AfA /Jobcenter / Optionskommunen Rat und Hilfe speziell für Probleme im Zusammenhang mit AfA/Jobcenter/Optionskommunen |
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#1 |
Elo-User/in
Registriert seit: 08.12.2005
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Hallo zusammen,
mal wieder ne neue ungute Lage. Mein seit 5 Jahren von mir geschiedener Mann teilte mir mit, dass er mir ab 01.02.10 keinen Unterhalt mehr bezahlen kann. Die letzten 5 Jahre hat er immer pünktlich gezahlt. Auch für unsere Tochter. Kindesunterhalt wird er weiterzahlen, mich kann er nimmer als arbeitsloser. Tochter lebt nicht mehr bei mir, ich lebe alleine. Er hat seine Arbeit selbst gekündet. Wird wohl gesperrt werden. Morgen werde ich der Arge die Veränderungsmitteilung zuschicken. Denke mir, sie wird nicht Hurra-rufen und nicht gleich an mich zahlen. Wie kann/muss ich vorgehen. Einen Unterhaltstitel für mich gibt es nicht. Geht die Arge in Vorausleistung oder bei Antrag Darlehen oder oder oder? Wer weiss Bescheid? Bin schon wieder halb in Panik. Gruß Hartzige |
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#2 |
Elo-User/in
Registriert seit: 30.06.2009
Ort: Fahrer übt ;-)
Beiträge: 465
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Du musst dich trotzdem um einen Titel kümmern. Wenn er nicht zahlen kann, dann fehlt aber Einkommen und die Arge kann und darf nichts anrechnen, was nicht reinkommt.
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#3 |
Elo-User/in
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Und was heisst das wenn nichts rein kommt? die Arge geht automatisch in Vorausleistung und holt sich das Geld von ihm, der nimmer zahlen kann?
Woher bekomme ich einen Unterhaltstitel? |
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#4 |
Emailadresse berichtigen!
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Hast Du auch keinen gerichtlichen Vergleich geschlossen? Was steht im Gerichtsurteil zu der Unterhaltssache? Daraus könnte ein Titel abgeleitet werden. Man muss sehen, wie hoch sein zukünftiges Einkommen ist, ob es über dem Eigenbehalt liegt. So einfach wie er sich das gemacht hat, geht das auch nicht. Einfach nur mitteilen, dass er nicht mehr zahlen kann bei bestehendem Arbeitsverhältnis oder selbst gekündigtem Arbeitsverhältnis ist nicht drin, weil er auch nicht einfach das Arbeitsverhältnis kündigen kann. Unterhalt ist immer vorrangig. Er hätte klagen müssen, ob und wie der Unterhalt noch berechtigt ist und ob eine Kürzung möglich ist.
Ich würde mich beim Gericht beraten lassen, es gibt doch sicherlich auch bei dir Beratungsstunden von ansässigen Anwälten. Der sagt Dir auch, ob eine Klage mit PKH Aussicht auf Erfolg hat. |
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#5 |
Elo-User/in
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Ahnte ich doch schon, dass es nicht einfach werden wird.
Mein Unterhalt wurde in der Trennungsphase anwaltlich geregelt (Schreiben vorhanden). Eine schriftl. Vereinbarung zwischen ihm und mir privat, sagt aus, dass der Unterhalt auch nach der Scheidung an mich zu zahlen ist. (Schreiben vorhanden). Im Gerichtsurteil steht nur was über den Versorgungsausgleich. Dieser ist berechnet und durch die LVA berücksichtigt. Ehe wurde im beidseitigen Einverständnis geschieden. Gericht usw. ich habe keine Ahnung davon. |
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#6 |
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 07.09.2009
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Damit hast Du einen aussergerichtlichen Vergleich geschlossen.
Damit kannst Du zu Gericht gehen und klagen. Woher er das Geld nimmt, kann Dir doch egal sein. Der Arge hast Du dann etwas was Du vorlegen kannst. Sie tritt die Arge möglicherweise bis zu Klärung dafür ein.. Das können andere sicher besser sagen. |
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#7 |
Elo-User/in
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Hab noch ne Kleinigkeit im vorherigen Post nachgetragen Eilig, magst schauen ob das noch was verändert?
Mag den Mann gar nicht so jagen müssen - manno manno. Mit meinen 60 Jahren bekomme ich auch keine Arbeit, obwohl ich mich grad wieder verstärkt bemühe. Ich bin out. |
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#8 |
Elo-User/in
Registriert seit: 30.06.2009
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Du hast leider keine andere Wahl, als dich zu kümmern.
