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#26 |
Elo-User/in
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Sind daraus Sanktinen erfolgt, kann das SG bei Klage nicht lapidar damit kommen..
"Auf Grund, das Sie kein persönlichen Schaden genommen haben, wird Ihre Klage abgewiesen." Es macht auch sinn danach zu entscheiden, wie in der Vergangenheit bezüglich AU aussah. Bei dem Verursacher des Urteil, den das JC gegen ALG-Bezieher ausnutzt, war ja offensichtlich, das er sich mit AU`s vor Terminen beim JC gedrückt hat.. Leider und nun haben alle anderen die gleiche Suppe zu löffeln.. Es sei denn, das dieses Urteil z.B. vom Threadstarter gekippt beziehungsweise geknackt wird. Er hat AU nicht zum Fernbleiben von JC-Terminen ausgenutzt und das ist schon mal eine gute Basis ![]()
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Lass Dich nicht verhartzen ! |
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#27 |
Mod.Vorlagen
Registriert seit: 28.04.2013
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Hallo Filch,
das heißt also, dass du einen Widerspruch gegen die Einladungen zu den Meldeterminen eingereicht hattest? Hast du auch den (bereits vorliegenden?) Sanktionsbescheiden wegen den abgesagten Meldeterminen (separat?) widersprochen? Meiner Meinung nach ist das nämlich eine andere Baustelle! AnonNemo |
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#28 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 15.12.2008
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Die zulässige Klageart muss immer das Gericht entscheiden. Ob du der Meinung bist, dass die Feststellungsklage zulässig ist, ist völlig Wurscht.
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Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten. |
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#29 | ||
Elo-User/in
Registriert seit: 19.03.2015
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Ein weiterer Widerspruch läuft wegen der Portokosten zur Absage eines Termins, da habe ich noch keinen Bescheid.
Er hat aber versucht mich mit der Behauptung, er wolle sanktionieren, zu dem 2. Meldetermin zu nötigen. Normalerweise gibt es hier amtliche Vordrucke für die "Anhörung" zu einer Sanktion. Den hat er absichtlich nicht geschickt, sondern den 2. Meldetermin gleichzeitig zur "Anhörung" gemacht um den Druck zu erhöhen. Der SB weiß, dass ich eine Panikstörung und ein Problem mit öffentlichen Verkehrsmitteln habe. Mein Arzt und der Amtsarzt haben das schon in der Vergangenheit bestätigt. Deshalb bin ich so nachtragend... Mein "Fehler" war wohl die AU direkt im Anschluss an den Arzttermin persönlich am Empfang abgegeben zu haben. Ich habe das gemacht, weil ich für den Arztbesuch eh ein Auto geliehen bekommen hatte und der SB mir beim ersten Treffen eingebläut hatte AU "immer" persönlich abzugeben, weil die oft wegkommen würden. Mal abgesehen davon, dass ich mir zu den Meldeterminen kein Auto hätte leihen können, ist es für mich ein Unterschied, ob ich eine Nummer am Empfang ziehe und draußen warte - oder ob ich ein 45 Minuten-Gespräch bei einem garstigen SB habe, der mir mit Kürzung des Existenzminimums droht. @CanisLupusGray Sorry, dass ich hier deinen Thread zerfleddere. Hätte einen eigenen aufmachen sollen. Kann gerne abgetrennt werden. |
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#30 | ||
Mod.Vorlagen
Registriert seit: 28.04.2013
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Im ersten Augenblick habe ich mich angesprochen gefühlt! Sollte ich doch gemeint gewesen sein ... Ich wusste nicht, dass das Gericht bei einer Klage bzgl. abgelehntem Widerspruch wg. einer Einladung zum Meldetermin, oder, einer Klage gegen einen Sanktionsbescheid (aufgrund dem Meldetermin), ... darüber entscheidet, welche der beiden Klagen bearbeitet wird. Natürlich, sollte der Widerspruchsklage stattgegeben werden, hat sich automatisch die Sanktionsklage erledigt. In so einem Fall wird das Gericht (wohl) beide Klagen zusammenfassen.
Die lesen auch nicht jeden Thread bzw. Beitrag durch, und hellsehen können sie auch nicht ![]() |
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#31 | ||
Mod.Vorlagen
Registriert seit: 28.04.2013
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Oh, Mist ...
... ist da;
Damit das LSG BB sich nicht nur auf das SG Berlin verlassen muss. |
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#32 | |
Elo-User/in
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kurzes update:
vom SG hatte ich heute die Erwiderung des JC zur Kenntnis und eventuellen Stellungnahme im Posteingang:
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Wenn ich Politiker wäre, würde ich jetzt für meine Meinungsäußerungen keine Verantwortung übernehmen. |
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#33 |
Elo-User/in
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Schaade, das die SB keine 10% tige Sanktion verhängt hat..
