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#1 |
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Hallo, ich bin ab 1.06.07 arbeitslos, habe mich am 23.04.07 arbeitslos gemeldet und wunder mich das mich bisher kein Vermittler zu einem Gespräch eingeladen hat. Dachte gehst heute mal beim Arbeitsamt vorbei und hakst nach. Dort erfahre ich das wenn meine Frau ALG2 bezieht und ich als verheirateter Ehemann dort in der Bedarfsgemeinschaft aufgeführt bin für meine Person der Vermittler des ALG2 Amtes für mich verantwortlich ist, Arbeitslosengeld bekomme ich vom Arbeitsamt dann aber für die Vermittlung ist für mich nur das ALG2 Amt verantwortlich. Ist das denn Rechtens?
Ich habe 1 Jahr 5 Monate gearbeitet, wielange steht mir Arbeitslosengeld zu und warum werde ich dem ALG2 Amt zugeordnet für die Vermittlung? ich bin doch eine Eigenständige Person... hmm geht mir irgendwie nicht in den Kopf Würde mich freuen wenn Ihr mich diesbezüglich Aufklären könntet ;) |
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#2 |
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Also in wie weit das Rechtmässig ist dass weiss ich leider auch nicht, aber ich weiss wie die Qualität der Vermittlung bei uns im ALG II aussieht: "Ich mache dass so wie Sie, ich gucke morgens in die Zeitung ob was passendes für Sie dabei ist" (Zitat meiner Fallmanagerin).
Ich fände es auch interessant zu erfahren wie die Zuständigkeiten dabei rechtlich geregelt sind. x x Alex. x
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Aegroti salus suprema lex. Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :) --- Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten. |
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#3 |
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jo wäre mal interessant zu wissen wie das ist, übrigens haben die vor nicht allzu langer Zeit mal einen Beitrag im RBB oder ORB gebracht, in dem wurde mehr oder weniger zum Ausdruck gebracht das das Arbeitsamt und das ALG2 Amt im direkten Konkurenzkampf stehen wer mehr Leute vermittle, Fakt ist hierbei das die Anfragen für offene Stellen zuerst an das Arbeitsamt gehen bevor das ALG2 Amt was davon erfährt. Das ALG 2 Amt bekommt den kläglichen Rest sofern noch etwas übrigbleibt. Daher bin ich ja so sauer das ich nun den ALG2 Amt wieder zugeordnet werde, sicher bewerbe ich mich auch Blind bei sämtlichen Firmen aber oftmals erfährt das Arbeitsamt doch mehr.
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#4 |
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Also bei U 25 ist das klar, aber ich denke das jemand aus ALG I anders vermittelt wird als aus ALG II heraus, kann aber natürlich beim selben Sachbearbeiter sein, Personalknappheit
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Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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#5 |
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nene bei uns ist alg2 und das Arbeitsamt an 2 verschiedenen Stellen also getrennt
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#6 |
Gast
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@Pitti666
Ihr erhaltet ergänzendes ALG II, daher bildest du mit deiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft. Aus diesm Grund ist auch für dich die Arge für deine Vermittlung zuständig. |
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#7 | |
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#8 |
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danke euch für eure antworten, anscheinend ist dem wohl wirklich so, unfassbar wie man gleich ins Abseits befördert wird nur weil der Partner schon alg2 bekommt :(
nun aber die nächste Frage: Ich bekomme nun arbeitslosengeld, bin beim alg 2 amt zum Vermittler eingeladen worden der nun mit mir eine Eingliederungsvereinbarung machen will (ich erhalte Arbeitslosengeld was man hierbei nicht vergessen sollte) muss ich denn diese Eingliederungsvereinbarug unterschreiben oder kann ich mich mit dem Vermerk ( ich bin noch kein ALG2 Empfänger) diese generell ablehnen? Denn da würden mehr Pflichten drinstehen als wie ich Förderung erhalten würde. Angeblich war ja mal die Rede von Fordern und Fördern. Von Fördern ist aber nicht viel da :( Meine Anfrage eine Schule zum MCSE oder MCSA zu machen wurde gleich abgelehnt. |
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#9 |
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*nochmalnachobenschieb*
weiss wer ob ich als ALG1 Empfänger beim ALG2 Amt eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben muss? |
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