Wenn aber kein Unterhalt fließt, darf auch keiner angerechnet werden. Schreibe der Arge in der Veränderungsmitteilung, dass er arbeitslos ist und dass du dich um einen Titel kümmerst. Die müssen dir das Einkommen, welches wegfällt, ersetzen. Es kann doch jetzt nicht mehr angerechnet werden, wenn es nicht da ist. Formular Einkommenserklärung nicht vergessen! |
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#9 |
Elo-User/in
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Danke Dir,
jo EK, Veränderungsmitteilung usw. alles schon fertig. Geht morgen ab, und dann geht das große Zittern los. Bis wohl bald Hartzige |
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#10 |
Elo-User/in
Registriert seit: 20.11.2006
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Wenn Dein erwähntes Schreiben einem Unterhaltstitel gleichkommt, dann muß sich Dein Ex auch weiterhin daran halten.
Vor allem, wenn er die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat, wird ihm weiterhin ein fiktives Einkommen zugerechnet. Er selbst kann sich um eine Änderung der Höhe kümmern, evtl. durch eine Änderungsklage. Die Arge wird von Dir auch sicherlich verlangen, daß Du Deine Ansprüche durchsetzt.Also wirst Du nicht um einen Anwalt herumkommen. Ich selbst hab für meine Tochter einen Titel über 30€, der wurde ihr auch erst angerechnet, obwohl der Vater nicht mal das gezahlt hat.Alternativ hätte sie ihm monatlich einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen können... |
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#11 |
Emailadresse berichtigen!
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Im Versorgungsausgleich werden die Rentenanwartschaften geregelt.
Da wurden die Rentenbeiträge geteilt die während der Ehe erworben wurden. Das hat mit Unterhalt nichts zu tun. |
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#12 | |
Emailadresse berichtigen!
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Bedenke auch nach seinem Eintritt in die Rente ist er auch davon verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen. |
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#13 |
Elo-User/in
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Tochter hat zum Glück durchs Jugendamt einen Titel.
Ja, er hat selbst gekündigt, weil er nicht mehr Geld bekam seit 10 Jahren. Zahlt die Arge denn nun bei Euch J*O*Y obwohl der Unterhalt nicht fließt? Muss natürlich alles machen was die Arge verlangt, das ist mir klar. Bekomme ja einen Teil von der Arge, reicht jedoch noch nichtmal für die Miete. ![]() |
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#14 |
Elo-User/in
Registriert seit: 20.11.2006
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Die Sache läuft schon seit ca. 4 Jahren vor dem SG. Zum damaligen Zeitpunkt war nur meine Tochter bedürftig (Stiefkindfall).
Vorrangig vor ALGII sollte sie Unterhalt vom Vater einklagen.Das ist dann dabei herausgekommen. Dann wurden die 30€ und Einkommen des Stiefvaters angerechnet, so daß die Arge ihr nichts gezahlt hat. Ist zwar eine andere Geschichte, als Deine, aber bezogen auf den Unterhalt ähnlich. Deshalb den Rat an Dich, alle Nachweise, auch Kontoauszug, an die Arge senden und rasch zum Anwalt. Als ich dann selbst bedürftig wurde, habe ich an den Titel nicht mehr gedacht und auch nicht angegeben. |
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#15 |
Elo-User/in
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Bitte mal wieder um ne Übersetzung für mich.
