Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen
Gewünschte Maßnahme wurde abgelehnt, andere soll ich machen.; in Forum: Information; Hallo, ihr seit meine Letzte Hoffnung. Heute Früh habe ich von einer geförderten Maßnahme in der Nachbarstadt gelesen. Es geht darum das ein Verkehrsunternehmen 40Service Kräfte in Bussen & bahnen ...| Tags: abgelehnt, andere, gewuenschte, massnahme |
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| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 32
| Hallo, ihr seit meine Letzte Hoffnung. Heute Früh habe ich von einer geförderten Maßnahme in der Nachbarstadt gelesen. Es geht darum das ein Verkehrsunternehmen 40Service Kräfte in Bussen & bahnen einsetzen tut. Die Maßnahme dauert 2Jahre & wird zu 75% von der ARGE gefördert. Ich habe bereits mich bei der Fremden Arge erkundigt & dort wurde mir mitgeteilt das es kein Problem ist es soll sich mein Sachbearbeiter mit der Fremd Arge in Verbindungen setzen. Ich habe mich sofort mit meinen Sachbearbeiter verbinden lassen, sie ist aber erst bis zum 25.03.2010 im Urlaub & ich habe einen Termin am 09.04.2010. Das Problem die Maßnahme beginnt Unverzüglich!!! Ich also zu unsere Arge hin & nach Langen hin & her durfte ich zur Vertretung meines Sachbearbeiters. Er meinte ich würde nicht gefördert werden weil ich Letztes Jahr erst einen Bildungsgutschein hatte & er würde nur alle 4Jahre ausgestellt werden. Er hätte aber eine andere Maßnahme im Verkauf bei der Dekra beginn 10.05.2010 für 3Monate. 8Wochen Theorie & 4Wochen Praktikum.(War bereits im Jahre 2007 bei der DEKRA) Ich bin aber seit 2Jahren im Verkauf auf 400€ Basis & habe bis Januar 2010 auch fest im Verkauf gearbeitet. Da brauche ich kein Praktikum im verkauf!!! Aber da ich einen 400€ Job habe müsste ich ihn Kündigen weil ich bei der Maßnahme Mo- Fr von 08-17:00h sein Müsste +1Std Anfahrt & Abfahrt also insgesamt von 07:00h- 18:00h bin ich aus dem Haus. Die Arge würde es nicht interessieren ob ich einen 400€ Job & ein Ehrenamt habe. Ich meinte wenn ich ihn Kündige würde ich ja eine Sperre bekommen er meinte das stimmt nicht. Auf die Bitten es mir Schriftlich zu geben meinte er nur. Hart4 ist für Leute in Notlagen & nicht damit man sich darauf ausruhen tut. Übrigens steht in meiner EGV schon das ich eine andere Maßnahme machen soll. Ich sagte auch was das den alles soll wenn mann einen 400€ Job hat würde ich sowieso nicht in der Statistik auftauchen. Er meinte das stimmt nicht!!! Was kann ich Machen? Ich würde gerne die Maßnahme für die 2Jahre machen & nicht solche sinnlose Maßnahme!!! Ich kann & will meinen festen 400€ Job nicht kündigen!!! Stimmt es mit denn Bildungsgutschein? Kann ich mich Irgendwo beschweren? Ich will ja was machen nur was anderes. |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 01.03.2006 Ort: Haan
Beiträge: 1.337
| Zitat:
zweitens. Kündigen ist nie eine gute Idee.Und wenn es aufgrund einer Massnahme ist die du machen willst dann vorher schriftlich bestätigen lassen das die Arge davon Kenntnis hat und es dient dich in eine Vollzeitstelle zu bekommen die dich von Grundsicherung vermutlich wegbringt. Mit dem Massnahme ablehnen die dir hilft und dich fördert und dann noch die frechheit des SB dir eine schwachsinnsmassnahme anzudrehen. die erfahrung musste ich auch schon machen. sollte zur Tertia . Hab mich gegen gewehrt. war übrigends vor der Bundestagswahl 2009 Naja was soll man zum dem Sauhaufen noch sagen?
