nicht auf Dich) Fabiola.
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Gruß Fabiola ___________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen und Meinungen wieder und bitte diese nicht als Rechtsberatung aufzufassen! |
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#7 |
Elo-User/in
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Beiträge: 7
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Genau so ist es. Ich wusste von Freunden oder Bekannten, die das durchmachen, dass das kein zuckerschlecken ist und ich habe es denen auch geglaubt. Es musste so schnell gehen, ich meine, ich musste mich schnell beim JC melden, dazwischen hatte ich noch mein Studium und meinen Job und bin einfach nicht dazu gekommen, mich davor noch mit den Freunden ausführlich zu unterhalten. Es sind Parallelgesellschaften, ganz klar. Dieses ganze System ist einfach zum Kotzen!
Ich bin so gestresst, dass ich nicht mehr im Stande bin, klar zu denken, mich richtig motiviert zu bewerben, geschweige denn, zu einem Vorstellungsgespräch zu gehen. Bin immer nur knapp davor, loszuheulen. Man fühlt sich so ausgeliefert. Wegen der EGV - es steht dort, dass ich für einen zeitraum von 8 Wochen in der Intensivbetreuung bin. Aber, wie Ihr geschrieben habt - eigentlich wurde meine Hilfebedürtigkeit doch noch gar nicht festgestellt. Der Antrag wurde doch gar nicht gestellt. Aber ich habe einfach Angst, was passiert, wenn ich anfange, mich zu wehren. Ich bin schon jetzt komplett unsicher und will mich doch nur in Ruhe bewerben und nicht einen Krieg gegen JC führen. Das ist alles so sinnlos. Es tut mir sehr Leid für alle, die das durchmachen müssen. Und ja, ich habe schon gedacht, dass ich zur Presse gehe oder es irgendwie veröffentliche, aber - das Ponyhof da draußen will doch davon nichts hören!! |
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#8 |
Elo-User/in
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Beiträge: 7
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An swavolt:
Ich weiß es nicht - bei mir steht: Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich ihr Gültigkeit, solange Sie hilfebedürtig sind.. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit, sind beide Parteien nicht mehr an den Inhalt gebunden. Eine gesonderte Aufhebung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Liegen alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von ALG II durchgängig vor, so endet die Gültigkeit automatisch mit Ablauf. |
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#9 | |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 28.12.2013
Beiträge: 1.111
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Und dann habe ich mich gewehrt und wehre mich noch heute und auch in Zukunft gegen dieses unwürdige H4-System. Mit Erfolg übrigens und seither fühle ich mich stärker als je zuvor. Ich wünsche Dir viel Kraft und Mut, dass Du einen für Dich passenden Job findest und Dich schließlich tatsächlich nicht bei H4 anmelden musst. Sollte Dir das dennoch widerfahren, keine Sorgen, hier wird Dir geholfen. Übrigens bin ich mir grad nicht sicher, ob Du Dich womöglich wieder beim JC abmelden musst (nachweislich schriftlich, denn Du hast ja den Antrag bereits mündlich gestellt und wohl schon einen Termin am 18.04. für die Antragsaufnahme), solltest Du nun tatsächlich auf SGB II-Leistungen verzichten wollen. Vielleicht können andere Foristen dazu noch was sagen. |
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#10 | ||
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.07.2011
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#11 |
Elo-User/in
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Erstmal danke Ecuh allen noch mal für die Hilfe.
Also in meinem EGV steht leider wirklich nur der zeitraum, und nicht davon, was ihr schreibt - dass es erst wirksam ist, wenn... deswegen denke ich, dass sie sich da was neues ausgedacht haben, um die leute schneller dran zu kriegen und psychisch kaputt zu machen. Das Ziel haben sie bei mir errecht - heute habe ich eine Mail geschickt und habe deren geschrieben, dass ich meinen antrag zurückziehe und auf meine ansprüche verzichte. Zum Glück hat die Familie geholfen, so dass ich erst überleben kann. Aber sie verstehen das nicht und denken, dass ich hysterisch bin und übertreibe. Traurig, aber zum Glück wollen sie mir trotzdem helfen, deswegen meckere ich nicht mehr rum, sondern kann ein wenig aufatmen und auf amt erstmal verzichten. Ich hoffe, dass somit die ganze Geschichte mit JC beendet wurde und dass ich meine Tickets für die Straßenbahn, die ich von der EGV-Tante bekommen habe, nicht mehr zurück geben muss (da bin ich mir aber nicht so sicher...) Es tut mir sehr Leid für alle, die leider keine Hilfe von der Familie etc. bekommen können und auf ALG nicht verzichten können. |
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#12 | |
Forumnutzer/in
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#13 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 04.11.2011
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Zu der anderen Sache: Wie die anderen Userinnen und User schon geschrieben haben, hättest du dich erst an deine in der EGV festgehaltenen Pflichten halten sollen, wenn du den Bescheid in den Händen gehalten hättest. Da hätte ein kurzes Schreiben an deine Sachbearbeiterin gereicht, dass du diesen eben noch nicht erhalten hast und man gern mit dir ab Erhalt des Bescheides eine neue EGV mit dir (und deinem Beistand) "erarbeiten" kann. Eventuell hätte es dann einen neuen Termin gegeben und wenn du bis dahin immer noch nichts Schriftliches bekommen hättest ... Ja, es ist schwierig, seine Ungebundenheit mit dem ALG II-Bezug fast schon einzubüßen (meine Meinung). Es bedeutet viel Schreibkram, viel hin- und her-Fahrerei, -Fragerei, -Lauferei und so weiter. Man sollte aufpassen, was man wie und wann im Termin sagt, getreu nach dem Motto "Alles, was du sagst, kann und wird gegen dich verwendet werden." Andererseits lernt man eine Menge über seine Rechte, wenn man sich gegen Repressalien wehren will oder sogar muss UND man wird mit jedem Mal des Lernens schlauer - auch vielleicht selbstbewusster. So ist es mir jedenfalls ergangen ![]() Da du für dich anderweitig eine Lösung gefunden hast, denke ich mal, brauchst du dich damit (hoffentlich) nicht mehr auseinander zu setzen. Viele Grüße, Petite Biscuit |
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#14 | |
Forumnutzer/in
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Die(JC) freuen sich doch über jeden, der bei ein bisschen Gegenwind aufgibt und sich nicht wehrt. Wieder Geld gespart.
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#15 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 12.04.2016
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Ja klar, dass die sich freuen. Für mich war es eben wichtig, Ruhe zu haben. Das hat man nämlich überhaupt nicht, wenn man diese ganze Geschichte weiter macht. Ich habe auch tel nr. angegeben, weil ich, dumme kuh, dachte, dass es auf die besser wirkt, wenn ich mich kooperativ zeige... jetzt ruft mich die Tante von EGV an und fragt, ob ich nen Job habe und deswegen den Antrag zurückziehe... habe gesagt, dass ich es für mich behalten will, also den Grund.
An sich finde ich es schon richtig, gegen sie zu kämpfen. Aber ich möchte vor alledem einfach einen Job haben und fpr die Suche brauche ich meine ganze energie, nicht für den Kampf gegen diese ganzen Maßnahmen. Aber wie gesagt, die Familie hat bisschen geholfen... also vielleicht muss ich es mal wieder mit JC versuchen, ganz bald. Dann mache ich es aber anders!!! Das habe ich bereits jetzt gelernt. :) |
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