AfA /Jobcenter / Optionskommunen Rat und Hilfe speziell für Probleme im Zusammenhang mit AfA/Jobcenter/Optionskommunen |
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#1 |
Gast
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Hallo Leute,
ich bin neu hier im Forum und möchte erstmal guten Tag sagen. Ich hoffe, dass wir hier Hilfe bekommen, wir sind dermaßen sauer, aber der Reihe nach: Vor 4 1/2 Monaten teilte uns (meiner Frau und ich sind in einer BG) die Arge mit, dass unsere Miete zu hoch ist, und dass wir uns eine angemessene Wohnung suchen müssen, und zwar in Höhe von 365,- Euro warm. Wir haben wirklich intensiv gesucht, aber zu dem Preis gibt es in dieser Gegend definitiv keine (!) Wohnungen mit 60 qm, alle zu dem Preis sind kleiner, ca. 50 qm (können wir auch nachweisen, Zeitungsannoncen etc.). Nun haben wir eine Wohnung gefunden, kostet knapp über 400 Euro und hat auch 60 qm, ist aber in einer anderen Gemeinde. Nun geht der Ärger richtig los: wir waren heute bei unserer SB, um die Bestätigung zu bekomemn, dass wir diese Wohnung mieten können. Sie meinte: dafür sind wir nicht zuständig, sondern die neue Gemeinde. Wir also da angerufen, um einen Termin dort zu bekommen. Die SB in der neuen Gemeinde meinte, da die Miete nicht angemessen ist, kann das neue Sozialzentrum (heißt hier so, nicht ´Arge´) die Kaution nicht übernehmen, weil die Warmmiete der neuen Wohnung 26 Euro über dem Angemessenheitsbetrag liegt. Außerdem brauchen sie von der alten Gemeinde eine Zusicherung, dass der Umzug erforderlich ist. Das war schon mal unverständlich, denn die Kaution ist ja vorhanden, wir haben ja in dieser Wohnung, wo wir jetzt wohnen, Kaution gezahlt, die wir dann auch für die neue Wohnung verwenden werden, das Sozialzentrum müsste den Betrag nur für ca. 3 Monate auslegen. Wollen sie aber nicht, weder die neue, noch die alte Gemeinde. Das zweite Ding ist, wir sind dann zurück zu unserer SB hier im Ort und sagten ihr, dass die neue SB meinte, sie braucht von uns die Zusicherung der Erforderlichkeit des Umzugs. Da meinte sie: Die gebe ich Ihnen nicht, weil die neue Wohnung über der Angemessenheit (26 Euro drüber, Wahnsinn) liegt und wir deshalb die Kaution nicht zahlen dürfen, deshalb gibt es von ihr auch keine Zusicherung zur Erforderlichkeit des Umzugs. Wir haben uns total aufgeregt und gesagt, die Kaution ist doch vorhanden, und dass es doch nicht sein kann, dass wir jetzt die Zusicherung der Erforderlichkeit nicht bekommen, obwohl das Geld für die Kaution da ist, und nur weil die neue Wohnung 26 Euro teurer ist als die Angemessenheitsgrenze. Sie meinte dann: Sie können ja umziehen, nur Geld für den Umzug bekommen Sie dann nicht. Beim Gespräch mit der neuen Gemeinde hatte ich auch das Gefühl, dass man sich dort dreht und wendet, nur ja keine neuen ALG-II-Empfänger. Wir sind dermaßen sauer, wir haben unserer SB jetzt gesagt, dass der Landkreis es wohl drauf anlegt, Obdachlosigkeit zu produzieren, denn es gibt hier keine Wohnungen zum genannten Preis von 365 Euro, und so werden wir die Zusicherung nie bekommen, und ab nächstem Monat häufen sich dann Mietschulden an, die wir nicht bezahlen können. Wir wissen nicht mehr weiter. Kann jemand helfen? Danke, erstmal. Viele Grüße Heinzi1 |
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#2 |
Gast
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Ach ja, die 26 Euro, die über der Angemessenheit sind, zahlen wir natürlich aus dem Regelsatz, das haben wir auch von anfang an gesagt.
Und wir sind eine Optionskommune. Heinzi |
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#3 | ||
Emailadresse berichtigen!
