Zitat von pinky22

Also Berater hat gesagt beim Hausgeld werden Rücklagen usw. nicht angerechnet muss ich selbst zahlen und das das jc viel zahlt wo sie normal garnicht dürften. Deswegen bekomme ich nur von 179€ nur knapp über 100€ bezahlt. Naja muss halt damit leben
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Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem
SGB II bzw.
SGB XII umfassen den Regelbedarf und die Unterkunfts- und Heizkosten. Der Regelbedarf einer alleinstehenden Person, die einen eigenen Haushalt führt, beträgt ab Januar 404,00 Euro.
In der Grundsicherung kann man über die oben genannten Leistungen hinaus u.a. auch die Kosten für angemessene Versicherungen erstattet bekommen, sofern man dies beantragt und diese Kosten tatsächlich anfallen.
Als Bewohner einer Eigentumswohnung (Selbstnutzung) steht dir auch die Erstattung des Hausgelds zu. Das heißt, du musst das Hausgeld nicht "aus eigener Tasche" zahlen.
Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen alle notwendigen mit dem Eigenheim verbundenen Lasten (z.B. Grundsteuern, Schornsteinfegergebühren, Abwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Wohngebäudeversicherung). Dazu zählen außerdem die Reinwasserkosten sowie eine Instandhaltungsrücklage, die von Dir im Rahmen eines Hausgelds zu zahlen ist.
Hartz IV ? Gehört die Instandhaltungsrücklage zu den Kosten der Unterkunft? | dieWohnungseigentümer.de