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#1 |
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![]() ![]() ich bin jetzt Erwerbsunfähigkeitsrenter auf Dauer. Davor bekam ich die Rente für 1 Jahr dann für 2 Jahre. Im Jahr 2008 lief die 2 jährige Rente wieder aus und die Deutsche Rentenversicherung hat mir geraten Arbeitslosengeld beim Arbeitsamt zu beantragen was ich auch gemacht habe. Ich habe dann ALG pünktlich am 30.09.08 bekommen - am 08.10.08 bekam ich dann meine Rente wieder ausbezahlt. Leider habe ich das aber erst im Dezember bemerkt und gleich der Rentenversicherung mitgeteilt. Da ich aber zeitgleich eine größere Rückzahlung von der Krankenkasse und einen Geldeingang durch ein Immobiliengeschäft erwartet habe ist mir nicht aufgefallen das daß Arbeitsamt auch gezahlt hat. Das ALG und die Rente habe ich verbraucht für alte Rechnungen und für Schulden die ich zurückgezahlt habe - jetzt ist mein Konto wieder auf 0€ Nun habe ich einen neuen Bescheid von der Rentenversicherung erhalten dabei wird mir mitgeteilt dass ich vom 1.2. bis September 09 nur die Hälfte meiner Rente bekomme die andere Hälfte wird ans Arbeitsamt überwiesen. Nur von dieser Hälfte kann ich nicht leben. Widerspruch habe ich eingelegt. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich noch? Wer kennt Gerichts Entscheidungen in dieser Sache? Bitte alle Links und Gerichts Urteile mitteilen. Danke für jede Hilfe. Mir freundlichen Grüßen Reinhold M |
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#2 | |||
Gast
Beiträge: n/a
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Irgendwie verstehe ich nicht ganz: Hast Du denn die ARGE informiert, daß Du Rente erhältst?
An Deiner Stelle würde ich versuchen evtl. ein Darlehen (von der ARGE) zu erhalten. Mehr Rat habe ich nicht. Vielleicht schreibt hierzu noch jemand anders. |
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