| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: praktikum |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 7
| hallo , ich habe da mal eine Frage.War heute Beim AA und habe 3 Vermittlungsvorschläge mitbekommen. Bei der einen Firma soll ich ab morgen ein Praktikum , für 2 Wochen, machen. Ohne Vorstellungsgespräch, ohne Bewerbungsunterlagen usw. Ich bin gelernter Gas-u.Wasserinstallateur seit 1982 und das habe ich bei keiner Firma erlebt. Kann das AA Sanktionen anordnen wenn ich das Praktium nicht mache möchte,weil mir das spanisch vorkommt. Der Firmenchef meinte am Telefon das er im Moment viel zutun habe. Habe das Gefühl das ich dort 2 Wochen umsonst arbeiten soll . Kenne das so das ich normalerweise ein Arbeitsvertrag unterschreibe und wenn es nicht passt ist ja da noch die Probezeit. Soll morgen zum AA und einen Erhebungsbogen beantragen danach zur Firma und arbeiten. Muss ich das Praktikum antreten ? Danke Kay |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.713
| Was bitte sollst Du beantragen? Also Deine Skepsis ist völlig berechtigt. Ich sehe das auch so, dass eine sechswöchige Probezeit ja wohl zur Beurteilung ausreichen sollte. Und wenn Du in Deinem erlernten Beruf dort arbeiten sollst, ist ein Prktikum bei Deiner Erfahrung ja wohl überflüssig. Sicher besteht die Gefahr, dass die Firma das anders sieht und das die ARGE dann meint Dich sanktionieren zu wollen. Aber ich würde da genau so argumentieren. Irgenwann muss man ja mal anfangen, mit dieser Praktikumsmasche aufzuräumen. Wenn dort so viel zu tun ist, sollen sie Dich halt einstellen und fertig.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
| | |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 912
| Ein Erhebungsbogen wird für Manßahmen/Trainingsmaßnahmen zwecks Eignungsfeststellung (§ 48 SGB III) ausgefüllt, also für Maßnahmeträger ! http://www.arbeitsagentur.de/zentral...gen-SGBIII.pdf Nicht für Firmen ! In Firmen ist im SGB II kein unentgeldliches Praktikum vorgesehen. Wenn das ein SB verlangt, ist das sittenwidrig und der Arbeitgeber macht sich ebenfalls strafbar. Der ganze Vermittlungsvorschlag ist rechtswidrig. Das beste wäre, diesen zu sehen. Entweder ein Vorschlag für eine Maßnahme oder ein Angebot für ein reguläres Arbeitsverhältnis. Genau aufpassen, wer als Träger eingetragen wird. Vielleicht verscherbeln jetzt Maßnahmeträger kostenlose Arbeitskräfte an Firmen. Geändert von Sissi54 (06.10.2008 um 18:55 Uhr). |
| | |
| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 7
| Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Werde morgen zum AA und das der Sb sagen und die Firma anrufen und kein Praktikum dort machen. Gruß kay |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.10.2007
Beiträge: 1.700
| Damit ist dir erstmal eine Sanktion sicher. Darauf warten die doch nur... |
| | |
| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.09.2005
Beiträge: 133
| Es kann sein, das man mich hier jetzt aufhängt,mich aus dem Forum schmeisst oder sonstwas.... Hartziger.. sowas wie dich gehört wirklich sonstwohin geschmissen, denke da an Misthaufen oda so... von --an die wand stellen ist es aber net weit entfernt mehr... hab schon nen Hals wie quasimodo wegen dir... gruss Ela
__________________ "Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du." Mahatma Gandhi |
| | |
| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 7
| Hartziger, die Firma möchte das Praktikum was absolut nicht Branchen üblich ist. Habe keine Egv unterschrieben wo ich Praktikum machen muss in einer Firma. Muss mich nur Vorstellen. Also was soll da passieren? |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.03.2008 Ort: Berlin
Beiträge: 912
| Hallo Ela ! Reg Dich nicht auf, sonst platzt vor Schreck noch Deine Molkerei. Das haben alle Foren, solche Querolanten. Einfach ignorieren oder Falschaussagen richtig stellen. MfG |
| | |
| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 870
| Zitat:
| |
| | |
| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 7
| Guten Morgen, habe heute morgen nochmal mit der Firma telefoniert. Stellenbeschreibung Vollzeit, 6 Monate befristet. Aussage Chef: Praktikum 2 Wochen und Anstellung auf 400,-Euro Basis,evt Festanstellung War beim AA und muss den Job nicht machen wird weitergeleitet, Chef hat ausserdem schon 2 Praktikanten. Ist wohl Gang und Gebe bei den. Hoffentlich legen Sie solche Firmen endlicj mal das Handwerk. Gruß Kay |
| | |
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.713
| Äh, wie sollte denn 400 Euro und Vollzeit zusammengehen?
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
| | |
| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.06.2008
Beiträge: 116
| Vorsichtshalber versuchen diese Aussage des Chefs irgendwie schirftlich zu bekommen, wenn es Knall auf Fall kommt hast du was in der Hand. Ich hätte das "Praktikum" auch nicht angenommen. Erstmal 2 Wochen kostenlos arbeiten, 400 Euro Basis ist keine Vollzeit. Also widerspricht sich das Stellenangebot und díe Aussage vom Chef. |
| | |
| | #13 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 7
| Habe ein Gesprächsprotokoll angefertigt und dieses dem Sb beim AA übergeben bzw Sie hat es kopiert. |
| | |
| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.08.2008 Ort: Fulda
Beiträge: 120
| |
| | |
| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.713
| Ich dachte immer, das dürfen maximal 15 Stunden je Woche sein?
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
| | |
| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.650
| Nein, das ist schon längere Zeit gekippt.
__________________ LG biddy |
| | |
| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 275
| Es handelt sich hier, auch wenn es so genannt wird, nicht um ein Praktikum, sondern um ein Probearbeitsverhältnis. Und Probearbeit ist zu vergüten, ansonsten ist das illegale Beschäftigung und könnte den Zoll interessieren. Wenn der Arbeitgeber es in Betracht zieht, mit Dir zusammen zu arbeiten, kann er Dich auch sofort befristet für 6 Monate einstellen und eine Probezeit vereinbaren. Eine Kündigung ist dann auch so problemlos möglich.
__________________ Viele Grüße rheinländerin |
| | |
| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.713
| Die Befristung ist an dieser Stelle aber auch überflüssig, Vereinbarung einer Probezeit reicht völlig aus.
__________________ Viele Grüße aus Hannover |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|