![]() |
#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 05.09.2014
Beiträge: 15
![]() |
![]()
Hallo zusammen,
Kann man einen Sonderbedarf in Anspruch nehmen, wenn eine Geburtsurkunde gefordert wird für das neugeborene Kind und die Mutter (Ausländerin) Ihrerseits Ihre Geburtsurkunde aufwendig übersetzen lassen muss.Mehrkosten ca.170Eur. Das Kind und der Vater des Kindes besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese übersetzten Unterlagen der Mutter, werden vom Standesamt gefordert, da sie sonst keine Geburtsurkunde für das Kind ausstellen, und ohne die Geburtsurkunde des Kindes, kein Kindergeld und Elterngeld beantragt werden kann. Sind diese Kosten im Regelsatz vorgesehen,oder greift hier der Sonderbedarf? Weil dies wäre ja eine Ungleichbehandlung,da die Papiere vom deutschen Vater problemlos und viel Kostengünstiger zu erhalten sind und wäre die Mutter deutsche, das Kind ohne grossen Wirbel die Geburtsurkunde bekommen hätte. Danke im voraus für die Antworten |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 | |||
Foren-Moderator/in
Registriert seit: 19.11.2010
Beiträge: 21.210
![]() |
![]()
Hallo Ralf,
Quelle: HEGA von der AFA gültig bis 2016 und § 19 SGB X Amtssprache
Und in diesem Thread hat eine userin erfolgreich ihr Anliegen beim Jobcenter beantragt, schau da auch mal rein. https://www.elo-forum.org/alg-ii/138...ersetzung.html
__
|
|||
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 5.981
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Hier will aber kein JC oder die BA eine Übersetzung, sondern wohl das Standesamt. Da greift keine HEGA der BA und auch das SGB X wird wohl auf Standesämter nicht zutreffen.
Ansonsten hat z. B. das LSG NRW entschieden, dass es dafür keine Kosten gibt, da es kein laufender, nicht nur einmaliger Bedarf ist: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive= https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=
__
"Rules and responsibilities. These are the ties that bind us. If we did otherwise, we would not be ourselves. I will do what I have to, and I will do what I must. The only announcement is, that there is no announcement... quote the Raven, nevermore." - RAVEN |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Elo-User/in
Registriert seit: 28.11.2014
Beiträge: 2.503
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Naja, indirekt schon, denn hier geht es um Kindergeld und Elterngeld, beides zu berücksichtigendes Einkommen. Da Leistungsbezieher verpflichtet sind alle Möglichkeiten zur Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen gehört auch die Beantragung dieser beiden Sozialleistungen dazu. Und das darf meines Erachtens nicht daran scheitern dass der Leistungsbezieher das Geld für eine beglaubigte Übersetzung nicht aufbringen kann. Bei 190 € Kindergeld und 300 € Elterngeld jeden Monat sehe ich das JC in der Pflicht die vergleichsweise geringen Kosten der Übersetzung zu übernehmen.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Elo-User/in
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 5.981
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Na, dann: viel Spaß. Wie schon ausgeführt, ist die Rechtsprechung, die ich dazu und zu vergleichbaren Positionen (Passbeschaffungskosten) gefunden habe, negativ. Wenn du andere hast, dann her damit. Im Übrigen ist ja, wenn kein Vermögen vorhanden ist, ein Darlehen möglich. Aber eben keine Beihilfe.
__
"Rules and responsibilities. These are the ties that bind us. If we did otherwise, we would not be ourselves. I will do what I have to, and I will do what I must. The only announcement is, that there is no announcement... quote the Raven, nevermore." - RAVEN |
![]() |
![]() |
![]() |
#6 |
Elo-User/in
Registriert seit: 28.11.2014
Beiträge: 2.503
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Passbeschaffungskosten sind damit nicht wirklich vergleichbar, da sie 1. im Regelsatz vorgesehen und 2. keine Voraussetzung für die Beantragung vorrangiger Sozialleistungen sind.
Im Gegensatz dazu gibt es im Regelsatz keinen Posten für "Beglaubigte Übersetzung ausländischer Dokumente" und wenn die Beantragung daran scheitert macht das JC einen monatlichen Verlust von 460 €, mithin nach 14 Monaten 6440 € Verlust. Mir ist fraglich, wie das Amt oder ein SG diese Belastung des deutschen Steuerzahlers rechtfertigen will. |
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 22.09.2008
Ort: Südlich Berlin
Beiträge: 3.823
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Ich verstehe eben nicht, was es hier seitens des Amtes groß zu diskutieren hat.
Wenn die dt. Staatsangehörigkeit, also Staatsbürgerschaft besteht, hat doch die Behörde entsprechende Papiere auf Antrag zu jenen Kosten auszustellen, wie sie allen dt. Staatsangehörigen auferlegt werden? Man könnte auch mal im europäischen Recht wühlen; gerade dann, wenn es sich um eine innerhalb der EU beheimatete Sprache handelt, sollte die Ausfertigung von Dokumenten in einer der betreffenden Sprachen nicht zu Lasten des Antragstellers gehen.