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Beiträge: 565
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ich sehe das so:
wenn die wegen einer überschreitung von bis zu 10% die kdu und die wohnungsbeschaffungskosten nicht übernehmen, dann sollen sie eben die jetzige kdu weiter zahlen. genügend nachweise für eure bemühungen habt ihr ja.
ähnliches sollte auch für schleswig-holstein gelten. SG Hannover S 46 AS 1942/06 ER
hier mal einige links im zusammenhang mit dem thema senkung der kdu, die für dich nützlich sein könnten: KdU - Verwaltungsvorgabe Hamburg http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/...-22/start.html KdU-Senkung - Vorgaben / Belehrung - SG Osnabrück http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...md=all&Id=1115 KdU-Senkung - Vorgaben / Belehrung - LSG Rheinland-Pfalz http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...md=all&Id=1007 Beweis, dass Werte der ARGE (KdU) falsch sind, nur durch eigene Wohnungssuche möglich Wohnkostenreduzierungsaufforderung unwirksam Betroffene bekommen Miete zunächst in voller Höhe weitergewährt LSG Hamburg, Az L 5 B 483/06 ER AS, B.v. 22.12.2006 http://www.sozialticker.com/forum/vi...5935&highlight= LSG Bayern L 7 AS 72/06 vom 26.10.2006 Bundessozialgericht B 7b AS 70/06 R http://www.sozialticker.com/forum/vi...930&highlight= SG Freiburg S 9 AS 5198/05 vom 20.06.2006 http://www.sozialticker.com/forum/ftopic5401.html außerdem http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...md=all&Id=1229 KdU - Glaubhaftmachen der Höhe SG Schleswig Az.: S 4 AS 1138/06 ER http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...md=all&Id=1231 SG Hannover S 46 AS 1942/06 ER http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...md=all&Id=1282 Wohngeldtabelle passé http://www.maerkischeallgemeine.de/c...0826968/61939/ Wohnungskosten - mieterverein berlin http://www.berliner-mieterverein.de/...chiv/fl136.htm Wohnungskosten - mieterverein hamburg http://www.mieterverein-hamburg.de/m...wohnkosten.htm KdU - Zwangsumzug bei Arbeitslosengeld II - Herbert Masslau üb. F. 11. Februar 2007 http://www.herbertmasslau.de/pageID_2856171.html ansonsten findest du hier im forum unter "kosten der unterkunft" ähnlich gelagerte fälle und weitere hilfreiche links.
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************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. |
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#4 |
Gast
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Hallo egjowe,
vielen Dank für die vielen Links und die Tips. Wir haben langsam richtig Angst, dass wir demnächst auf der STraße stehen. Ich werde mir jetzt erstmal alles durchlesen. Was ich noch rausgekriegt habe, ist dass es hier in der Gemeinde schon einen Fall gab, wo geklagt wurde, dass die erhöhte Miete weiter gezahlt werden sollte, weil wirklich kein Wohnraum zu dem genannten Mietpreis zu bekommen war und diese halbjährige Frist abgelaufen war. Es kam zur Klage, und es ist entschieden worden, dass der Mieter die Senkung der KdU in Kauf nehmen musste, weil das Sozialzentrum hier eine eigene (eigenartige) Wohnungsmarkt-Studie gemacht hatte, die zwar völlig undurchsichtig war (z.B. kein Datum etc.), womit sie aber angeblich belegen konnten, dass innerhalb eines Zeitraumes von 1/2 Jahr 2 Wohnungen zu dem Preis angeboten wurden (wobei man aus den Anzeigen für diese beiden wohnungen nicht mal sehen konnte, wie hoch der tatsächliche Warmmietpreis war). Soviel zum Sozialgericht. Noch mal vielen Dank für die Sachen. Montag erfahren wir mehr, die sB wollte sich beim Landkreis erkundigen, ob sie die Kaution zahlen muss (woran ja hier die Erfordernis für den Umzug wohl gekoppelt ist). Mann mann, was man alels durchmachen muss. Viele Grüße Heinzi |
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#5 |
Gast
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Hallo Leute,