__________________ Mit freundlichem Gruß Patrik Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt somit keine Rechtsberatung dar. Und ist somit durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt Bitte mitzeichnen bei beiden Petitionen: http://www.500-euro-eckregelsatz.de/ http://www.sanktionsmoratorium.de Rechte von Erwerbslosen.Unbedingt lesen: http://www.elo-forum.org/infos-abweh...erbslosen.html | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 182
| Hab nicht verstande, wie du die 2 Jahre Maßnahme machen wills UND deinen 400 Eurojob behalten könntest, im Gegensatz zu anderen maßnahme. Und solange du ALG II beziehst und erwerbsfähig bist, bist du natürlich in deren Statistik, da hat der sb schon recht. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 1.343
| Schreibe einen Antrag wegen seiner Auskunfts- und Beratungspflicht. Da soll er Dir dann schriftlich mitteilen, weshalb Du diese Tätigkeit nicht machen darfst. Es schaut mir hier so aus, als ob er den Kurs bei der Dekra unbedingt auffüllen muss. Die Plätze wurden ja gebucht und müssen nun besetzt werden. |
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| Danke @hergau sagt: |
| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 15.11.2009
Beiträge: 32
| Hallo zusammen, Gerne würde ich einen Maßnahme im Bereich Service Nahverkehr machen. Die Maßnahme wurde heute Veröffentlich & beginnt unverzüglich in der Nachbarstadt. Ich habe mich sofort mit meiner Sachbearbeiterin verbinden lassen, sie ist aber erst bis zum 25.03.2010 im Urlaub & ich habe einen Termin am 09.04.2010. Ich also zu unsere Arge hin & nach Langen hin & her durfte ich zur Vertretung meines Sachbearbeiters. Er meinte ich würde nicht gefördert werden weil ich Letztes Jahr erst einen Bildungsgutschein hatte & er würde nur alle 4Jahre ausgestellt werden. Er hätte aber eine andere Maßnahme im Verkauf bei der Dekra beginn 10.05.2010 für 3Monate. 8Wochen Theorie & 4Wochen Praktikum.(War bereits im Jahre 2007 bei der DEKRA) In meiner EGV steht unter anderen das ich eine Ganz andere Maßnahme machen soll. Ich bin seit 2Jahren im Verkauf auf 400€ Basis & habe bis Januar 2010 auch fest im Verkauf gearbeitet. Da brauche ich kein Praktikum im Verkauf!!! Aber da ich einen 400€ Job habe müsste ich ihn Kündigen weil ich bei der Maßnahme Mo- Fr von 07-18:00h mit Fahrtzeit aus dem Haus bin. Das finde ich Sehr Lange 9Std Maßnahme 1Std hin & 1 Std Rückfahrt. Bis Jetzt habe ich immer in Teilzeit gearbeitet. Aber das interessiert ihn nicht. Außerdem meinte er Hatz 4 ist für Leute da die in einer Notlage sind & nicht für Leute die sich darauf ausruhen sollen!!! Ich habe einen 400€ job bin im Ehrenamt & will eine Maßnahme nur eben nicht diese. In meiner EGV steht unter anderen auch noch eine Maßnahme, die ich aber nicht machen kann weil eine Zuweisunfg fehlt(Zitat Maßnahmeträger) Nun meine Frage. Kann das Arbeitsamt mich zwingen die Sinnlose Maßnahme zu machen oder Habe ich eine Möglichkeit die von mir Geforderte Maßnahme zu bekommen? Stimmt es das man nur alle 4Jahre einen Bildungsgutschein bekommt? Kann ich mich Irgendwo beschweren? Ich will ja was machen nur was anderes. Danke |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
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Ach komm, Du müsstest doch inzwischen wissen, dass man dem arge Pack keine sinnvolle Denkleistung unterstellen kann. Hast Du eine EGV unterschrieben, die eine solche Maßnahme vorsieht? Oder eine Zuweisung bzw. eine "Einladung"? |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Lass dich wegen der Maßnahme mit der Dekra nicht einlullen. Du hast von der SB etwas gefordert, das wollte sie dir nicht geben und ging mit der maßnahme bei der Dekra auf Abwehr. Es gibt keine gesetzliche Basis, das Bildungsmaßnahmen nur in bestimmten Abständen genehmigt werden können. Ich würde an deiner Stelle einen schriftlichen Antrag stellen und ihn an den Chef der SB richten. Ich würde ignorieren, was die SB dir da gesagt hat. In den schriftlichen Antrag würde ich reinschreiben, dass du durch diese Maßnahme deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen willst und erklärst ihm noch, wie du dadurch in Arbeit kommen kannst. Dann schreibst du ihm noch, wann die Maßnahme beginnt, und dass das deshalb sehr eilig ist. WEnn er nicht innerhalb von einer Woche reagieren würde, würdest du wegen der Eile einen Eilantrag beim Sozialgericht einreichen. Und wenn du in einer Woche nichts erhälst, würde ich einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Der klagt das ein. Es stellt sich aber die Frage, ob das so schnell geht. Außerdem müssen sehr gute Argumente vorliegen. |
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