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#1 |
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Beiträge: 8
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Hallo,
Ich beziehe seit kurzem Arbeitlosengeld. Nun habe auch ich eine Zuweisung in eine Eingliederungsmaßnahme bekommen und heute war die erste Infoveranstaltung. Es geht wohl um Bewerbungstraining, aber der beauftragte Träger sprach auch von einem Praktikum, welches man unter Umständen machen sollte. Wir sollen Fragebögen ausfüllen zu unseren beruflichen Kenntnissen usw.. In einer Frage heisst es, ob man bereit ist ein Praktikum zu machen bzw. Probearbeit zu leisten und wenn Nein - Warum nicht? Ist das jetzt eine Fangfrage, die wenn man sie mit nein beantwortet eine Sperrzeit oder Leistungskürzung zur Folge hat? Kann man ein solches Praktikum ablehnen und mit welcher Begründung? Ich hoffe jemand kennt sich hier besser aus als ich. grüsse Hannes |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 14.03.2006
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ist etwas knifflig das ganze
finde das so in der form schon eine sauerei was die da abziehn ablehnen kannst das leider nur wenn du einen triftigen grund hast sonnst nicht probearbeiten würde ich ja ankreuzen mit den zusatz nur 3 tage lang nicht länger bei solchen geschichten muss man höllisch aufpassen wie man da vor geht |
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#3 |
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Registriert seit: 10.06.2007
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Habe von meinen Kollegen in der hiesigen Maßnahme, die teilweise auch ein Praktikum absolvieren müssen, erfahren, daß solche Ideen eigentlich nur vom Arbeitsamt stammen. Daher also Vorsicht bei einer etwaigen Ablehnung.
Gut möglich, daß sie ohnehin den ganzen Fragebogen weiterleiten. Insoweit würde ich ´mal nachfragen - notfalls unter dem Deckmantel des Datenschutzes (hast schließlich ein Recht darauf, wer da was von Dir erfährt). Ein Praktikum gibt aus meiner Sicht nur Sinn, wenn es sich um den Einstieg in einen Beruf handelt, der mit dem von Dir ursprünglich erlernten so gar nichts zu tun hat. Darüber sollte man mit seinem SB eigentlich problemlos reden können. Eine Dozentin erzählte letztens übrigens, daß ein Steuerberater bis auf eine Sekretärin jahrelang und nahtlos nur Praktikanten (entgeltlos) beschäftigt hatte, ohne im Traume daran zu denken, den Arbeitsplatz auch wirklich mit einen von ihnen langfristig zu besetzen. (hat nach Jahren denn auch eins auf die Mütze bekommen) |
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#4 |
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Beiträge: 8
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Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. ich denke auch, dass ein solches Praktikum doch eher dazu abzielt die Leute unter Druck zu setzen. na klar, wenn die mir einen guten Job anbieten, bin ich gerne bereit notfalls auch erstmal eine Woche dort ein Praktikum zu machen. aber das ist doch sicherlich nicht der Fall. Ich würde mich sehr freuen noch mehr Erfahrungsberichte zu diesem Thema zu bekommen. Vielleicht jemand, der es tatsächlich darauf ankommen lassen hat und das Praktikum abgelehnt hat. Grüsse Hannes |
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#5 | ||
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Beiträge: 1.263
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Ich würde Ja und Nein ankreuzen!
In der Begründung (Nein) würde ich dann folgende Sätze schreiben:
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#6 |
Elo-User/in
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...und vertraglich sämtliche Unkosten, welche dir im Praktikum entstehen, schriftlich im Praktikumsvertrag festhalten(und natürlich vom Maßnahmeträger erstatten lassen), von Arbeitsmitteln bis hin zu Fahrtkosten (mir wollten Sie keine Arbeitsschuhe geben..)
Keine Klauseln wie "Schadenersatzpflicht bei schuldhaftem Abbruch einer Maßnahme" unerschreiben (du wirst in so einem Fall nie beweisen können wer nun schuld hatte); berufe dich aufs Grundgesetz Artikel2 Handlungsfreiheit der Person |
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#7 |
Elo-User/in
Registriert seit: 04.11.2005
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...desweiteren gibt es in keinem Gesetz irgendeine Verpflichtung zu einem Praktikum (es sei denn du hast bereits irgendwo hierfür unterschrieben); verlange eine klare Zielsetzung (schriftlich) inwiefern dich so eine Maßnahme in den ersten Arbeitsmarkt integriert und inwieweit ein Zusammenhang zu deinen bisherigen Kenntnissen und Fähigkeiten besteht (ich sollte ein Praktikum in einem ganz anderen Berufsfeld tätigen). Oft wird ein Praktikum in bestimmten Betrieben,mit dem der Bildungsträger bereits vorher schon Absprachen getroffen hat, den leuten auf die Backe gedrückt (wenn du selbst nichts anderes hast), aber es wird nicht auf deine Fähigkeiten eingegangen.