Dann wäre ein im juristischem Sinne "persönlicher Schaden" für Filch entstanden und damit ein abwimmeln des SG nicht mehr möglich gewesen. Ich hoffe trotzdem darauf, das die klage gegen diese Wub-Schei.. den Weg zum Urteil schafft. Sieht das Verfahen gut für Filch aus, ist es auch besser ein Urteil zu verlangen, statt sich mit einem Beschluss abspeisen zu lassen.. Damit dürfte die "Wup-Willkür" in Generalverdachtanwendung endlich erschlagen sein. Im Januar 2014 war ich auch ernsthaft AU (schweren Bandscheibenvorfall in den Halswirbel).. Hatte schon vor Jahren vorgehabt, WUP-Betroffene mit eine medienwirksamen Jobcenteraktion zu unterstützen. Krankentransportliege, Artztbekleidung, Transfusionsflasche, Beatmungsgerät, etc. schon gesammelt.. OP-Anzug und Mundschutz alles da :-) Ich dachte, ok, jetzt habe ich eigenverantwortlich die Gelegenheit, diese Aktion beim JC zu wuppen und woran ist es gescheitert ? Kapazitätsmangel weiterer nur 3 Mitstreiter_Innen, die mit machen.. Das war echt bitter :-((( Also wenn in HH jemand den Mist wie schweren Bandscheibenvorfall hat und SB kommt mit WUP, bitte melden.. Der Aktionsplan verstaubt mir langsam und ist so ausgeschlafen, das Betroffener keinerlei Sorge schieben muss, das Repressionen zu Folge haben.. ![]() ![]()
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#34 |
Elo-User/in
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So, es geht weiter: Nächsten Monat soll vor dem SG verhandelt werden.
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#35 |
Elo-User/in
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na denn man tau! Papiere am Start? wenn ja dann immer her damit - oder auch nicht zwecks Anonymität - ist vielleicht besser manchmal...
Auf jeden Fall halt uns auf dem Laufenden bitte, whatever drücken wir dir die Daumen
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Das ist nur meine Meinung ohne Gewähr ~> "goldene Überlebensregeln": 1 Nur mit Beistand nach § 13 SGB X hingehen, alles mitschreiben 2 Nicht provozieren lassen, stets nach Rechtsgrundlagen fragen 3 Auf "heikle" Fragen mit Gegenfragen antworten 4 Alles schriftlich und nachweisbar kommunizieren 5 Bei "Unklarheiten" *Antrag auf Auskunft und Beratung nach §§ 13-15 SGB I* stellen 6 Das "Amt" mag keine Arbeit :bigsmile: |
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#36 |
Elo-User/in
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Ich drücke dir die Daumen. Bin gespannt auf das Urteil des Sozialgerichtes.
Wegen eines ähnlichen Falles klage ich auch zur Zeit vor dem Sozialgericht, Grund: WUB wird verlangt, AU wurde nicht akzeptiert und ich bekam eine 60 % Sanktion. |
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#37 |
Elo-User/in
Registriert seit: 17.12.2016
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Gibt es bei dir etwas neues swamp? bin auch so auf ein Urteil gespannt... drücke alle Daumen!
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#38 |
Elo-User/in
Registriert seit: 19.03.2016
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Aktueller Stand: ich bekam ein Schreiben vom Sozialgericht mit der beigelegten Beantragung der Klageabweisung des Jobcenters. Das Sozialgericht gab mir auch die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen ( natürlich gemacht und das Schreiben ist schon seit zwei Wochen beim Sozialgericht ).
Nun heißt es abwarten, ich rechne mit mindestens noch 6 Monaten, wenn nicht noch mehr. |
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#39 |
Elo-User/in
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Ich habe auf meiner neuesten Vorlage den gleichen Quark bzgl. WUB stehen.
Ich bin echt gespannt, was da bei herauskommt. Ich drücke die Daumen. ![]() ![]() shibby |
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#40 |
Elo-User/in
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Nicht alleine hingehen. Publikum ist immer besser.
