ALG II - Sanktion, Kürzung, Sperre Alles rund um Sanktion bzw. Leistungsentzug oder -kürzung bei ALG 2 |
![]() |
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#26 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 03.12.2017
Beiträge: 15
![]() |
![]()
@Merse
nein, 10 Bewerbungen pro Monat = 60 Bewerbungen für 6 Monate |
![]() |
![]() |
![]() |
#27 |
Elo-User/in
Registriert seit: 06.03.2015
Beiträge: 290
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Hab ich glatt übersehen, dass hier noch eine feste Gültigkeitsdauer vereinbart wurde - aktuell heißt es nur noch "bis auf weiteres".
Hat der Vermittlungsverschlag eine eigene RFB? Im PDF ist keine. Eine allgemeine Pflicht zur Bewerbung in der EGV reicht nicht, eine RFB hat zeitnah zu erfolgen. |
![]() |
![]() |
![]() |
#28 |
Elo-User/in
Registriert seit: 02.09.2016
Ort: Bayern im Norden
Beiträge: 766
![]() ![]() ![]() |
![]() Es zählen auch Anrufen,e Mail und persöhnlich Bewerben dazu. ![]()
__
Installiere Winter. █████████░░░░░░░░░░░░ 39 % fertig Installation fehlgeschlagen! 404 Fehler: Winter wurde nicht gefunden. Versuche es bitte später nochmal. |
![]() |
![]() |
![]() |
#29 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 03.12.2017
Beiträge: 15
![]() |
![]()
@Merse
In der EGV auf Seite 3 ist eine RFB. |
![]() |
![]() |
![]() |
#30 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 06.03.2015
Beiträge: 290
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Deswegen der Hinweis, dass eine RFB zeitnah zu erfolgen hat. Irgendwann vorher eine pauschale Belehrung in der EGV ist nicht zeitnah. Dazu gibts irgendwo ein Urteil, müsste man raussuchen.
Nachtrag:
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#31 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 03.12.2017
Beiträge: 15
![]() |
![]()
D.h., man muss evtl. dagegen klagen. Die Anhörungsfrist Sanktion für die fehlende Bewerbungsliste ist ja schon vorbei. Und eine Sanktion aus diesem Grund gibt es ja schon.
Sollen wir erst Überprüfungsantrag stellen? Und wenn ja, wie macht man das? |
![]() |
![]() |
![]() |
#32 |
Elo-User/in
![]() Registriert seit: 03.12.2017
Beiträge: 15
![]() |
![]()
Gerade unter dem Stichwort Überprüfungsantrag gesucht. Dazu muss es erst einen abgeänderten Bescheid geben. Soviel ich weiß, haben wir den gar nicht. Muss ich erst zuhause noch einmal in Ruhe nachsehen.
Dann kann man keinen Überprüfungsantrag stellen - oder? |
![]() |
![]() |
![]() |
#33 | ||
Elo-User/in
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 5.982
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
__
"Rules and responsibilities. These are the ties that bind us. If we did otherwise, we would not be ourselves. I will do what I have to, and I will do what I must. The only announcement is, that there is no announcement... quote the Raven, nevermore." - RAVEN |
||
![]() |
![]() |
![]() |
#34 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 15.08.2013
Beiträge: 173
![]() |
![]()
Da der Sohn auch Spielsüchtig ist muss besonders darauf geachtet werden ob er überhaupt in der Lage ist sich zu Bewerben eine Arbeit und Meldetermine wahrzunehmen. Minderung Meldetermin darf nur einmal Sanktioniert werden wenn der Sohn keinen wichtigen Grund angeben kann warum er den Termin ferngeblieben ist. Er hat aber einen wichtigen Grund seine Spielsucht die als Krankheit anerkannt ist und demzufolge auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und auch darum keine EGV mit Ihm vereinbart werden darf. §§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung (1) Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung feststellen (Potenzialanalyse). Quelle: http://harald-thome.de/fa/harald-tho...20.10.2016.pdf Addierung von Sanktionen rechtswidrig keine erneute Pflichtverletzung durch Verweigerung eines weiteren Meldetermins. Nach der Systematik des §§ 31 Abs. 3 SGB II in der ab 1. Januar 2007 und auch im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung von §§ 31 Abs. 3 SGB II (im Folgenden: a.F.; ebs. heute §§ 31 a SGB II) differenzierte dieser hinsichtlich des Umfangs der Sanktionierung strikt danach, ob es sich um eine erstmalige, eine erste wiederholte Obliegenheitsverletzung oder eine weitere wiederholte Obliegenheitsverletzung handelt (vgl. hierzu und zum Folgenden auch BSG, 09.11.2010 – B 4 AS 27/10 R; außerdem Berlit in LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, §§ 31 Rdnr. 86; ders., Das Sanktionensystem des SGB II, ZFSH/SGB 2008, 3, 14). Daher bedarf es bei wiederholten Meldeversäumnissen der vorangegangenen Feststellung eines anderen (ggf. bereits wiederholten) Meldeversäumnisses mit einem Absenkungsbetrag der niedrigeren Stufe. Aus dieser Systematik wird auch die Funktion der Regelung, nämlich den Betroffenen vor einer wiederholten Pflichtverletzung zu warnen, deutlich (vgl. auch Sächs. LSG, 01.11.2007 L 3 B 292/07 AS-ER, das von einem appellativen