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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 04.06.2007
Beiträge: 2
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Hi!
mein problem ist das ich ne abeitszusage vom arbeitgeber über 2 jahre bekommen habe und daraufhin hatte ich ne umschulung die das amt bezahlt hat. innerhalb des praktikums hab ich nen anderen arbeitgeber gefunden wo ich jetzt anfangen will. ich habe am freitag die schule erfolgreich beendet und den arbeitgeber hab ich informiert das ich nicht anfange bei ihn und ne andere firma habe. er will mich jetzt scheinbar verklagen aufgrund mündlicher absprachen da "er die umschulung bezahlt hat obwohl das amt die kosten übernommen hat". das gespräch wurde aufgezeichnet ohne meine zustimmung was er mir fast am schluss gesagt hat. meine frage hab ich konsequenzen zu rechnen oder kann ich beruhigt zu der anderen stelle hingehen? danke schonmal an euch |
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#2 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.196
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Nun Du hattest einen Vertrag (auch mündliche Verträge gelten) und das Amt hat wahrscheinlich schriftlich Kenntnis davon, also möglich wäre es schon das Ärger droht falls da wirklich Geld unter falschen voraussetzungen geflossen ist
__
Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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#3 |
Elo-User/in
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Beiträge: 2
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also das amt hat von mir die schriftliche zusage bekommen das ich halt danach 2jahre bei ihm eingestellt werde.
das amt hat nun sämtliche kosten für mich übernommen, hatte vorhin auch nochmal mit meiner beraterin darüber gesprochen, also wegen der umschulung kann er mich nicht belangen. nun die frage kann er noch irgendwas anderes gegen mich geltend machen oder hat er da keine handhabe da noch kein arbeitsvertrag unterschrieben worden ist. |
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