Heute erhalten, habe es wortwörtlich abgeschrieben. Was heisst das jetzt für mich? -------------------------------- Betr.: Übergang von Unterhaltsansprüchen gem. § 33 SGB II Unterhaltsanspruch nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) Sehr geehrte Frau....... Herrn (meinem gesch. Mann) wurde mitgeteilt, dass durch die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II Ihr Unterhaltsanspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kraft Gesetzes (gem. § 33 Abs. 1 SGB II) für die Dauer des Leisungsbezuges auf die Arbeitsgem. Arbeit und Soziales (Ortsname) übergegangen ist. Vom gesetzlichen Übergang sind Unterhaltszahlungen ausgenommen, die laufend in gleichbleibender Höhe an Sie gezahlt werden und bei der Berechnung der monatlichen Leistung berücksichtigt sind. Der Übergang von Ansprüchen kraft Gesetzes auf die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Soziales (Ortsname) bedeutet, dass Sie nicht mehr berechtigt sind, übergangene Unterhaltszahlungen entgegenzunehmen und über diese zu verfügen. Sollten dennoch Unterhaltszahlungen, auch Unterhaltsnachzahlungen an Sie erfolgen, so sind diese sofort der Arbeitsge. Arbeit und Soziales (Ortsname) mitzuteilen, da Ihnen diese Beträge nachträglich als Einkommen angerechnet werden müssen. Die somit entstandenen Überzahlungen sind dann von Ihnen zu erstatten. Diese Mitteilung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Ein Widerspruch ist daher nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen --------------------------------- Sehe ich das richtig, ich werde einen neuen Bescheid erhalten, dass ich den Regelsatz plus Miete etc. nun von der Arge erhalte? Mein Ex an die Arge den U-halt zahlen muss, wenn er kann? Einen Bewilligungsbescheid habe ich noch nicht erhalten. Gruß Hartzige |
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#16 |
Forumnutzer/in
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D. h. übersetzt, dass der theoretische Unterhaltsanspruch und damit auch der faktische, den Du an Deinen Mann hast, auf die ARGE übergeleitet ist, weil sie Dir gegenüber in ein Leistungsverhältnis tritt.
Ganz offensichtlich will die ARGE Dir gegenüber also in vollem Umfang leisten. Daher darfst Du ab sofort keine Leistungen auf Unterhalt direkt von Deinem Mann annehmen, sondern er hat theoretisch an die ARGE zu leisten. Sollten dennoch Unterhaltsleistungen bei Dir direkt eingehen, musst Du diese sofort an die ARGE weiterleiten. Nun scheint mir allerdings Dein Unterhaltsanspruch gegen Deinen geschiedenen Mann sowieso etwas fraglich. Die Familiengerichte ziehen da nicht unbedingt und uneingeschränkt mit. Fünf Jahre nach der Scheidung und ohne Erziehungsaufgabe eines gemeinsamen Kindes wird von Dir erwartet, selbst für Deinen Unterhalt zu sorgen. Daher bin ich gespannt, ob die ARGE Dich auffordern wird, den Unterhalt gerichtlich einzuklagen. (oder es eventuell selbst tut). Wahrscheinlich wird Dein Ex-Mann nämlich die Unterhaltspflicht bestreiten. Lies bitte hier |
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#17 |
Emailadresse berichtigen!
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Das sehe ich etwas anders.
So lange der Ehemann nicht klagt auf Minderung (mindestens) geht die Arge zu Recht davon aus, dass ein Unterhaltsanspruch besteht. Der zwischen den Parteien geschlossene Vergleich ist weiterhin gültig. Da die Arge jedoch den Unterhalt sichert ist dieser Schritt nachvollziehbar. Wenn der zu leistende Unterhalt jedoch nicht an die Arge gezahlt wird, kommt fraglos der Gang zum Gericht. Erst dann wird festgestellt ob, wie viel und wie lange noch Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen. Ein sehr wichtiger Faktor ist jedoch, dass nicht per Urteil nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, sondern dass sich die Parteien aussergerichtlich auf eine bestimmte Summe ohne zeitliche Begrenzung einigten. Dies wurde schriftlich festgehalten. Da liegt dann auch, das was man als gut bezeichnen kann. Die Parteien haben einen Vertrag geschlossen. Es ist daher Aufgabe der Gegenseite gute Gründe anzuführen, wenn er aus diesem Vertrag aussteigen möchte. |
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#18 | |
Forumnutzer/in
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Hallo Eilig,
ich hoffe mal, das es so ist:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand eine solche Vereinbarung ohne irgend eine Einschränkung macht. Aber das müsste Hartzige beantworten. |
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#19 |
Forumnutzer/in
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Hi hartzige..
