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#1 |
Gast
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Diesen Monat werde ich das erste mal Arbeitslos werden. Leider! :(
Nach langen überlegungen haben mein Mann und ich uns entschieden ins Ausland zu gehen. Vorab möchten wir uns dort aber umsehen. Die 3 Wochen Urlaub die mir als ALG1 Empfänger zustehen, dürften dafür aber nicht reichen. Meine Frage: Gibt es die Möglichkeit sich von der AAG freistellen zu lassen. Also auf Leistungen für einen bestimmten Zeitraum zu versichten? |
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#2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ja diese Möglichkeit gibt es. Wielange kann ich nicht genau sagen, aber ich denke mal 2 Jahre sind machbar. Wichtig ist, dass du dich sofort arbeitslos meldest, damit du keine Sperrzeit bekommst. Evtl. kennt jemand sich hier genauer noch in den Fristen aus.
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#3 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 06.10.2005
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Beiträge: 1.498
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Also ich habe mal mitbekommen, dass Du in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit eh keinen Urlaub von dennen bekommst.
Grüße Thorsten
__
Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung |
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#4 |
Elo-User/in
Registriert seit: 22.07.2005
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Beiträge: 13
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Stopp +++ Stopp
Willst Du dich im Ausland umsehen, um dort Arbeit zu finden und eventuell auswandern? Das ist doch kein Urlaub! Man kann in Länder der EU zzgl. Schweiz seinen regulären Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu 3 Monate (oder waren es 90 Tage, egal) mitnehmen. Auch in den ersten 3 Monaten. Melde Dich beim Amt arbeitslos und sprich die Zauberformel "Ich möchte mich über E 303 informieren." Da werden Sie geholfen :hug: Ich helf ja auch gern, bin aber recht selten hier, sorry.
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Wer nur aus Fehlern lernt wird nie was richtig machen |
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Vielen Dank für die Info.
Von E303 habe ich schon gehört. Bekommt man aber nur (soweit mir bekannt) wenn man sich beim ausländische Arbeitsamt als arbeitslos meldet. Problem: Ich spreche Spanisch nur leidlich. In den Spanischen-Ämter kommt man mit Deutsch und Englisch nicht sehr weit. Deshalb wollte ich lieber für eine Weile keine Leistung beziehen und mich auf eigene Faust umsehen. Arbeitslos gemeldet habe ich mich bereits, den Antrag auf Leistung aber noch nicht gestellt. Ich wollte mich noch kundig machen ob das auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich ist. |
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#6 |
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Laut internen Geschäftsanweisungen gibt es keine E303 für ALG II-Empfänger und angeblich gibt es da auch eine Ausnahmeregelung, die ALG II-Empfänger von dieser Regelung der "Mitnahme von Leistungen" ausschließt.
Das ist VO (EWG) Nr. 1408/71, Anhang II a und Verordnung (EG) Nr. 629/2006 (laut BA-Intern Veröffentlichung). Leider ist dieser Text derart kompliziert, dass ich die Richtigkeit nicht bestätigen kann. Dies schränkt die Möglichkeiten der Arbeitssuche von ALG II Empfängern ein und ich bezweifle, dass dies mit dem Recht der Freizügigkeit zu vereinbaren ist. Alternativ kann man ja auch seinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten und man darf so oft/lange es nötig ist, sich im Ausland zur Jobsuche aufhalten (meine Rechtsauffassung), die ARGEn verweigern sich aber teilweise, die Reisekosten zu übernehmen. Das hat auch den Nachteil, dass man nur bei dem Erhalt des E303 vom Arbeitsamt im Ausland entsprechend betreut wird, weil die Leistungen von der ausländischen Stelle bezahlt werden müssen. Wenn man ohne E303 sich im Ausland zur Arbeitssuche aufhält, wird man wie ein Tourist behandelt und je nach örtl. Situation hat die ausländische Behörde kein Interesse an einer Unterstützung bei der Arbeitssuche. LG K. |
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#7 |
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Hallo,
was ich immer wieder nicht verstehen kann, dass Menschen mit leidlichen Kenntnissen der Landessprache auswandern wollen... Daggi hat das Problem ja schon erkannt mit den Behörden... Jeder durchschnittlich begabte Mensch sollte wissen, dass dann erst mal hinsetzen und Sprache büffeln dran ist BEVOR er/sie geht... JA, DAS kostet Geld und Zeit, aber sicherlich auch Nerven wenn im Ausland etwas schiefgeht.... Dopamin
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Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. ![]() Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) |