und edukatorischen Zweck der Vorschrift spricht). Liegt ein wiederholtes Meldeversäumnis nicht vor, scheidet auch eine Erhöhung des Minderungsbetrags durch eine zeitgleiche Absenkung mittels zweier (oder mehrerer) gesonderter Minderungsbescheide mit gleichem Absenkungsbetrag aus, die im Ergebnis zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes II im gleichen oder ggf. sogar höheren Umfang führen können; andernfalls würde das gesetzgeberische Konzept der gestuften Absenkung umgangen. Ein Bescheid, der ein weiteres Meldeversäumnis vor Erlass eines Bescheides wegen des vorangegangenen zum Gegenstand hat, kann daher auch nicht teilweise, also mit einer Minderung in gleicher Höhe wie bei dem vorangegangenen Bescheid, als rechtmäßig angesehen werden (vgl. nochmals BSG, 09.11.2010 – B 4 AS 27/10 R). Quelle: sozialrechtsexperte: Bei einer Meldeaufforderung handelte es sich um einen Verwaltungsakt- Sanktionierung bei wiederholter oder fortgesetzter Obliegenheitsverletzung VV Vermittlungsvorschlag mit Kranken Spielsüchtigen sind auch nicht zulässig da er Krank ist (Spielsüchtig) Quelle: Was ist Spielsucht? - Ursachen, Symptome, Behandlung >> Krank.de Sie spielen häufiger, machen immer schnellere Spiele, machen höhere Einsätze, brechen ihren Vorsatz, nicht mehr zu spielen oder längere Spielpausen zu machen und ihre Gedanken kreisen ständig ums Spielen. Die Welt außerhalb der Spielhalle wird langweilig. §§ 10 SGB II Zumutbarkeit von Arbeit 1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass 1. sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist ( Spielsucht ist eine Krankheit ) Quelle: http://harald-thome.de/fa/redakteur/...30.03.2017.pdf Er sollte einen Überprüfungsantrag machen und dort die Gründe angeben warum er die Meldetermine nicht wahrnehmen konnte und den VV Vermittlungsvorschlag nicht nachgekommen ist. Daher auch eine Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig ist. Begründung Spielsüchtig. Damit sind alle Sanktionen für den Sohn rechtswidrig. WICHTIG Es muss aber ein Attest vom Arzt vorliegen das er Spielsüchtig ist. Wurde den im Einladungsschreiben darauf Hingewiesen das der Termin zu einer anderen Uhrzeit Zeitgemäß vor Schließung des Jobcenter am gleichen Tag wahrgenommen werden kann. Wenn nicht ist die RFB Fehlerhaft und rechtswidrig. Meldeversäumnis und Rechtsfolgenbelehrung SG Leipzig, Beschluss v. 09.09.2016 - S 22 AS 2098/16 ER Meldeversäumnis und Rechtsfolgenbelehrung Sanktion ist rechtswidrig, wenn die schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen unvollständig ist, denn sie enthält nur einen Hinweis auf §§ 309 SGB III, ohne den Regelungsgehalt des §§ 309 Abs. 3 Satz 2 SGB III zu erläutern. Leitsatz ( Juris ) Die Belehrung über die Rechtsfolgen in einer Aufforderung, sich an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Tageszeit zu melden, ist zumindest dann unvollständig, wenn die Rechtsfolgenbelehrung unter Bezug auf den Gesetzestext zwar erläutert, wann eine Verletzung der Meldepflicht vorliegt, ohne jedoch darauf hinzuweisen, dass der Meldepflicht auch nachgekommen wird, wenn sich zu einer anderen Zeit am selben Tag gemeldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker KW 39/2016 Geändert von verweigerer (06.12.2017 um 16:02 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#35 | |
Elo-User/in
Registriert seit: 02.09.2016
Ort: Bayern im Norden
Beiträge: 766
![]() ![]() ![]() |
![]()
![]()
__
Installiere Winter. █████████░░░░░░░░░░░░ 39 % fertig Installation fehlgeschlagen! 404 Fehler: Winter wurde nicht gefunden. Versuche es bitte später nochmal. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#36 | |||
Elo-User/in
Registriert seit: 31.12.2010
Beiträge: 5.982
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
Die genannte BSG Entscheidung ist überholt:
__
"Rules and responsibilities. These are the ties that bind us. If we did otherwise, we would not be ourselves. I will do what I have to, and I will do what I must. The only announcement is, that there is no announcement... quote the Raven, nevermore." - RAVEN |
|||
![]() |
![]() |
![]() |
#37 | ||||
Elo-User/in
Registriert seit: 06.03.2015
Beiträge: 290
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]()
|
||||
![]() |
![]() |
![]() |
Stichwortsuche |
fallmanager, mehrfache, sanktion, termin |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Sanktion 10% wegen Termin Brief nicht erhalten | Olii | ALG II - Sanktion, Kürzung, Sperre | 29 | 21.06.2016 23:53 |
Sanktion wegen nicht erhaltenen Termin. | bonny5 | ALG II - Sanktion, Kürzung, Sperre | 38 | 31.07.2015 21:39 |
Termin beim Fallmanager | lilime | AfA /Jobcenter / Optionskommunen | 13 | 30.06.2014 18:44 |
Mehrfache Sanktion für gleiche "Maßnahme" möglich??? | Claudia34 | ALG II | 19 | 17.02.2014 21:43 |
Sanktion wegen nicht erscheinen zum Termin | Defence | Allgemeine Fragen | 67 | 06.02.2011 17:43 |