__
Wer mich zum Sparen auffordert, wird selbst der Erste sein, den ich mir einspare; sage er hinterher nicht, er hätte es so nicht gemeint.
Es ist respektlos, Dinge zu predigen, die man nicht selber lebt. |
![]() |
![]() |
![]() |
#8 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 5.981
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Das SG wird zu prüfen haben, ob die Übersetzungskosten einen Bedarf darstellen, der von den Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II umfasst ist. Insoweit könnte sich eine vergleichbare Fallgestaltung zur der streitigen Frage der Übernahme von Passbeschaffungskosten nach dem SGB II ergeben (vgl. Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 22.07.2010, L 7 B 204/09 AS). https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=
__
"Rules and responsibilities. These are the ties that bind us. If we did otherwise, we would not be ourselves. I will do what I have to, and I will do what I must. The only announcement is, that there is no announcement... quote the Raven, nevermore." - RAVEN |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Elo-User/in
Registriert seit: 28.11.2014
Beiträge: 2.503
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Im PKH-Verfahren gibt es aber nur eine summarische Prüfung des Sachverhalts, daher würde ich das nicht so hoch halten.
Aber anderes Thema: zahlt das JC denn schon Regelsatz und anteilige KdU für den Neugeborenen? Dafür wollen die doch auch in der Regel eine Geburtsurkunde. |
![]() |
![]() |
![]() |
#10 | ||
Foren-Moderator/in
Registriert seit: 19.11.2010
Beiträge: 21.210
![]() |
![]()
ES wäre hilfreich, wenn der TE erstmal dazu noch schreiben würde.
__
|
||
![]() |
![]() |
![]() |
#11 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 05.09.2014
Beiträge: 15
![]() |
![]()
Hallo zusammen,
danke für die zahlreichen Antworten. Also die Mutter ist keine Deutsche sondern eine Drittstaatsangehörige (Südamerika),der Vater und auch das neugeborene Kind besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Vater wird Elterngeld beantragen(da er vorher gearbeitet hatte) und es sollen aufstockend Alg2 Leistungen bezogen werden bzw. zur Zeit wird ganz Alg2 bezogen,da ja die Geburtsurkunde des Kindes (noch) fehlt. Einen Pass hat die Mutter der noch mehrere Jahre gültig ist auch einen deutschen Aufenthaltstitel. Das Standesamt hat als Bedingung zur Ausstellung dieser Geburtsurkunde eben die übersetzten beglaubigten Papiere angefordert.Solange hat sie den Antrag für die Geburtsurkunde zurückgestellt. Ohne diese Geburtsurkunde aber kann kein Elterngeld für den Vater und kein Kindergeld beantragt werden. Leider kam heute seitens des Jobcenter ein Ablehnungsbescheid mit Verweis, das diese Kosten von der RL zu tragen sind.Setze später mal den Bescheid online rein. Ist ein Verweis auf die Kosten, das man dies vom Regelsatz bezahlen soll rechtens? Es ist ja kein Luxus, welches sich die Mutter von sich aus erlauben will, sondern wird benötigt, damit das Kind ordentlich angemeldet werden kann und dient ja auch zur Vorlage bei der Kindergeldstelle und Elterngeldstelle. Ich persönlich sehe im Regelsatz keinen Posten der so etwas abdeckt. Auch finde ich es eine Ungleichbehandlung,da der deutsche Vater und auch das Kind indirekt bestraft werden,weil die Mutter eben Drittstaatsangehörige ist. |
![]() |
![]() |
![]() |
#12 | |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 05.09.2014
Beiträge: 15
![]() |
![]()
Ja das JC zahlt schon für den kleinen mit, dazu reichte die Geburtsanzeige vom Krankenhaus und eine Bescheinigung vom Standesamt wo drin stand:" Wegen fehlender Papiere zurückgestellt" mit Stempel und Unterschrift. sorry für den Doppelpost |
|
![]() |
![]() |
![]() |
Stichwortsuche |
einmaliger, papieren, sonderbedarf, wichtigen |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
einmaliger job auf lohnsteuerkarte,geht das? | f23f | Ein Euro Job / Mini Job | 8 | 29.01.2015 02:28 |
Darlehen Gleitsichtbrille,Sonderbedarf | Smoky Joe | Allgemeine Fragen | 31 | 31.07.2014 13:10 |
Frage zu Sonderbedarf | guinan | Allgemeine Fragen | 5 | 09.01.2014 14:32 |
Unterhaltsvorschuss und einmaliger Zufluß | Purzelina | Bedarfs- / Haushalts- u. Wohngemeinschaften / Familie | 3 | 09.12.2012 14:21 |
Hartz IV und Diebstahl der Geldbörse mit allen Papieren | hesse111 | ALG II | 3 | 06.04.2010 19:19 |