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#8 | |
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Ausserdem kann man sogar bei den Behörden erwarten, dass man einen Dolmetscher gestellt bekommt. Wenn ein Arbeitgeber trotz mangelnder Sprachkenntnisse jemanden einstellt, dann ist das doch eine Sache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. In vielen Firmen wird nur englisch gesprochen "Konzernsprache" und deutsch ist bestimmt Konzernsprache bei SEAT. Ich kannte einen Engländer, der hat 10 Jahre in Stuttgart gelebt und sprach immer noch kein richtiges Deutsch. Er hatte einen guten Job bei SEL Alcatel. Natürlich haben alle seine Kollegen und Freunde Englisch gesprochen, er hatte es sozusagen nicht nötig Deutsch zu lernen. Also bitte keine Pauschalverurteilungen!! Die sind nicht sehr hilfreich. |
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#9 | |
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Für mich stellt sich überhaupt die Frage, ob ich Arbeitslosengeld beantragen soll, da ich voraussichtlich mehr Steuern auf die Abfindung zahlen muß - die ich bei geringem Einkommen ja ggfs. über den Lohnsteuerausgleich wieder zurückerhalten kann - als ich in einem Jahr an Alg I bekäme, auch wenn ich berücksichtige, daß ich mich dann selbst krankenversichern muß. Die optimale Lösung wäre für mich, wenn ich erst ab Januar 2008 Arbeitslosengeld beantragen könnte, auch wenn ich bis dahin gesperrt würde. Ich weiß aber nicht, ob das geht - weiß hier jemand mehr? Im obigen Beitrag verstehe ich den Bezug zu ALG II nicht: Daggi schreibt ja, daß sie jetzt erst erwerbslos wird - das hat doch mit ALG II gar nichts zu tun?! |
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#10 |
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KM1956,
dies ist in kurzer Zeit der zweite oder dritte Thread der sich um dieses Thema rankt... Bist Du sicher, dass einem im Ausland ein Dolmetscher zusteht wie hier? Wird der dort auch vom Staat finanziert oder doch selbst? ICH weiß es nicht und ich wär daher vorsichtig... Ist nur MEINE Meinung. Ich war jahrelang mit einem Briten zusammen, dadurch kenne ich auch viele die hier leben und wenig Deutschkenntnisse haben, weil sie es selten brauchen. Wir waren schon getrennt, da bekam mein Ex gesundheitliche Probleme und dadurch auch finanzielle... DAS wars ohne Deutsch... Ich bin einfach der Meinung man sollte den einen oder anderen B-Plan im Ärmel haben falls Plan A nicht klappt... WAS ist DARAN so schlimm? Dopamin
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#11 | |
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Deine Abfindung muß ggf erstmal aufgebraucht werden - aber wegen der Krankenversicherung sollst Du Dich sowieso (meines Erachtens) melden. Das E303 steht Dir frühestens nach 1 Monat nach Arbeitslosmeldung zu als ALGI-Empfänger. Daher würde ich, falls eine Arbeit im Ausland für Dich in Frage kommt - mir das mit der Arbeitslos-Meldung gut überlegen. Du wirst doch erst gesperrt, wenn Du dich arbeitslos meldest, oder habe ich da was falsch verstanden. Wenn Du Dich verspätet meldest, dann sowieso. Irgendwo steht das geschrieben. Laß Die eine Broschüre über Rechte und Pflichten von der Agentur geben. Neu und sicher ist auf jeden Fall, dass Du Dich sofort mit einem Arbeitsberater in Verbindung setzen mußt, sobald Du von der drohenden Kündigung erfährst. Also, setze Dich mit der für Dich zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung und lasse Dich beraten, auch was die Anrechnung Abfindung anbetrifft. Notfalls mache danach noch einen Termin mit einer Arbeitsloseninitiative vor Ort und wenn Dir die Antwort der Arbeitsagentur nicht paßt, lasse Dir eine schriftliche Begründung geben mit allen § etc, die in Deinem Falle angewendet würden. Das würde ich dann in Ruhe notfalls von einem Anwalt prüfen lassen. Du könntest aber ja sofort vermittelt werden, was spricht dagegen? Dann kannst Du auch die Abfindung behalten. LG |
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#12 | ||
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Was ich definitiv (von meinem Anwalt) weiß, ist, daß die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird und daß ich die Abfindung auch nicht aufbrauchen muß, bevor ich ALG I bekomme. Das ALG I bemißt sich ausschließlich nach dem vorherigen Gehalt.
Und der Teil der Abfindung, den ich versteuere, ist höher als das Alg, das ich bekäme. Deswegen meine ursprüngliche Frage, ob man sich auch mit Verzögerung arbeitslos (mit Antrag auf Alg I) melden kann. Aber das scheint nicht der Fall zu sein. Ich möchte mich halt ungern ohne Not diesen Behördenmühlen ausliefern. Und wenn ich die Rückzahlung aus der Steuer bekäme, können die meinetwegen auch ihr Geld behalten. |
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