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#1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich bin neu hier und möchte mal unser Problem veröffentlichen. Mach es mal in Stichpunkten, damit es keinem langweilig wird! arbeitslos seit August 2005 42 Jahre gearbeitet 80 % schwerbehindert damals 56 Jahre alt 1. Bewilligungsbescheid von der Arbeitsagentur im Juli 2005 - Bezugsdauer 960 Tage März 2007: Arbeitsagentur erklärt 1. Bescheid von 2005 ungültig und erstellt einen neuen Bewilligungsbescheid - Bezugsdauer 780 Tage Wir legen Widerspruch ein Mai 2007: Widerspruch wird abgelehnt! Begründung: Der Begünstigte hat grob fahrlässig gehandelt, da er das Merkblatt für Arbeitslose nicht gründlich genug gelesen hat. Dem Merkblatt sei zu entnehmen, das der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei als die Bezugsdauer von 960 Tagen bewilligt wurde. Was soll man dazu noch sagen? Ob es Sinn hat Klage beim Sozialgericht einzureichen? Danke für Ihr Interesse und für Antworten und Erfahrungen! Schöne Grüße von einem ziemlich verzweifelten Menschen |
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#2 |
Forumnutzer/in
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 14.823
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juristische Beratung einholen,Überprüfungsantrag (unter Download) stellen.
Und natürlich Klage einreichen. Alles gute
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"10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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#3 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Wichtig ist aber daß du möglichst gut begründen kannst, warum dir dieser Fehler nicht aufgefallen ist... bist du im VDK? Ih glaube, die können dich beraten und vertreten. Ansonsten: beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen...und damit zu einem Fachanwalt für Sozialrecht...aber laß dich nur von einem vertreten bei dem du ein gutes Gefühl hast... |
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alg, bezugsdauer, gekuerzt, gekürzt |
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