bitte dringend nochmal um Hilfe. Wir hatten vom Sozialzentrum für die gefundene Wohnung eine Ablehnung der Erforderlichkeit des Umzugs bekommen, weil sie angeblich unangemessen ist (eine Begründung, worin die Unangemessenheit liegt, war im Bescheid nicht genannt). Aber zum Glück hat der neue Vermieter sich darauf eingelassen, die Miete zu kürzen, sodass die Miete jetzt noch unter der Höchstgrenze für die Angemessenheit liegt. Unser Problem ist jetzt, wir haben am Montag die Genehmigung für den Umzug (Erforderlichkeit) noch mal neu beantragt, indem wir den schriftlichen Antrag - mit der Bitte um einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid - beim Sozialzentrum abgegeben haben (Kopie mit Eingangsstempel haben wir mitgenommen). Wir haben bis heute keine Nachricht, keinen Bescheid bekommen. Wie lange müssen wir jetzt warten, bis die sich regen? Wir haben Angst, dass der Vermieter wieder abspringt und uns die Wohnung durch die Lappen geht. Können die diese Wohnung ablehnen, obwohl sie im Angemessenheits-Rahmen liegt? Was können wir tun, um das ganze zu beschleunigen? Sollen wir uns jetzt schon einen Anwalt nehmen? Bitte dringend um Rat. |
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#6 | |
Gast
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so würd ich es machen, wenn ihr die Wohnung gern haben wollt. Wenn nicht, dem Amt eure Suche nachweisen und drauf hinweisen, daß die Genehigung zu spät kam, und ihr die Wohnung deshalb nicht bekommen habt... egjove hat recht: wenn Ihr euer Bemühen nachweist müssen die auch länger als ein halbes Jahr eure volle Miete der alten Wohnung übernehmen... das SGB II gilt für alle gleich! Da haben dem Kläger wohl die richtigen Argumente gefehlt... oder der Anwalt war ne 0:-) |
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#7 | ||
Gast
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Hallo Ludwigsburg,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das wollten wir beim letzten Mal (Montag) ja auch machen, die haben uns aber wieder weg geschickt, wegen Terminüberlastung.
Und auch, wenn die jetzt weiter als das halbe Jahr zahlen, ewig werden sie das nicht tun, und wir hätten dann nie Ruhe. Udn so eine Gelegenheit (von der Miete her) kommt nicht wieder. Es gibt hier definitiv keine Mieten zum geforderten, angemessenen Preis.
Wir wissen echt nicht weiter. Wir können natürlich noch mal hingehen, aber wenn die uns wieder wegschicken, können wir halt nichts machen. Und dann? Wie lange dürfen die sich denn Zeit lassen, mit der Antwort? Können wir jetzt schon eine Untätigkeitsklage anstreben? Oder eine Einstweilige Anordnung? Danke nochmal. |
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#8 | |
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Beiträge: 3.736
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Meine Nachweise sehen so aus, daß ich den lokalen Anzeiger im Internet durchforste und alle Angebote bis zu meiner aktuellen Miete (40,- drüber bei 30 qm) übernehme - bei den gleichen Angeboten vermerke ich "Vergleichsmiete" damit die gleich sehen, daß in der ganzen Ausgabe nichts drin war - Handynummern gehen nicht, denn ich habe kein Geld für solche Anrufe, die Arge erstattet nichts, Medikamente gehen vor, dann Essen, Bewerbungen und dann ein ungewisser Umzug. Laß dir alles schriftlich geben und im Zweifelsfall bleibst du sitzen und machst höflich aber bestimmt auf die notwendigen Informationen/Zusagen aufmerksam. Viel Erfolg und gute Nerven
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viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * |
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#9 | |
Gast
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#10 |
Gast
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Hallo Bruno,
aber so viel ich weiß, ist es doch so, dass die die Umzugskosten und die Umzugsfolgekosten zahlen müssen, wenn man eine Aufforderung zum Umzug bekommt. Oder? OK, das, denke ich, bekommen wir auch gerichtlich durch. Meine Frage ist aber eine andere: Die lassen es ja gar nicht so weit kommen, dass wir da sitzen bleiben können, bis wir die Zusage zum Umzug haben. Die schicken uns wieder weg, wegen Überlastung. Können wir, wenn die sich nicht melden, eine Untätigkeitsklage machen? Oder eine einstweilige Anordnung? |
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#11 | ||||
Gast
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Tja, in so einem Fall würd ich sagen: eine Genehmigung dauert wenige Minuten... das geht schneller, als wenn wir hier stundenlang diskutieren: ich gehe nicht eher - man muß manchmal auch etwas lauter werden, damit man gehört wird...
