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#1 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 19.07.2006
Beiträge: 78
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Hallo,
zuerst was passiert ist : ;-) 1. erste EGV Gegenvorschlag gemacht; keine Reaktion, dann gekippt mit RA, da Ein-Euro-Job als nicht "notwendig" betrachtet und 2. selbst Praktikumsplatz gefunden 3. FM informiert, OK erhalten 4. gestern Praktikum angefangen 5. heute Praktikumsvertrag und neue passende EGV für Praktikumszeitraum bekommen. EGV eigentlich i.O. von Anschreiben abgesehen. Zitat: "Ändern Sie diesmal nichts am Text der Dokumente. Machen Sie auch keine kreativen Gegenvorschläge. Nur mit dem vorliegenden Praktikumsvertrag und von allen Beteiligten unterzeichneten Praktikumvertrag sowie der unterzeichneten EGV dürfen Sie die Probearbeit bei der Fa. XY antreten." Soll ich das als Scherz verstehen ? ;-) Nun aber zum eigentl. Problem. In dieser neuen EGV steht unter Leistungen der ARGE: "2. Maßnahme zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten (§16 Abs.1 Satz 1 SGB II i.V.m. §§ 48-52 SGB III). Dazu weist die Arge den ewH im Rahmen eines Praktikumsvertrages der Fa. XY für die Dauer vom 5.7.-18.7.07 für ein Betriebspraktikum zu." Ich bin vlt. etwas "penibel", aber so wie ich das lese, hat mich die Arge nach dem Wortlaut einem Praktikum "zugewiesen". Tatsache ist aber, daß ich mir dieses Praktikum selbst gesucht habe. Wäre mir auch wichtig, daß das so in meiner Akte auftaucht für spätere Fälle. Ich hätte ungern, daß sich mein FM hier mit "fremden Federn schmückt". Oder sehe ich das etwa zu eng ? Ich würde in einem Begleitschreiben zur unterschriebenen EGV darauf hinweisen, daß ich mir den Platz selbst gesucht habe. Sinnvoll oder einfach lassen ? Eure Meinung ? Im voraus vielen Dank. Gruss loewenrudel |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Dann drehe das jetzt mal in einem Schreiben alles wieder richtig rum. Haben Sie denn deinen EGV-Gegenvorschlag genommen, oder ist das ein ganz neuer?
Ich würden denen jetzt mal einen schönen Brief schreiben: Sehr geherte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung Ihrer EGV. Ich darf Sie aber hier korrigieren: Es handelt sich dieses 2. Mal um einen gemeinsam ausgearbeiteten Text. Deshalb habe ich ganz sicher keine Absicht, weder an dem Text etwas zu ändern, noch ein weiteres Mal einen kreativen Gegenvorschlag einzubringen. Ich darf Sie daran erinnern, dass ich mir dieses Praktikum selbst gesucht habe, nachdem ich das von Ihnen vorgeschlagene Praktikum mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wegen Überflüssigkeit und Verschwendung von öffentlichen Geldern noch rechtzeitig habe abwenden können. Was sind die doch blööd! |
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#3 |
Elo-User/in
Registriert seit: 16.09.2005
Ort: Bananenrepublik
Beiträge: 321
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Mal ganz dumm gefragt. Warum denn eine EGV für etwas unterschreiben, was man sich selbst gesucht hat.
Dreister geht es ja wohl nicht mehr. Ich würde denen sagen, daß sie sich die EGV dahin schieben können, wo nie die Sonne scheint. Gruß Listche
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"Wer die Menschen kennnenlernen will, der studiere ihre Entschuldigungsgründe." Christian Friedrich Hebbel |
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#4 | |
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Hallo,
Ich lehnte ab:"Betrieb will mich jetzt, nicht erst in 4 Wochen!" -> "Dann machen Sie halt IHR Praktikum!" Von einer neuen EGV war nicht die Rede ^^ Freitag kommt dann der Praktikumsvertrag inkl. passender EGV nur, daß der Ein-Euro-Job nun durch mein Praktikum ersetzt ist und sie die Laufzeit des Praktikums hat. Fahrtkosten zum Praktikum werden erstattet. Und dann noch die ganzen Textbausteine: Ortsabwesenheit etc. Werd ich jetzt wohl unterschreiben, weil letztendlich ging es mir nur darum den Ein-Euro-Job (da unnötig) zu kippen. Der Rest ist ja eh alles gesetzlich geregelt. Aber den "Kommentar" in deiner Form Rotkäppchen werd ich mir wohl nicht sparen können ;-). Kann man irgendwie nachprüfen, ob er dann auch tatsächlich in meiner Akte landet ? Trau dem zu, daß er den "verschwinden" lässt und nur die EGV archiviert. Gruss loewenrudel |
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#5 | |
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Beiträge: 78
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Hallo,
Gruss loewenrudel |
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#6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Weiß ich nicht, ob das in deiner Akte landet. Bin kein Behördenfuzi. Würde das aber wie üblich am Eingang mit Eingangsstempel abgeben. Dann können sie das nicht verschwinden lassen.
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