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#1 |
Elo-User/in
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Wenn man z.B. zum 1. eines Monats eine Arbeitsstelle antritt, wovon lebt man diesen Monat ?
ALGII wird ja im Voraus bezahlt, die ARGE zahlt also sicher nichts für den Monat, in dem man zu arbeiten anfängt. Wovon lebt man dann ? Gibt es denn die Möglichkeit, eine Art "Überbrückungsgeld" o.ä. zu bekommen ? |
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 20.06.2005
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Das kommt auf den Eingang Deines ersten Gehaltes an. Wenn Dein Gehalt erst im nächsten Monat kommt, muss das Amt noch den Monat zahlen.
Beispiel: Arbeitsaufnahme 1.6.07 --- Gehaltseingang 1.7.07 ALGII für den Juni07 Arbeitsaufnahme 1.6.07 --- Gehaltseingang 30.6.07 kein ALGII für den Juni07 Bin mir nicht ganz sicher ob man Übergangsgeld bekommen kann, hab zwar schon davon gehört, aber darüber weiß jemand anders bestimmt mehr
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§1 Eine EGV nie sofort unterschreiben, Du hast das Recht die zur Prüfung mitzunehmen. Falls der SB mit einem Verwaltungsakt droht, ist das auch nicht schlimm, denn gegen den kannst Du Widerspruch einlegen. Das Nichtunterschreiben eine EGV kann nicht sanktioniert werden. §2 Möglichst immer mit einem Beistand nach § 13 SGBX zum Jobcenter gehen. Das kann jeder machen, der braucht nur zuzuhören und Protokoll schreiben. Einen Beistand können die nur schriftlich ablehnen. |
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#3 |
Emailadresse berichtigen!
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genau - und darauf achten, keinen Vorschuß anzunehmen.
Mir wurde noch ein Kredit bei Arbeitsaufnahme angeboten - die Bedingungen wurden zuerst vergessen und später genannt. 1000,- nach 2 Monaten beginnt die Rückzahlung in 10 gleichen Teilen. Das dürfte aber ARGE spezifisch sein ob es überhaupt bewilligt wird. Dann noch eine Ausrüstungsunterstützung. Das dumme dabei ist, daß dies alles erst nach Antrag als Einzelfall genehmigt wird "Kann-Leistung" - und die ARGEn ja sehr viel Zeit haben um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
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viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * |
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#4 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 14.05.2007
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Mobilitätshilfe beantragen.
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Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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#5 |
Forumnutzer/in
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Hallo kaulquappe,
ich habe zu Rechtsverdrehers Tipp Folgendes gefunden: "Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung Mobilitätshilfen (MOBI) nach den §§ 53 bis 55 SGB III" http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-2006-Mobi.pdf Gruß, Arwen
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Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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#6 |
Elo-User/in
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Danke euch vieren !
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#7 | |
Elo-User/in
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Aber das Problem ist das gleiche. ![]() |
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#8 |
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hm, also die MOBI greift in dem Fall eigentlich gar nicht.
Ist aber auch gar nicht nötig. ALG-2 ist eine Hilfe zum Lebensunterhalt und wird berechnet nach dem was man an Einkommen hat. Wenn man sagen wir am 01.07. anfängt zu Arbeiten und den ersten Lohn erst am 01.08. auf dem Konto hat, hat man im Monat 07 kein Einkommen und somit Anspruch auf den vollen Satz ALG-2 und das nicht als Darlehen. Als Einkommen zählt der Zeitpunkt an dem man das Geld zur Verfügung hat. Fängt man am 01.07. an, bekommt seine Kohle aber erst am 15.08. kommt es auf die Höhe des Einkommens an (das betrifft dann nur den Monat 08, den Monat 07 bekommt man voll), normalerweise übersteigt das Einkommen den Hartz-4-Satz ja in dem Fall gibts halt nix, da ALG-2 aber im Voraus bezahlt wird bekommt man trotzdem den ganzen Monat überwiesen, man muss dann jedoch anteilig zurückzahlen. Hier kann man jedoch mit der ARGE eine Ratenzahlung vereinbaren (akzeptieren müssen tut die ARGE in so einem Fall die Ratenzahlung nicht, jedoch machen die meisten ARGEn es da die ja auch wissen das man Miete zahlen muss usw.)
