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400Job Kündigen!!!; in Forum: Information; Hallo zusammen die Arge möchte mir unbedingt eine Maßnahme aufs Auge drücken!!!(3Monate). Nun soll ich aber meinen 400€ Job kündigen den ich seit 2jahren fest habe. Ich darf meinen 400€ ...

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Alt 11.03.2010, 20:36   #1
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Unglücklich 400Job Kündigen!!!

Hallo zusammen die Arge möchte mir unbedingt eine Maßnahme aufs Auge drücken!!!(3Monate).
Nun soll ich aber meinen 400€ Job kündigen den ich seit 2jahren fest habe.

Ich darf meinen 400€ Job nicht weiter machen da die Maßnahme wichtiger ist!!!

Ich meinte zu meinen Sachbearbeitern wenn ich meinen 400€ Job kündige würde ich ja eine 3Monatige Sperre bekommen. Er Meinte es stimmt nicht.

Der Arge im Kreis interessiert es nicht mehr ob man einen 400€ Job hat oder nicht.

Er will mir es aber nicht Schriftlich geben er meinte an meinen Nächsten Termin am 09.04.2010 würde er meiner Sachbearbeiterin sagen ich soll die Maßnahme machen.
Hartz 4 ist für Leute in Notlagen & nicht für Leute wie mich die sich darauf ausruhen sollen!!
Ich habe einen 400€ Job bin Ehrentätig & habe eine Maßnahme(2Jahre)die ich selbst machen möchte aber eben nicht Ihre. Dieses würde auch mit den 400Job Klappen!

Darf er mich Zwingen den 400 € Job zu Kündigen?
Kann ich mich dagegen wehren? Wenn ja wo?
Wenn ich einen 400€ Job habe bin ich doch aus der Statistik raus oder? Der Sachbearbeiter meint das stimmt nicht. Alle würden Lügen die sobers sagen.

Danke
Pitiplatch1 ist offline  
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Alt 12.03.2010, 01:25   #2
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Standard AW: 400Job Kündigen!!!

Zitat:
Wenn ich einen 400€ Job habe bin ich doch aus der Statistik raus oder? Der Sachbearbeiter meint das stimmt nicht. Alle würden Lügen die sobers sagen.
Wenn Du mehr als 15Stunden in der Woche arbeitest, bist Du aus der Statistik draußen. Das lass Dir mal schriftlich geben, dass Du den Job kündigen sollst. Du bist laut §2 SGBII verpflichtet Deine Bedürftiglkeit zu verringern. Wenn Du den Job aufgibst, erhöhst Du Deine Bedürftigkeit.
__________________
meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen und sind keine Rechtsberatung
----------
Es gibt kein "Besser" oder "Schlechter",
nur Unterschiede. Diese müssen respektiert werden, egal ob es sich um die Hautfarbe, die Lebensweise oder eine Idee handelt. (Indianische Weisheit Kote Kotah, Chumash)
gelibeh ist gerade online  
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Danke @ gelibeh sagen 3 Benutzer:
Alt 12.03.2010, 07:28   #3
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Beiträge: 1.343
Standard AW: 400Job Kündigen!!!

Lehne einfach die Maßnahme schriftlich ab und weise darauf hin, das Du ja einen 400Euro-Job hast und sich damit beide Termine überschneiden würden.

Mal sehen, was er schriftlich darauf antworten wird.

Oder stelle gleich einen Antrag, das Du Deinen 400Euro-Job behalten kannst.
Auch darauf muß er schriftlich reagieren mit Begründung.
hergau ist offline  
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Alt 12.03.2010, 07:49   #4
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Standard AW: 400Job Kündigen!!!

Der SB will Dir die Maßnahme aufgrund des § 10, Abs. 2, Punkt 3 und des Abs. 3 aufdrücken:

Zitat:
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

...

5. sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.
Bestehe auf eine schriftliche Stellungnahme Deines SB, warum er der Ansicht ist, dass "seine" Maßnahme Dich in eine Arbeit bringen soll, die Dich nicht mehr "hilfebedürftig" macht.

Frage ihn das schriftlich und bitte um schriftliche Antwort.

Nachtrag:

Quelle: SGB 2 - Einzelnorm
__________________

schlaraffenland ist offline  
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Alt 12.03.2010, 10:00   #5
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Standard AW: 400Job Kündigen!!!