Also die sind hier schon ganz rigoros. Wenn die sagen, wir haben keinen Termin und sind schon überlastet, da nützt es nichts, sich aufzuregen. Die haben wohl das REcht, einen wegzuschicken. Schreibt in euren Antrag auf Genehmigung der Wohnung rein, daß ihr die 26 € selbst tragen wollt: dann kann die Wohnung trotzdem genehmigt werden, hat mir mein SB schon so vorgeschlagen... Ludwigsburg, das haben wir beim ersten Antrag für diese Wohnung doch schon längst getan (siehe mein erstes/zweites Posting)! Die haben uns eine schriftliche Ablehnung geschickt, dass der Umzug nicht genehmigt wird, weil sie unangemessen ist. Darauf hin hat der neue Vermieter ja die Miete netterweise gekürzt. Und wir haben Montag den neuen Antrag gestellt.
Heißt das, wir könnten einfach umziehen und hinterher die Sachen einklagen?
Wir haben langsam das Gefühl, wir werden echt verarscht. So nach dem Motto "Seht zu, wo Ihr bleibt." |
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#12 | |
Gast
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#13 |
Gast
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Hallo Ludwigsburg,
danke nochmal. Weiß denn niemand einen § im SGB, wie viel Zeit die Argen sich lassen dürfen, um eine Entscheidung wg. Erforderlichkeit des Umzugs zu fällen? Das Ding ist ja bei uns auch noch, dass noch die Arge/Sozialzentrum am neuen Ort mit eingeschaltet werden muss und dort auch eine Entscheidung gefällt werden muss wg. Übernahme der Miete. Das dauert auch noch mal. Was ist, wenn die Wohnung deshalb an jemand anderen vermietet wird? Kann man auf Schadenersatz klagen? |
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#14 | |
Gast
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#15 |
Gast
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Vielleicht könnte es Euch helfen, wenn Ihr - da Ihr ja bei der Arge nicht vorgelassen werdet - nochmal per Einschreiben/Rückschein darauf hinweist, dass schnellstens eine Entscheidung getroffen werden muss, weil die Wohnung ansonsten anderweitig vermietet wird.
Jedenfalls kann ich mir vorstellen, dass das bei Gericht weiter hilft, wenn die Arge sich darauf hin nicht meldet und ersichtlich ist, dass genau das dazu geführt hat, dass Ihr keine "grundsicherungsrechtlich angemessene" Wohnung mieten konntet. |
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#16 |
Gast
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Danke Euch beiden für den Rat.
Allerdings kann ich mit "Pech gehabt ..." nicht viel anfangen, Ludwigsburg. Und Du hast zwar Recht, die alte Arge gibt das OK für den Umzug, aber die neue Arge (Zuzugs-Arge) muss ebenfalls das OK geben, und zwar dafür, dass sie die KdU übernimmt, was auch noch mal dauert, bevor wir den Mietvertrag unterschreiben können. Wir werden es wohl so machen, wie Wölfin sagt, dass wir, wenn morgen nichts in der Post ist, nochmal einen Schrieb hinschicken und drauf hinweisen, dass es aufgrund einer Verzögerung seitens der Arge sein kann, dass wir die Wohnung nicht bekommen, was dann nicht in unserer Verantwortung liegt. |
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#17 | |
Gast
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#18 | |
Emailadresse berichtigen!
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Ich nehme an, die wollen mir nur "fehlendes Bemühen" anhängen um die Mietkosten zu kürzen. Denn ein Umzug mit allen Kosten wegen 40,- €/Monat ist mehr wie unwirtschaftlich - denn bei mir muß eine Umzugsfirma helfen (nur 1 Zimmer). Überlastung ? klar wollen die nichts schriftliches rausgeben - damit könntest du die ja festnageln. Wenn sie aber nur vor sich hin plappern, ist alles offen und die Arge kann weiter machen was siemöchte und du spielst weiter Hase und Igel.
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viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * |
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#19 |
Gast
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Manchmal kann es auch "Wunder wirken", wenn man das ganze nicht mit dem SB sondern mit dem Arge-Leiter bespricht.
Letztendlich müssen die Euch aber den Umzug genehmigen, weil die Miete, wenn ich es richtig verstanden habe, ja gekürzt wurde und jetzt im Angemessenheitsbereich liegt. |
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