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Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank Jürgen Weise: „Die Agentur hat keinen sozialpolitischen Auftrag.“ |
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#9 | |
Elo-User/in
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2. Wonach berchnet die Arge den Zufluss? Nach dem Netto- oder Bruttoeinkommen? Was ist, wenn der Arbeitnehmer Lohnsteuerklasse 5 hat? Kann er gezwungen werden diese in IV zu ändern? 3. Lohnsteuererstattungern sind ja als Einkommen anzugeben. Kann man den Zeitpunkt er Lohnsteuererklärung frei bestimmen oder kann einem die Arge die Pistole auf die Brust setzen? Bei Lohnsteuerklasse IV oder I hätte man ja theoretisch 2 Jahre lang Zeit die Steuererklärung zu machen. Sollte man zu der Zeit nicht mehr im Alg2 Bezug sein, hätte man die Lohnsteuererstattung als Zubrot. |
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#10 | |
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Bei der Lohnsteuererstattung nehme ich an, daß es sich wie bei den Heizkosten verhält. Mir wurde in einem ersten Gespräch (als ich noch glaubte, die ARGE hat irgendein Interesse an den Menschen) erklärt (nur mündlich) daß als einziges Kriterium das Datum des Zuflussen zählt. Als ich die Möglichkeit einführte, daß ich bei einer Nachzahlung dann die Gesamtsumme bezahlen muß, nur weil ich dann nicht mehr arbeitslos bin, wurde zugestimmt - denn zum Zeitpunkt der Rechnung bin ich nicht mehr im Bezug. Als ich dann fragte, was mit einer Erstattung passiert, die dann ja mir gehören würde, zuckten die nur mit den Schultern. Die Typen führen nur ihre Befehle aus und sind unfähig selbst zu denken, bzw. haben auch kein Interesse mitzudenken - von Verantwortung übernehmen ganz zu schweigen (aber das dürfte ja der Grund sein, sich in einer Verwaltung zu verstecken).
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#11 |
Gast
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Wenn man aber z.B. am 1.6. mit der Arbeit beginnt und bereits am 30.6. das erste Gehalt bekommt, kann man Übergangsbeihilfe beantragen. Muss man dann aber wieder zurückzahlen. Gibt aber auch nicht sehr viele Fälle, bei denen das gemacht wird
MfG |
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#12 | |
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2. es zählt nur was auf deinem Konto landet, also Netto. Und bei der Steuerklasse gilt das gleiche wie bei 3, Mitwirkungspflicht. 3. keine Ahnung ob die ARGE dich zu einer Steuererklärung zwingen kann. Aber da du gesetzlich dazu verpflichtet bist alle Möglichkeiten auszuschöpfen kein oder weniger Hartz-4 beziehen zu müssen, müsstest du die Steuererklärung so schnell machen wie irgendmöglich. Das fällt unter deine Mitwirkungspflicht.
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Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank Jürgen Weise: „Die Agentur hat keinen sozialpolitischen Auftrag.“ |
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#13 | |
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aber das mit dem ersten gehalt solltest du genau steuern - denn wirst du wieder arbeitslos, kommt das letzte gehalt ja auch erst im nächsten monat an und dann bekommst du für diesen monat kein alg2.