Beschäftige Dich mal mit der Nichtigkeit von VA gem. § 40 SGB X. Eine Klage geht um den Antrag zu erweitern, dass die Nichtigkeit vom Gericht festgestellt wird. |
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#41 |
Elo-User/in
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Moin moin zusammen,
es gibt Neues zu berichten: Heute war Erörterungstermin beim SG. Hier die Kurzfassung: Da ich ja zum Meldetermin erschienen war (auch ohne AU oder WUB) hätte sich die Angelegenheit eigentlich erledigt aber auf Grund der Gefahr einer möglichen Wiederholung des grundlosen Abverlangens einer WUB anlässlich eines Meldetermins erlaubte die Fortsetzungsfeststellungsklage. Der Richter sah - in meinem Einzelfall - die Rechtswidirgkeit als gegeben an, was die Gegenseite (natürlich) zuerst einmal nicht bestätigen wollte. Nach meinem Einwurf, dass es dann wohl doch zu einer Verhandlung kommen müsse, um die Angelegenheit zu klären, betretenes Schweigen und zerknirschtes Na-dann-müssen-wir-in-den-sauren-Apfel-beissen-Gesichter. Letztlich willigte die Gegenseite ein, zuzustimmen, dass die grundlose Forderung einer WUB in einer Einladung, bei einem HE, der bisher keine Zweifel an seiner Meldefähigkeit gegeben hatte, eine unzulässige Ermessensentscheidung ist, der VA (Einladung) rechtswidrig ist und dies zukünftig unterlassen werde (zumindest unter den gleichen Voraussetzungen wie vorliegend. Meine notwendigen Kosten bekomme ich erstattet (Wie macht ihr das? Nur das Papier, wieviel € pro Seite und wie rechnet Ihr eine zweifach bedruckte Seite [Vorder- und Rückseite] ab? Details gibt es, wenn gewünscht, sobald ich die Abschrift vom SG habe. Beste Grüße aus dem Wald CanisLupusGray
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Wenn ich Politiker wäre, würde ich jetzt für meine Meinungsäußerungen keine Verantwortung übernehmen. |
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#42 |
Elo-User/in
Registriert seit: 19.03.2016
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Nur damit ich es richtig verstanden habe: solltest du Erfolg haben mit der Klage, darf das Jc noch immer diese Fantasiebescheinigung verlangen, nur nicht ohne begründeten Verdacht. Im Grunde genommen wäre man aber wieder ganz vorne, da ein Jc weiterhin solche Zettelchen verlangen darf - nur halt erst wenn man ständig mit AU Meldetermine umgeht.
Habe ich das richtig verstanden? Falls ja, dann wäre selbst eine erfolgreiche Klage in meinen Augen kein wirklicher Erfolg, da die Willkür fortgesetzt werden darf.. Keine gesetzliche Grundlage ( ich meine damit keine richterlichen Urteile ) für das Abverlangen einer WUB - somit muss eine AU ausreichen. |
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#43 |
Forumnutzer/in
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#44 |
Forumnutzer/in
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Ich möchte mal auf die ähnlich bestehende Problematik aus dem Arbeitsrecht aufmerksam machen.
Dort hingegen scheitern Arbeitgeber nach meinem Kenntnissstand regelmäßig mit dem Argument "Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit der Unfähigkeit an einem Personalgespräch teilzunehmen". Abmahnungen und auch Kündigungen werden gerichtlich kassiert. Anzumerken sei noch, dass zB auch Krankengeldbezieher wie Sozialleistungsempfänger von der Allgemeinheit finanziert werden (in einem Fall ist es die Solidargemeinschaft, im anderen die Steuerzahler). Zudem ist ein Sozialleistungsbezieher während der Zeit seiner Krankphase von sämtlichen Obliegenheiten aus dem Sozialrechtsverhältnis befreit (Ausnahme §§ 60 ff. SGB I und ärztlicher Termin nach § 309 SGB III). Er muss keine Bewerbungsbemühungen tätigen, nicht an Maßnahmen teilnehmen, keine Vorstellungsgespräche vereinbaren oder an ihnen teilnehmen usw. Das BAG hat sogar betont, dass eine dennoch verlangte Teilnahme an einem Personalgespräch während der Krankheitsphase ein besonderes berechtigtes Interesse benötigt (Az. 10 AZR 596/15). Es wäre begrüßenswert, wenn die Sozialgerichte ihre Position noch mal überdenken, denn ihre Argumentation ist schlicht nicht haltbar und wohl eher ideologischer Natur |
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#45 |
Elo-User/in
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ups - im moment etwas gestresst - gesundheitl. Probleme. sorry
Ich schreibe dieser Tage mal die Abschrift des Erörterungstermins ab und setze sie hier ein.
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#46 |
Elo-User/in
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Gibt es Neuigkeiten?
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#47 |
Elo-User/in
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Ich bitte um etwas Geduld.
Habe letzte Woche meinen Hund erlösen müssen ![]() Das geht mächtig an die Nieren :-(
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#48 |
Elo-User/in
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Das tut mir sehr leid.
Möchte Dir eine dicke Umarmung schicken. ![]() Lieben Gruss Dallith |
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#49 |
Forumnutzer/in
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Das tut mir auch sehr leid.
Ich fühle mit Dir. |
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#50 |
Elo-User/in
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Hallo CanisLupusGray,
wenn ein Freund geht, dann tut es sehr weh. Er ist Familie, Freund und Kind: somit ein Lebensinhalt. Die Trauer erschlägt mich jedesmal, wenn eines der Tiere gehe muss. Ich versuche immer diese Trauer dadurch zu bekämpfen, dass ich mich freue, diesen Freund an meiner Seite gehabt zu haben. Es hilft lange nichts, der Platz ist leer, das Herz ist schwer. So lange Du ihn in aber in Deinem Herzen trägst, ist er hier bei Dir. Das ist nicht viel ... und dennoch viel mehr als manche Menschen jemals gehabt haben oder haben werde: ehrliche Freundschaft, spontane Freude und ein liebendes Herz. Viel Kraft wünscht Dir Katzenstube |
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