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#8 |
Gast
Beiträge: n/a
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Er möge sich doch bitte nach der 58-er Regelung bei dem SB erkundigen. Dann lässt man ihn mit Maßnahmen und EGVs in Ruhe. Das müsste er aber noch in diesem Jahr machen, denn nächstes Jahr gilt sie nicht mehr.
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#9 |
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Registriert seit: 10.06.2007
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Was ist die 58er Regelung? Bezieht die sich auf den Geburtsjahrgang?
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#10 |
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Hallo.
„58er Regelung“ Arbeitslose, die 58 oder älter sind, werden von der Arbeitsagentur automatisch aufgefordert, eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Arbeitslosen tauchen dann in keiner Statistik mehr auf. Sie bekommen weiterhin Arbeitslosengeld, müssen sich aber verpflichten, zum frühestmöglichen (abschlagfreien!) Zeitpunkt eine Altersrente zu beantragen. Diese so genannte 58er-Regelung ist bis Ende 2007 verlängert worden. Sie soll es älteren Arbeitslosen erleichtern, ihr Arbeitslosengeld zu erhalten, ohne noch größere Anstrengungen unternehmen zu müssen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Der Arbeitslose ist nicht verpflichtet, den Antrag bereits dann zu stellen, wenn er nur eine vorzeitige Altersrente mit Abschlag bekommen könnte. http://www.deutsche-rentenversicheru..._regelung.html
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Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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#11 |
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Beiträge: 8
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Hallo,
danke nochmal für Eure Tips! Nein, bis zur 58er Regelung habe ich noch 23 Jährchen Zeit... Grüsse Hannes |
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#12 |
Elo-User/in
Registriert seit: 14.03.2006
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also
kommt immer drauf an das praktika sollte eigentlich dazu da sein um leute in arbeit zu vermitteln leider gehn viele firmen hin und nutzen das ganze aus was jedem bekannt sein dürfte es gibt beruffe da geht das nicht ohne praktika um danach eine einstellung zu bekommen ablehnen das ganze kann man nur mit trifftigen gründen da das ganze eine eingliederungsmassnahme ist gehört das leider mitdazu vorteil das ganze man kann sich sein praktika betrieb selber suchen und es dort machen stutzig würde das ganze mich machen wenn der träger dir ein unternehmen zuweist und somit man kein selbsgesuchtes unternehmen nutzen darf fürs parktikum sollte das so sein dann sollte man sofort zum seinen FM SB hin und dem das mitteilen aber sonnst hat man kaum eine chance ein praktika generell abzulehnen bei einer eingliederungsmassnahme |
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#13 |
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hallo Wusel,
die begründen das mit dem Praktikum so: man soll z.b. 3 wochen praktikum machen in einem betrieb, der sich für einen interessiert um zu sehen, ob man die Leistungen bringt und dann hätte man gute Chancen übernommen zu werden. Welche Berufe meinst du, in denen es nicht ohne Praktikum geht um eine Einstellung zu bekommen? Grüsse Hannes |
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#14 |
Elo-User/in
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beruffkraffahere in gefahrgut transport z.b
da die einarbeitung lange dauert geht eine einstellung in diesen bereich nur noch übers praktika ab 2008 wirts noch schlimmer da die zukünftigen fahrer die EU rechtsvorschriften auch wissen müssen und so einiges mehr das ist ein bereich da gehts nur übers praktikum nun zu dem hier man soll z.b. 3 wochen praktikum machen in einem betrieb, der sich für einen interessiert um zu sehen, ob man die Leistungen bringt und dann hätte man gute Chancen übernommen zu werden da heist es aufpassen aber ganz gut aufpassen schon die aussage passt mir persöhnlich nicht so ganz da wird schon einen vorgeschrieben wo man in welchen bereich und firmen sein praktika machen MUSS frage deinen träger mal nach eigen gesuchten praktika unternehmen ob das zugelassen wird ein träger der gut ist läst euch als erstes selber ein praktikumplatz suchen nach eurer wahl und sollte man bis datum XXX nix gefunden haben dann erst kann eine zuweisung vom träger erfolgen das machen seriöse träger so sollte aber das nicht erlaubt sein und mann MUSS deren praktika stellen anehmen die die dir zuweisen dann sollte man schnell abstand nehmen vom träger das heist sofort zur behörde das melden und den träger mal überprüffen lassen aber wie gesagt frag nach und dann siehst du was die dir sagen |
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