..ich denke, Du bist zunächst mal fein raus und kannst Dich beruhigt zurücklehnen, denn die ARGE hat das ja übernommen und Dir kann es egal sein, woher das Geld kommt. MfG
__
-keine Rechtsberatung-keine Gewährleistung-nur Erfahrung- -alles, was nicht direkt tötet, macht nur härter - |
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#20 |
Elo-User/in
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Genauer Wortlaut der Vereinbarung:
ERKLÄRUNG: Im Januar 2004 wurde die Scheidung zwischen Herr..... und Frau..... eingereicht. Die Anwältin Frau....... errechnete den Unterhalt: Ehegattenunterhalt vorläufig 353,00 Euro Kindesunterhalt hat sich erledigt Kindergeld erledigt Dieser Unterhalt ist auch nach der Scheidung an mich zu zahlen. Nun, da ich eine Wohnung gefunden habe, wird Herr..... mir ab 01.07.04 die gesamten Unterhaltskosten auf mein Konto überweisen. Feuerland, den 20.6.04 Unterschrift Herr Unterschrift Frau -------------------------------------------- Dies machte ich auf anraten meiner Anwältin. Wie siehts nu wieder aus? Ja Alvis sieht so aus, aber mir tut Ex jetzt doch leid, selbst wenn er gerade bösartigst wird. Habe ihm vor 3 Jahren schon gesagt, geh mal zum Anwalt, vielleicht musst gar nimmer zahlen. Tja Gruß Hartzige |
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#21 |
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Die Vereinbarung ist gut.
Findet die Arge sicher auch. Das wird die Rechtsabteilung sicherlich geprüft haben. Mit dem Persilschein muss er zahlen. Das wird auch jeder Richter sehen, denn der Vertrag ist weder zeitlich begrenzt noch verstösst er gegen die guten Sitten. Die Größenordnung ist so, dass Väter mehr für Kinder zahlen müssen. Ich bin gespannt, wie das, wenn überhaupt, ein Richter sieht. Deinem Ex muss es nachweisbar sehr schlecht gehen, wenn er diesen Vertrag nicht erfüllen muss. Allerdings kann es ihm passieren, egal wie niedrig er sich rechnet, dass er spätestens mit Eintritt in die Rente, vorausgesetzt er hat fleissig gearbeitet und eingezahlt, wieder zu Zahlungen herangezogen wird. |
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#22 |
Forumnutzer/in
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So euphorisch bin ich da nicht!
Ein Anwalt wird sich diese Vereinbarung sehr genau ansehen und wird insbesondere über das Wörtchen "vorläufig" stolpern. Zudem wird diese Vereinbarung nur dann als rechtsfähig gewertet, wenn der Anspruch auf dauerhaften Unterhalt auch tatsächlich gerechtfertigt ist. Lies bitte dazu auch den Link s.o. Gegen Deinen Mann spricht auch, dass er seine Unterhaltsunfähigkeit selbst herbeigeführt hat durch die Kündigung (sofern die heir genannten K-Gründe zutreffen). Das mögen Familienrichter gar nicht. Aber unerfreulich wird es sicher. |
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#23 |
Elo-User/in
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Die Kündigungsgründe von ihm sind natürlich wischiwaschi. Die Agentur hat ihm für 3 Monate das ALG I gesperrt.
Er meinte auch schon, dann haue er halt ins Ausland ab. Meinetwegen, allerdings wenn´s dann um den U-halt für die Tochter (19 und Schülerin) geht, dann werde ich bissig. Das weiss er. Ich bin froh, wenn ich ihn los bin und die Arge das übernimmt. Man hätte das anders machen können, in diese Krise stürzt er sich nun selbst. Alles jedoch was ich sage, nimmt er nicht wahr. Jeder schaufelt sich sein eigenes Grab. |
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#24 |
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Vorläufig ist in diesem Fall dehnbar. Es könnte auch bedeuten, dass der Unterhalt steigt, wenn sich die Einkommensverhältnisse nach oben ändern.
Ich bin mir sicher, dass das auch berücksichtigt wird, wie dieses vorläufig denn auszulegen war oder jetzt ist. Wenn damit eine Einstellung gemeint sein sollte, wird man in jedem Falle darüber nachdenken, weshalb das denn nicht aufgeführt ist. Das wäre dann jedoch ein sehr wichtiger Punkt gewesen, der nicht genau festgelegt wurde. Man wir es sehen oder lesen. |
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#25 | |
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Auch die Unterhaltsschulden die entstehen für die Tochter. So lange er fort ist, so lange hast Du kaum Stress, weil die Arge dir das Geld zahlt. Für deutsche Gerichte ist er dann auch nicht erreichbar, und Du kommst zur Ruhe. Irgendwann kommt er zurück, denn ohne Geld kann er im Ausland auch nicht leben. Arbeit gibt es auch nicht überall. Jetzt muss er mal für seine Fehler einstehen, früher oder später. |
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