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#14 |
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Also nur so als Denkanstoss.. ich kenne da jemanden der aus dem ALG II Bezug kam und nach einem netten Gespräch mit den Human Resources konnte das erste Gehalt leider nur verspätet, nämlich am 5. des Folgemonats bezahlt werden, so eine Verzögerung kommt nunmal vor, technisch bedingt, da kann man doch niks dran machen ;) Da wird das niks mit Sozialbetrug ;)
x x Alex. x
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Aegroti salus suprema lex. Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :) --- Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten. |
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#15 |
Gast
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Also mein Freund arbeitet seit 15.2. Sein Lohn für die 2 Wochen Februar bekam er Ende März. Den Lohn für März dann Ende April usw. Wir mussten uns aber über die Zeit selbst behelfen. Das Amt interessiert es, soweit ich weiss, nicht, wann das Geld kommt, sondern wann Du arbeitest.
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#16 |
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Doch beim Übergang zwischen ALG II und dem ersten Gehalt gilt das Zuflussprinzip und nicht der Beginn der Arbeit.
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#17 | |
Elo-User/in
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Hi,
Natürlich ist dann (zumindest anteilig) dieses Geld zurückzuzahlen. Gruss burki |
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#18 |
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Ich meine wer am 1.6. zu arbeiten anfängt sollte bei seinem Arbeitgeber dringend daran errinern das technische Schwierigkeiten das Gehalt erst frühestens am 1.7. aufs Konto bringen... das spart zurückzahlen und/oder Hunger bei der Arbeit.
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#19 |
Gast
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#20 |
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Aus den gleichen Gründen konnte ich schon zwei mal einen festen Vollzeit Job nicht annehmen.
![]() Hätte für beide male in ein anderes Bundesland ziehen müssen. Gehalt wird ende des Monats gezahlt, wovon denn in diesem Monat leben? Wie von Harz4 eine Wohnung mieten, Kaution zahlen, Möbel kaufen??? Und dann der schlaue Kommentar: „Der Vermieter muss ihnen die Möglichkeit der Ratenzahlung gewähren“ ja..super…Da wird der mich doch mit offenen Armen empfangen! Wer holt sich in Zeiten von Mietnomaden schon einen ins Haus der kein Geld hat? Die holen dann natürlich die Bewerber die alles auf einmal zahlen können… Es ist schon toll…ich bewerbe mich…bekomme einen Job zugesagt und ab dann hängt man in der Luft Es gäbe die Möglichkeit ein Darlehn zu beantragen…wurde mehrfach wegen schlechter Haushaltssituation (nicht bei mir, beim Landkreis) abgelehnt und da es nur eine „kann Leistung“ ist stehst du dann da. ![]() Bei nicht antritt der Arbeitsstelle gibt’s dann auch noch Sanktionen. ![]() Nur gut dass die Fenster bei der Arge verschlossen sind…da möchte man schon mal raus springen. Stehe jetzt übrigens wieder vor dem Problem, hab ein Jobangebot das ich auf biegen und brechen annehmen werde. Ich unterschreib einfach nen Mietvertrag wohl wissend das ich die ersten Monate die Miete nicht/nicht voll zahlen kann und der Vermieter mich rausklagen kann. Mir is echt alles egal, ich will nur weg von Harz 4:( |
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#21 | |
Elo-User/in
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![]() Ja peppy, leider ist es so. Da kann man dochsehen, wie "gut" alles durchdacht ist. ![]() Man hat manchmal das Gefühl, die Aufgaben der Arge (Armutsgemeinschaft) bestehen darin, bei Arbeitsaufnahme Steine in den Weg zu legen und Sanktionen zu verhängen. Hätte ich zur damaligen Zeit (gearbeitet als Kundendienstmonteur) so blind auf manche Vorgesetzten gehört, wären bestimmt einige Heizkessel in die Luft geflogen. Ehrlich, man könnte manchmal denken, die beste Voraussetzung um bei der Arge arbeiten zu können, hat man, wenn man in der Lage ist, sein Hirn an der Garderobe abzugeben. Manche Entscheidung sind fernab jeglicher Logik. |
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#22 | |
Emailadresse berichtigen!
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alles gute
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