Zitat:
Zitat von schlaraffenland
Bestehe auf eine schriftliche Stellungnahme Deines SB, warum er der Ansicht ist, dass "seine" Maßnahme Dich in eine Arbeit bringen soll, die Dich nicht mehr "hilfebedürftig" macht.
Muss genauer heißen:

Zitat:
Bestehe auf eine schriftliche Stellungnahme Deines SB, warum er der Ansicht ist, dass "seine" Maßnahme Dich in eine Arbeit bringen soll, die Dich nicht mehr "hilfebedürftig" macht oder Deine "Hilfebedürftigkeit" im Vergleich zum 400-Euro-Job verringert.
Denn in § 2, Abs. 1 des SGB II steht:
Zitat:
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Quelle: SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
Zitat von schlaraffenland
Frage ihn das schriftlich und bitte um schriftliche Antwort.
Nachtrag: Setze eine Frist in Deinem Schreiben: bitte um Antwort bis zum Tag soundso, wobei Tag soundso x Tage vor dem Maßnahmeantritt bzw. x Tage vor dem nächsten Termin bei dem SB beträgt.

Damit Du Dir den nächsten Schritt ausdenken kannst, falls Dir Dein SB

a) bis dahin nicht antwortet
b) die Antwort (Begründung, warum die Maßnahme Dich von ALG II unabhängig machen soll oder die Unabhängigkeit weiter verringert) nicht ausreichend ist

Vielleicht müsstest Du wegen der Antwort zu einem Anwalt gehen. Deswegen am Besten gleich jetzt nach einem entsprechenden Anwalt suchen.

Die Maßnahme abzulehnen, wenn

a) der SB der Ansicht ist, dass die Maßnahme Dich (noch mehr) unabhängig machen wird vom ALG II (egal, ob er Recht hat oder nicht),

b) und die Maßnahme in einer Eingliederungsvereinbarung drin steht (es kann passieren, dass sie in einer zukünftigen EGV "vereinbart" wird), oder die Maßnahme Dir per Zuweisung mit Rechtshilfebelehrung zugeschickt wird,

wird mir zu Folge zu einer Sanktion führen:

Zitat:
§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlages
Zitat:
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn

...

c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen ...
Quelle: SGB 2 - Einzelnorm

Falls Du gezwungen wirst, die Maßnahme zu machen, und Du

- findest danach keine Arbeit in einem gewissen Zeitraum (3 Jahre?), die mit der Maßnahme zu tun hat,
- oder das Gehalt der neuen Arbeit ist geringer als das Gehalt des 400-Euro-Jobs

, dann würde ich das Amt auf Schadenersatz verklagen. Und zwar für alle Monate, in denen Du den 400-Euro-Job hättest machen können.

__________________

schlaraffenland ist offline  
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Danke @schlaraffenland sagt:
Alt 12.03.2010, 10:27   #6
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Standard AW: 400Job Kündigen!!!

Zitat:
Zitat von schlaraffenland Beitrag anzeigen
Falls Du gezwungen wirst, die Maßnahme zu machen, und Du

- findest danach keine Arbeit in einem gewissen Zeitraum (3 Jahre?), die mit der Maßnahme zu tun hat,
- oder das Gehalt der neuen Arbeit ist geringer als das Gehalt des 400-Euro-Jobs

, dann würde ich das Amt auf Schadenersatz verklagen. Und zwar für alle Monate, in denen Du den 400-Euro-Job hättest machen können.
Das würde ich aber vorher mit einem Anwalt besprechen, denn das funktioniert nur, wenn dieses Verklagen vorher verbindlich angedroht war, wenn also dem SB klar wird, dass er hier spielt.

Das Problem dabei ist: Wenn die Maßnahme greift und der € 400,-Job weg ist, dann wird der SB mit Stellenangeboten kommen, bei denen mehr zu verdienen ist. Wenn dann einige - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu stande kommen, dann kann sich der SB bzw. das Amt aus der Haftung rauswinden.

-

Ich würde daher einen anderen Ansatz verfolgen. Auf Grund der angedrohten Maßnahme und der Aussage "man würde sich ausruhen auf dem € 400,- + Hartz-IV" wäre zu folgern, dass der SB davon ausgeht, dass man höherwertig vermittelbar wäre. Diese "höherwertige Beschäftigung" kann man auch herstellen dadurch, dass Stellenangebote vorgelegt werden zu einer umfangreicheren Tätigkeit mit entsprechender Bewerbungsmöglichkeit, ohne dass man den € 400,- Job aufgibt.

Mit anderen Worten: Das Ziel einer Vermittlung einer umfangreicherern Tätigkeit ist auch erreichbar ohne Maßnahme und ohne Zwang den Job aufzugeben. Es besteht daher der Verdacht, dass die Maßnahme nur ein theoretisch undurchdachtes Konstrukt des SB ist.

Also
  • Das Ziel des SB kann ohne Maßnahme und Jobverlust auch erreicht werden.
  • Wenn er ohne die Maßname keine gescheiten Stellenangebote nennen kann, dann kann er es mit auch nicht und die Maßnahme ist nur ein Zerschlagen einer bestehenden Substanz.
  • Und dann muss man irgendwann in der Diskussion die Frage stellen: Wer steht denn Ihrer Meinung nach in welchem Umfang für das Riskio ein?
wolfgang2 ist offline  
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